Auch Männer dürfen Frauenparkplätze benutzen - rein rechtlich gesehen
Eigentümer kann ein Umparken verlangen
Stellt ein Mann sein Fahrzeug auf einem Frauenparkplatz ab, hat das keine Konsequenzen im Sinne der StVO. Der private Parkraumbewirtschafter kann ihn dennoch auffordern, das Auto umzuparken.
Hamburg - In Parkhäusern gibt es oft in der Nähe der Ausgänge Parkplätze speziell für Frauen, die auch gesondert ausgeschildert sind. So mancher Autofahrer fragt sich, ob es ihm verboten ist, den Wagen dort abzustellen. Wie die "Auto Bild" (Ausgabe 30/2015) berichtet, ist es rein rechtlich egal, wer dort parkt.
Männer müssen kein Verwarnungs- oder Bußgeld laut Straßenverkehrsordnung befürchten. Mit Konsequenzen müssen sie trotzdem rechnen. Der private Parkraumbetreiber hat das Hausrecht und kann vom Autofahrer verlangen, seinen Wagen wegzufahren. Kommt der Autofahrer der Anweisung nicht nach, droht im schlimmsten Fall eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch.
Weitere MOTOR-TALK-News findet Ihr in unserer übersichtlichen 7-Tage-Ansicht
Bei den News, die hier zur Zeit zum Besten gegeben werden, fällt es schwerer nicht an den Begriff "Sommerloch" zu denken.
Es gibt bestimmt noch einige Zeitgenossen, die den Hinweis aus dem Eröffnungsbeitrag noch nicht verinnerlicht haben... 😆
Bin gespannt, bis wann die ersten Eigentümer nicht mehr von diesem Recht gebrauch machen wg. geschlechtsspez. Diskriminierung.
notting
Natürlich parke ich um, aber erst nachdem ich vom Einkaufen zurück bin. 😉
http://www.motor-talk.de/.../frauenparkplatz-i203933301.html
:-) mir were es auch mal was anderes dann mit Schminke , ne tolle
Frisur und BH an -aufzukreutzen
Aber abschleppen darf er nicht?
Ich (Mann) würde ja an und für sich nie daran denken, sog. "Frauenparkplätze" nicht zu benutzen. Schließlich sind wir ja hier bei der Gleichberechtigung.
Allerdings respektiere ich diese in der Praxis schon, da ich davon ausgehe, dass viele Frauen auch mit den Kindern unterwegs sein dürften (Einkaufsbummel, Eis am Nachmittag, etc.) und ich lege schon Wert darauf, dass Kinder möglichst nahe am Ausgang des Parkhauses aussteigen können und daher möglichst wenig in einem Parkhaus herumlaufen.
Allerdings würde es mich schon in den Fingern jucken, mal auf so einem Platz zu parken und auf den jeweiligen neunmalklugen Parkhausbetreiber zu warten 😉
Ein paar Sachen sollte man schon dazu wissen:
Da es für "Frauenparkplatz" kein Verkehrszeichen in der StVO gibt, findet man sie auch nicht im öffentlichen Raum.
Was anderes ist es z.B im Parkhaus. Das ist idR privat betrieben, gehört also einem Eigentümer, einer Institution, einer GmbH, o.ä. Die haben auch grundsätzlich erstmal das Hausrecht. Im Weiteren ist die Benutzung dieser Flächen über eine Haus- oder Parkordnung, über Geschäftsbedingungen, Beschilderungen o.ä. geregelt. Bereits mit dem Einfahren erkennt man diese an. Und wer dagegen verstößt, kann vom Parkhausbetreiber sanktioniert werden.
Das kann z.B. auch durch einen Abschleppvorgang erfolgen, für den der Parkhausbetreiber beim Falschparker dann die Kosten einfordert, notfalls im Wege einer Zivilklage. Und ob man es nun glaubt oder nicht: Die Aussichten des Falschparkers, ein solches Verfahren zu verlieren, sind sehr hoch.
Übrigens ist das sinngemäß auch anzuwenden auf Supermarktparkplätze, Firmenparkplätze, usw., also alle nichtöffentlichen Parkflächen, für die der Eigentümer Regelungen erlassen hat. Die Benutzungsregelungen müssen aber für den Parker auch einsehbar sein, und an einem geeigneten Ort aushängen (an der Einfahrt, am Parkautomaten o.ä., ähnlich wie halt auch bei der Waschstraße).
Ich würd's also nicht unbedingt drauf ankommen lassen.
(Obwohl's ja tatsächlich gegen den Gleichstellungsgrundsatz von Mann und Frau verstößt 😉)
Und was ist, wenn ich als Fahrer mit Frau als Beifahrerin auf einem Frauenparkplatz parke?
Nicht dass mir das unangenehm wäre - ich hab´s schon gemacht. Ich wurde sogar von meiner Beifahrerin dazu aufgefordert 😆.
Darf ich, oder nicht? Oder bin ich als Mann das, was der Frauenparkplatz suggerieren soll: Sicherheit?
@schredder66
Diese Frage mußt du dem jeweiligen Parkhausbetreiber stellen, falls sie durch die ausgelegte Hausordnung noch nicht beantwortet wird. 😉
Bei allem Gleichstelungsgegreine hier. Bringt es Mann tatsächlich um die 4 Parkplätze direkt am Eingang freizuhalten? Hier sind die z.T. nicht mal breiter es geht nur darum, dass Frauen nicht alleine in den dunklen Tiefen des Parkhauses herumstiefeln müssen. In Anbetracht der verschwindend geringen Anzahl von Vergewaltigungen an Männern und sonstiger geschlechtsspezifischer, körperlicher Unterschiede durchaus nachvollziehbar.
1. Oft sind das _viel_ mehr als 4 Parkplätze.
2. Du hast wohl auch sonst keine Ahnung von dem Thema (ansonsten wäre wohl naheliegend, dir Ignoranz oder gar Lügen zu unterstellen):
http://www.heise.de/.../...nnliche-Opfer-sexueller-Gewalt-2764879.html
-> Es gibt auch kleinere/nicht trainierte Männer. Spätestens wenn mehrere Frauen und/oder Waffen (z. B. Messer) oder Betäubungsmittel im Spiel sind, haben auch viele Männer keine wirkliche Chance mehr, wenn die Frauen sich geschickt anstellen. Dabei rede ich nicht einmal von rel. jungen minderjährigen Jungs, die von einer viel älteren Frau zum GV etc. überredet wurde (im Sinne von wg. Alter unerlaubter GV mit Minderjährigen) und sich danach deswegen als Held fühlen...
Hier geht's zwar um häusl. Gewalt, grundsätzl. aber das gleiche: http://manndat.de/.../...walt-was-tun-als-maennlicher-betroffener.html
notting
Dann sinds halt fünf mehr. Jedenfalls war bisher in jeder deutschen großen Stadt wenn das Parkhaus voll war auch alle Plätze belegt (Anders als z.B. bei völlig überdimensionierten Behindertenparkplätzen vor manchen Geschäften).
Fahr ich halt eine Ebene nach unten, so what?
Vielleicht wäre es auch naheliegend dir Probleme beim Lesen zu unterstellen? Du vergleichst da Äpfel mit Birnen...
Wir richten Parkplätze kaum für "spöttische Kommentare" ein. Zu allem anderen - ein Blick in die Kriminalstatistik hilft auch hier weiter.
Der Vergleich zur häuslichen Gewalt ist absolut nicht zutreffend.