Urteil: Fahrverbot auch bei Führerschein aus anderem EU-Land möglich
Ein EU-Land kann Führerschein aus anderem Mitgliedsstaat für ungültig erklären
Wer in einem EU-Land gegen dort geltendes Verkehrsrecht verstößt, kann seinen Führerschein verlieren, auch wenn der in einem anderen EU-Land ausgestellt wurde. Das entschied der Europäische Gerichtshof.
Luxemburg - Autofahrer können bei schweren Verstößen ein Fahrverbot ausgesprochen bekommen, auch wenn ihr Führerschein im EU-Ausland ausgestellt wurde. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag entschieden. Geklagt hatte eine Österreicherin, die in Deutschland kurz hinter der Grenze kontrolliert worden war. Die Polizei stellte mit einer Blutprobe fest, dass sie Cannabis konsumiert hatte.
Der Frau wurde vorerst verboten, mit ihrem österreichischen Führerschein in Deutschland zu fahren. In Österreich behielt sie dagegen ihre Fahrerlaubnis, weil dort nach Angaben des EuGH etwas andere Regeln gelten. Die Klägerin argumentierte, dass nur die Behörden in Österreich entscheiden dürfen, ob sie weiterhin Auto fahren darf. Der EuGH urteilte jedoch anders (Rechtssache C-260/13).
Nach Ansicht der Richter kann ein EU-Land einen Führerschein aus einem anderen Mitgliedsstaat für ungültig erklären, wenn ein Autofahrer dort gegen nationales Recht verstößt. Der Staat müsse aber Bedingungen festlegen, wie der Betroffene seinen Führerschein zurückerlangen kann.
In Deutschland kann man dazu ein medizinisch-psychologisches Gutachten vorlegen. Voraussetzung dafür ist in der Regel, dass ein Jahr keine berauschenden Mittel eingenommen wurden. Details muss aber das Verwaltungsgericht Sigmaringen prüfen, das auch im Einzelfall der Österreicherin entscheiden wird.
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Ein wegweisendes Urteil.
Es bleibt zu hoffen, daß dadurch jene Zeitgenossen etwas eingebremst werden, welche glauben, daß die EU für sie ein quasi rechtsfreier Raum ist.
Es bleibt zu hoffen, dass insb. im Bereich Verkehr mehr Dinge vereinheitlicht werden, die nicht auf den großen Tafeln an der Grenze stehen, wie z. B. solche schwachsinnigen nationalen Alleingänge wie in F mit den Alk-Blasröhrchen nach einer spez. frz. Norm, was dann alles nach recht kurzer Zeit eingestampft wurden, obwohl von Anfang an klar gewesen sein dürfte, dass das von vorne bis hinten Schwachsinn ist.
Oder so blöde nichtssagende Farbmarkierungen am Straßenrand für Parkverbot etc. ohne die allseits bekannten Schilder.
Oder der Schwachsinn, dass man für viele EU-Länder jeweils einen eigenen riesigen Aufkleber braucht für Maut und nochmal einen für die Umweltzone. Wenn man durch alle EU-Länder fährt, dürfte man jetzt schon nix mehr durch die Windschutzscheibe sehen. Es sollte doch kein Problem sein, diese Aufkleber soweit zu vereinheitlichen, dass es z. B. einen EU-weiten Maut-Grundaufkleber gibt, den man dann (auch nachträglich) mit kleineren rechteckigen Erweiterungsaufklebern versehen kann (auch um den Platz besser auszunutzen mit den Scheiß nicht-rechteckigen Aufklebern).
notting
Man kan ihn für ungültig erklären, aber nicht einziehen. Das ist ein wichtiger Unterschied. Ein Bekannter von mir, der Ire ist, fuhr vor ein paar Jahren mit seinem Irischen Führerschein hier mit 0,7 Promille. Die Polzei zog seinen Führerschein ein, da er die Grenze des Blutalkohol überschritten hatte. Sie gaben ihm den FS nicht zurück, obwohl sie nicht einzugsberechtigt waren. Als er wieder zurück nach Irland kam, beschwerte er sich dort bei der Führerscheinstelle, dass ihm sein Füherschein ohne grund (In Irland galt damals die Grenze von 0,8 Promille)
Abgenomen worden sei. Die Irische Behörde stellte ihm einfach einen neuen Führerschein aus.
Ich glaube nicht, dass sich ein Land davon abhalten lässt, einem Bürger den FS zu verweigern, wenn er nach Landesrecht nichts falsch gemacht hat. Sie werden dem Betroffenen einen neuen Führerschein geben. Im Falle der Österreicherin ist das jedoch was anderes.
Falsch! Wer Geld und Lust hat, kann jeden Tag eine MPU abolvieren, sie bei der Behörde abgeben und sich abends wieder zukiffen. Nicht zielführend, aber möglich.
Und nicht vergessen, dass eine MPU nicht nur wegen Drogendelikten angeordnet wird. Und ohne aktenkundigen Drogenkonsum gibt's keine Veranlassung für Abstinenz.