Verstopfter Partikelfilter ist kein Rückgabegrund
Ein Blick ins Bedienhandbuch hätte genügt
Wer seinen Diesel-Pkw nur auf Kurzstrecken nutzt, muss regelmäßig so genannte Regenerationsfahrten durchführen, um den Rußpartikelfilter freizubrennen. Ein Mangel ist das nicht, sagte das OLG Hamm.
Hamm - Wer mit seinem Diesel-Fahrzeug meist nur Kurzstrecken fährt, kann keinen Mangel geltend machen, wenn der Rußpartikelfilter verstopft und häufig frei gebrannt werden muss. Das Oberlandesgericht Hamm hat einen Kläger abgewiesen, dessen Fahrzeug aufgrund von unsachgemäßer Bedienung öfter in die Werkstatt musste.
Weil das Auto nur auf Kurzstrecken genutzt wurde, setzte sich der Partikelfilter zu, die Warnleuchte im Cockpit forderte zu einer sogenannten Regenerierungsfahrt auf. Das Bedienhandbuch enthielt zum entsprechenden Zeichen die Vorgabe, innerhalb von 100 Kilometern nach dem Erscheinen der Meldung mit einer Durchschnittsgeschwindigkeit von 60 km/h zu fahren und zwar bis zum Erlöschen der Kontrolllampe. Werde der Motor vor dem Erlöschen abgestellt, müsse das Verfahren eventuell neu begonnen werden.
Warnleuchte missachtet
Zweimal brachte die Familie des Klägers das Auto in die Werkstatt, weil die Warnlampe dauerhaft leuchtete. Beim ersten Mal reinigte die Werkstatt den Filter noch kostenlos und händigte ein Merkblatt zu den Regenerierungsfahrten aus. Beim zweiten Mal stellte sie die Reinigung in Rechnung. Wie aus der Klagebegründung hervorgeht, hatte die Familie offenbar mehrfach Regenerierungsfahrten abgebrochen. Die Elektronik des Fahrzeugs limitiert diese Versuche aber auf zehn, danach kann eine Filterreinigung nur noch in einer Werkstatt erfolgen.
Der Kläger wollte den Vertrag rückgängig machen, unter anderem machte er eine Störung des Filters geltend und eine falsche Beratung, da das Auto nicht für den Kurzstreckenbetrieb einsetzbar sei. Ein Sachverständiger bescheinigte allerdings einen einwandfrei arbeitenden Partikelfilter.
Dass bei einem solchen Fahrzeug Regenerationsfahrten durchzuführen seien, sei kein Mangel, so die Richter am OLG. Auch wenn ein Kurzstreckenbetrieb als Verwendungszweck vereinbart worden sei, sei der Wagen dafür geeignet. Die für den Käufer notwendigen Informationen zum Betrieb des Fahrzeugs ergeben sich mit hinreichender Deutlichkeit aus dem Bedienhandbuch, heißt es im Urteil. (Az. 28 U 33/13)
Tja, so ist das halt mit der "modernen" Technik... 😆😆
Das ist doch ein rein softwareseitiges Problem. Da muss doch eine "Lösung" für angeboten werden ....
Ja, die gibts doch schon...
"Ein Blick ins Handbuch hätte genügt..." 😊😊
Ein Diesle-PKW ist nicht empfehlenswert, wenn man nur Kurzstrecken fährt. Und man sollte doch schon wissen, wenn man sich so einen Diesel anlegt, dass der Partikelfilter sich regeneriert.
Solange der Verkäufer eindeutig auf die Probleme mit Dieselmotoren im Stadtverkehr hinweist, sehe ich da überhaupt kein Problem. Zumal die erste Regeneration noch kostenlos geschah.. Typischer Anwenderfehler. Wenn man nicht im Stande ist, den Hinweis zu beachten, ist man halt einfach zu blöd für dieses Auto. 🙄
Mein Volvo C30 mit 1.6D (PSA HDi Motor) zeigt mir leider überhaupt keine Regeneration an. Deshalb hab ich auch im ersten Anlauf keine Plakette bekommen, der DPF war voll und hat eine Fehlermeldung wegen ner abgebrochenen Regeneration gesetzt -> keine AU. Sonst hab ich aber keine Probleme, auch wenns fast ein reines Stadtauto in Berlin ist. Mein Händler hat mir bei der Regeneration erzählt (und das hat mich etwas aufgeheitert), dass ein Vertreter unbedingt nen großen Dieselmotor haben wollte für seine Fahrten durch den Berliner Stadtverkehr. Der Händler hat ihm davon stark abgeraten und er hat den Tipp ignoriert.. Der war dann alle 2 Wochen Samstags zur Regeneration beim Händler 😆 Der ihm trotz dieser Blödheit das Auto noch gewandelt hat.
Statt zum Händler fahre ich alle paar Wochen über ein paar schöne Landstraßen, da hab ich mehr Spaß für mein Geld 😆
Die Lösung habe ich schon vor 20 Jahren in der Fahrschule gelernt, als es weder Partikelfilter noch Umweltzonen gab: ständiger Kurzstreckenbetrieb ist extremst unangebracht für einen Dieselmotor.
Ihr müsst euch in den Käufer hineinversetzen:
Aber warum das denn, Diesel ist doch billiger als Super, darauf kommt es doch an, oder nicht?
😆 😆 😆
Wilfried
Ach ja? Und die Software bringt den Filter auf der Kurzstreckenfahrt auf die benötigte Regenerationstemperatur? Soll der Hersteller auch noch nen Flammenwerfer zur Unterstützung einbauen?
Die Verkäufer erwähnen nichtmal, dass der Filter irgendwann für richtig teuer Geld ausgetauscht werden MUSS. Für die meisten Dieselfahrer frißt diese Ausgabe den Spritpreisvorteil der Vojahre auf.
Die persönlichen Umstände und Wünsche passen leider auch nicht unbedingt zusammen.
Möchte man z. B. einen Hochdachkombi aus dem VW-Konzern und muss mit einer Behinderung leben, die eine Automatik notwendig macht, so konnte man den Caddy mit Automatik nur in Verbindung mit einem Diesel-Motor mit DPF ordern.
Gibt da im Caddy-Forum mehrere solcher Beispiele.
Lesen der Bedienungsanleitung bildet!!
Verbraucher werden sicherlich häufig übervorteilt, in diesem Fall - nach meiner unmaßgeblichen Meinung und der des OLG - nicht.
Ich stelle mir gerade die nächste Gerichtsverhandlung vor. Der Fahrer wird in einer 30er Zone mit über 60 km/h geblitzt und zeigt den Gerichtsbeschluß vor:
"Das Bedienhandbuch enthielt zum entsprechenden Zeichen die Vorgabe, innerhalb von 100 Kilometern nach dem Erscheinen der Meldung mit einer Durchschnittsgeschwindigkeit von 60 km/h zu fahren und zwar bis zum Erlöschen der Kontrolllampe...Auch wenn ein Kurzstreckenbetrieb als Verwendungszweck vereinbart worden sei, sei der Wagen dafür geeignet. Die für den Käufer notwendigen Informationen zum Betrieb des Fahrzeugs ergeben sich mit hinreichender Deutlichkeit aus dem Bedienhandbuch, heißt es im Urteil. (Az. 28 U 33/13)."
Daran hat er sich nun exakt gehalten. Lt. Richter geht das auch im Kurzstreckenbetrieb, deswegen konnte er nicht auf die Autobahn - denn das wäre ja dann schon Langstrecke 😆
Ist schon eine Zumutung, die "moderne" Technik. Mal sehen, wie lange sich die Käufer noch so verschaukeln lassen.
Wer sich heute noch für reinen Kurzstreckenbetrieb einen DPF Diesel kauft, ist selbst schuld!
Leider suggerieren diverse Berichte, das ein Diesel sich schon ab 5 tkm im Jahr lohnt.
Das ist aber falsch, denn auch heute rechnen sich Diesel nur für Vielfahrer, wenn überhaupt noch.
Die Verkäuferberatung muß halt schon gegeben sein !
Denn es gab doch auch schon Jahre zuvor das Urteil dahingehend, dass eben nicht nach dem Anwendungsprofil beim Käufer nachgefragt wurde und somit eine Wandlung erfolgte.
Später in der Bedienungsanleitung, joh, dann ist der Kauf aber schon abgeschlossen.
Ist ja nicht so, dass ich Cola kaufe und hinterher das Etikett mir darüber bescheid gibt, huch, Zucker....aber ich bin doch Diabetiker.
PS: Ich weiß, wir sind hier bei MT => technik/internet affin (!), da weiß man aus dem eff-eff, was sich beim diesel gehört und nicht...aber nicht zwingend der absolute laie draußen.
Wer Cola kaufen mit Auto kaufen vergleicht dem ist auch nicht mehr zu helfen... 😆😆
Bevor man sich einen Wagen anschafft wird sich jeder "Normalo" erst mal informieren, dazu gehört dann ja wohl auch ob es ein Diesel oder ein Benziner wird, mit all seinen Vor- aber auch Nachteilen...😆😆
es war zugegeben etwas plakativ. ABER....
...wo steht es denn bei den prospekten, homepages etc. der autohersteller wirklich drauf.
Diesel, für Kurzstreckenfahrten nicht/eingeschränkt geeignet.
Ich wär dir dankbar für link, screenshot etc., wo das einer tut !
Du bekommst, verbrauch, leistung, geschwindigkeit, preis. fertig
PS: Und die autozeitungen, die brausen für ein paar stunden/wochenende damit rum, quälen über 8 liter verbrauch aus einem diesel. da setzt sich nix zu. die kennen das nicht, hatten das vor x jahren mal thematisiert, fertig.