Gericht rügt Düsseldorf: Stillgelegtes Auto zu Unrecht abgeschleppt
Ein Aufkleber reicht nicht aus
Stillgelegte Autos müssen vom öffentlichen Grund verschwinden. Um nachzuhelfen, lässt die Stadt Düsseldorf abschleppen. Aber der Halter hätte gewarnt werden müssen.
Düsseldorf - Richterschelte für die Stadt Düsseldorf: Die Praxis der nordrhein-westfälischen Landeshauptstadt, stillgelegte Autos abschleppen zu lassen, sei rechtswidrig. Das hat das Oberverwaltungsgericht in Münster mitgeteilt (Az.: 5 A 1467/16). Wenn das Auto niemanden behindere, sei es der Verwaltung zuzumuten, den Halter zu ermitteln und zu warnen. Der am Auto angebrachte Aufkleber mit Frist und Warnhinweis reiche nicht aus.
Im konkreten Fall war das Auto auf dem Seitenstreifen einer Straße ordnungsgemäß geparkt. Es wurde von der Polizei amtlich stillgelegt, weil der Halter den Versicherungsschutz verloren hatte. Die Polizei kratzte die Siegel von den Nummernschildern und klebte den Aufkleber mit der Aufforderung auf, den Wagen binnen fünf Tagen zu entfernen.
Das alles spielte sich zur Urlaubszeit im August 2015 ab. Sechs Tage nach Ablauf der Frist wurde der Wagen tatsächlich abgeschleppt. Die Stadt verlangte dann 175 Euro vom Halter. Der zog vor Gericht - mit Erfolg. Die Stadt hatte argumentiert, der Halter sei auf die Schnelle nicht ausfindig zu machen gewesen, eine Adresse habe sich als falsch erwiesen. Zudem sei die Parkplatznot in der Innenstadt so groß, dass der Wagen durchaus behindert habe.
Das überzeugte die Richter nicht. Über das Kraftfahrtbundesamt wäre der Halter zu ermitteln gewesen. Es habe nicht festgestanden, dass der Halter vom Aufkleber und dem drohenden Unheil überhaupt wusste, urteilte das Gericht.
Quelle: dpa
Tja die Bildung in NRW sinkt weiter! Die Kenntnis, dass man sein Fahrzeug im öffentlichen Raum ohne Versicherungsschutz weder stehend noch fahrend betreiben darf, wird wohl nicht mehr vorausgesetzt. Und dass der Versicherungsschutz von heute auf morgen verschwindet ist genau wie Weihnachten! Ganz plötzlich ist es da, konnte man sich ja überhaupt nicht drauf einstellen. ... Die Gerichte haben das neue Niveau daher schon antizipiert, Kopfschüttel
OpenAirFan
Hat der Halter kein Führerschein? Zu meiner Zeit hat mir die Fahrschule das Beigebracht das nur Fahrzeuge mit Versicherungsschutz im öffentlichen Raum stehen dürfen. Abgemeldete Fahrzeuge dürfen nur auf privaten Grund stehen.
Ich kann das auch nicht so wirklich nachvollziehen.
Dem Halter waren die Umstände doch weitgehend bekannt. Den mangelnden Versicherungsschutz kannte er. Dass er sein Auto dann nicht auf öffentlichem Grund parken darf ebenfalls.
Was würde es sonst umgekehrt bedeuten? Bei falscher Adresse dürfte das Auto für immer dort stehen bleiben?
Einziger Punkt: 5 Tage Frist sind kurz. 14 Tage bis zum Abschleppen wären angemessener - man kann von einem Halter erwarten innerhalb von 14 Tagen nach seinem Fahrzeug zu schauen.
Die Praxis hier bei uns sieht leider so aus, das solche Fahrzeuge selbst mit dem angebrachten Warnaufkleber oft noch Wochen irgendwo herum stehen.
Irgendwann werden dann die Scheiben zertrümmert, Teile abgebaut, Reifen platt gestochen u.a. Abgeschleppt werden die Kisten dann oft erst, wenn Gefahr davon ausgeht, z.bsp durch auslaufende Flüssigkeiten.
Traurig sowas.
Ich habe vor einigen Jahren täglich neben einem abgestellten und offensichtlich verlassenen Renault Scenic auf einem öffentlichen Parkplatz gestanden. Selbst die Kennzeichen waren noch dran. Da gammelten sogar Lebensmittel im Innenraum vor sich hin. Ein von mir getätigter Anruf bei der Polizei nach den ersten 4 Wochen Stehzeit hat die Beamten scheinbar weiter nicht interessiert, da das Auto noch weitere 8 Wochen dort stand, bis es endlich zertrümmert abgeholt wurde.
Das Thema hatten wir schon vor einiger Zeit. Ging es nicht schlicht darum, dass die Behörde offenbar zu faul war einen Brief zu schreiben?
Wobei: auch 10 Minuten Arbeit und 70 Cent für eine Briefmarke, das bezahlen am Ende auch die anderen, also wir.
Wenn ein Gericht das so will... nun gut, dann steht der Wagen eben eine Woche länger und behindert oder gefährdet andere und es kostet den Steuerzahler 15 € mehr.
Aber: Damit sind wenigstens geordnete Verhältnisse geschaffen.
Am Ende also alles gut. 😊
Dass Regeln und Gesetze zum Zwecke vernünftigem Zusammenlebens einer Gesellschaft ins Leben gerufen wurden, scheint heute nicht einmal die Staatsbeamten zu interessieren..
Solche Urteile zeigen einmal mehr in welchem Land wir wohnen.
BRD. Bananenrepublik Deutschland.
Da hat man über die Strategie von William Bratton und Rudolph Giuiliani in New York geschimpft.
Aber die war goldrichtig, wie man heute sieht.
Da hat mal einer der vielen Prozeßhanseln einen Erfolg verbuchen können... 😆
Ein Grundsatzurteil stellt das trotzdem nicht dar.
Steht im Text, dass der Halter Kenntnis von der Stilllegung hatte??
Hier steht auch nicht, das eine Behörde nicht abschleppen darf, nur, dass sie dem Halter das vorher auch sagen muss. Und gerade in der Urlaubszeit kann man nicht davon ausgehen, dass innerhalb 14 Tagen jemand nach seinem Fahrzeug schaut.
Und übrigens, ich kenne in meinem Umkreis nur 2 Fälle von (angedrohten) Zwangsstillegungen und in beiden Fällen kan es überraschend für den Besitzer, zB weil zwar die Beiträge der Versicherung zwar gezahlt wurden, aber der Vertreter was verwechselt hatte...
Ich fiinde das Urteil angemessen und richtig
Der Blinkernutzer
Letztlich geht´s hier um 175 € und am Ende kann man doch froh sein, wenn man schon ein oder zwei (ggf. mehr) Wochen nicht nach dem Auto sieht, dass es verwahrt an einem "sicheren" Ort steht. Wenn schon kein Versicherungsschutz drauf ist, also weder Voll- noch Teilkaskoschäden abgedeckt sind (sprich: Sturm-, Vandalismus- oder Fahrerfluchtschäden).
Also ja, es müssen klare Verhältnisse geschaffen werden, aber dass jemand spätestens alle 14 Tage nach seinem Auto sieht oder sehen lässt, davon ist doch auszugehen.
Es wird sich immer künstlich aufgeregt, dabei sind´s doch hausgemachte Probleme und ggf. vorhandene Vorteile einer solchen Maßnahme werden komplett ausgeblendet. 🙄
Der Kerl wollte einfach Objektschutz für lau haben und war bereit, deswegen den Klageweg zu beschreiten.
Du solltest den Mund nicht so voll nehmen, das geht tatsächlich ganz schnell und - natürlich! - ohne dass Du darüber informiert wirst.
Ich habe es vor gar nicht so langer Zeit selbst erst wieder erlebt(*): Der per Fax verschickte Versicherungsantrag erschien dem Sachbearbeiter nicht leserlich genug. Die Bearbeitung bzw. das entsprechende Schreiben dauerte etwas. In der Zwischenzeit hatte der Computer der Versicherung schon automatisch den per EVB vorläufig gewährten Versicherungsschutz rückwirkend widerrufen. Kein Antrag, kein Versicherungsschutz. Das Schreiben der Zulassungsstelle kam wie das der Versicherung erst mehrere Tage späte. Ich hatte mehrere Tage keinen Versicherungsschutz und konnte mich nicht darauf einstellen - weil ich schlicht nichts davon wußte. Das geht wirklich ganz schnell.
Gruß Michael
(*) Ja, und das war nicht das erste Mal. Wie im Biker-Forum schon verschiedentlich geschrieben hatte ich in den letzten 35 Jahren weit über 100 Motorräder und eine erkleckliche Zahl an Autos. Die meisten Fahrzeuge waren auch auf mich zugelassen; bei den vielen Zulassungen oft in kurzen Zeitabständen steigt das Risiko von Irrtümern und Fehlern bei den Versicherungen enorm.
Eine kühne Behauptung. Nur steht in dem Bericht kein Wort davon, ganz im Gegenteil:
Über den fehlenden Versicherungsschutz wird man nicht sofort informiert und von der erfolgreichen Zwangsstilllegung erfährt man auch erst nachher. Was wenn es sich beim Halter um jemanden handelt, der 2 Wochen oder gar länger Urlaub gemacht hat? In dem Zeitraum könnten alle Schreiben der Behörde und Versicherung gefallen sein.
Die Zwangsstillegung mag also gerechtfertigt sein (klar, Fahrzeuge ohne Versicherungsschutz kann man nicht tage- oder wochenlang herumfahren lassen), aber das extrem schnelle Abschleppen war unverhältnismäßig.
Gruß Michael
Wäre da nicht der Punkt mit wohl bekannten erloschenen Versicherungsschutz der sich ja wohl anbahnte, würde ich sogar hier widersprechen,
denn 14 Tage sind viele weg und können nicht nach Wagen sehen.
Oder sind Urlaube, Arbeitsdelegationen, im Krankenhaus liegen etc.
von über 14 Tagen schon neuerdings verboten ?
Also wie gesagt, hier wusste man sehr wahrscheinlich dass die Versicherung nicht mehr da ist,
mein Einwand ist trotzdem relevant für andere Konstellationen,
man nehme nur z.B. diese 72h-Regel (nicht immer eingehalten) mit mobilen Parkverbotsschildern.
Da wird also verlangt noch öfter nach Wagen zu sehen, fragt sich nur wie in o.g. Fernbleibbeispielen.
Wir reden hier also wieder von Verstoß gegen das Prinzip "Unmögliches kann nicht verlangt werden" und ja es ist unmöglich,
denn gebe ich Nachbar (mal unterstellt ich kenne sie und vertraue, was kein Automatismus ist) Schlüssel und es geht dann doch etwas schief,
dann bin ich wieder dran weil "fahrlässig Schlüssel überlassen und Risiken in kauf genommen",
oder was sie dann auch immer basteln können.
Man stelle sich das nur vor, man liegt im Krankenhaus wofür man oft nichts kann und legal abgestelltes
Fahrzeug wird auf eure Kosten abgeschleppt weil einer ein bequemeren Umzug haben will und dafür
öffentlichen Parkraum recht kurzfristig in Beschlag nimmt, also wer das abwinkte der hat irgendwie nicht ausreichend lange Ethik studiert um es mal gnädig auszudrücken.
p.s. Übrigens ist das schon sehr konturiert mit los rollenden, in Brand geratenen etc. Autos
ohne Versicherungsschutz,
so wahrscheinlich das ist bräuchte es die Versicherungspflicht für herumstehen nicht.
Ansonsten müsste ich fragen wieso man sein Kind nicht versichern muss, speziell das aus na sagen wir mal nett "Problemfamilien", das wird öfter etwas anstellen als so ein stehendes Auto,
will sagen hier hat man sich also wieder eine Minigefahr aufgeblasen und viele andere krampfhaft ausgeblendet.
Gesetze aus einem Guss sehen irgendwie anders aus, das erinnert an manisch-depressives Verhalten sich so punktuell etwas heraus zu picken und es dort über genau nehmen,
während Wichtigeres liegen bleibt.
Bei mir auf der Arbeit in MA beim einem großen Motorenhersteller. Stehen im Moment 5 oder 6 Fahrzeuge ohne Kennzeichen. Das Ordnungsamt hat nur an einem den roten Aufkleber angebracht, der aber schon wieder am verwittern ist. Jeden zweiten Tag kommen die vorbei und verpassen meinen Kollegen Tickets weil Anwohner oder eingeschränktes parken. Aber die Fahrzeuge die im öffentlichen Raum gar nix verloren haben weil nicht versichert interessiert die Stadt Mannheim überhaupt nicht. Nein, dort abkassieren wo man es schön zuordnen kann und keine Arbeit mit hat. Wobei die Fahrzeuge, darauf könnte ich wetten der nahegelegenen Schrauberbude gehören. Die haben dort selbst Parkplätze die allesamt an Kollegen von mir vermietet sind und solche Fahrzeuge ohne Kennzeichen entledigt man auf den öffentlichen Grund.