Auch Männer dürfen Frauenparkplätze benutzen - rein rechtlich gesehen

Eigentümer kann ein Umparken verlangen

verfasst am Thu Jul 30 17:04:19 CEST 2015

Stellt ein Mann sein Fahrzeug auf einem Frauenparkplatz ab, hat das keine Konsequenzen im Sinne der StVO. Der private Parkraumbewirtschafter kann ihn dennoch auffordern, das Auto umzuparken.

Hamburg - In Parkhäusern gibt es oft in der Nähe der Ausgänge Parkplätze speziell für Frauen, die auch gesondert ausgeschildert sind. So mancher Autofahrer fragt sich, ob es ihm verboten ist, den Wagen dort abzustellen. Wie die "Auto Bild" (Ausgabe 30/2015) berichtet, ist es rein rechtlich egal, wer dort parkt.

Männer müssen kein Verwarnungs- oder Bußgeld laut Straßenverkehrsordnung befürchten. Mit Konsequenzen müssen sie trotzdem rechnen. Der private Parkraumbetreiber hat das Hausrecht und kann vom Autofahrer verlangen, seinen Wagen wegzufahren. Kommt der Autofahrer der Anweisung nicht nach, droht im schlimmsten Fall eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch.

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