Autofahrer müssen Mindest-Seitenabstand zu Fußgängern einhalten
Ein Meter ist Pflicht
Auch, wenn es eng wird: Der Sicherheitsabstand zum Fußgänger hat für Autofahrer Vorrang. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe.
Karlsruhe - Autofahrer müssen mindestens einen seitlichen Abstand von einem Meter einhalten, wenn sie an einem Fußgänger vorbeifahren. Das berichtet die Fachzeitschrift "recht und schaden" (Heft 6/2015) unter Berufung auf einen Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe. Nach dem Richterspruch gilt dies auch, wenn der Autofahrer in Schrittgeschwindigkeit an dem Fußgänger vorbeifährt. Notfalls müsse er anhalten, um den Fußgänger passieren zu lassen, heißt es in dem Beschluss (Az.: 9 U 9/14).
Das Gericht gab mit seinem Beschluss einer Fußgängerin Recht. Die Klägerin war auf einer Straße ohne Gehweg unterwegs. Ihr kam ein Pkw mit sehr geringer Geschwindigkeit entgegen. Als der Wagen etwa in Höhe der Klägerin war, sprang auf einem an der Straßen liegenden Grundstück ein bellender Hund gegen den Zaun. Die Klägerin erschreckte sich, tat einen Schritt zur Seite und wurde von dem Pkw erfasst.
Das OLG befand, der Autofahrer hafte in vollem Umfang, denn er habe keinen ausreichenden seitlichen Sicherheitsabstand zur Klägerin eingehalten. Diese treffe wegen ihrer Schreckreaktion kein Verschulden.
Dass erst erst ein Gericht braucht um so etwas zu bekräftigen.
Mann, mann, mann. 🙄
Das Urteil ist aber nicht gerade neu, das hab ich schon vor Monaten gelesen (war das nicht sogar hier?).
Gruß Metalhead
bei Fußgängern die an Zebrastreifen (Fußgängerübergang) 1cm vom Fahrbahnrand entfernt stehen..
usw. wird wohl kaum jemand den meter einhalten (wollen)...
mich wundert eher , dass der Fußgänger beweisen konnte, dass es unter 1 Meter war, muss sehr eng gewesen sein an der stelle...
Vielleicht noch ein paar Details bevor die freie Diskussion beginnt: 😉
Beschluss des OLG Karlsruhe
Grüße vom Ostelch
Wir leben ja in einer Demokratie und dürfen daher eigene Meinungen vertreten. Ich kann dem Urteil in einem Punkt nicht zustimmen: 1 m Sicherheitsabstand? Auf keinen Fall!
Ich persönlich halte einen Seitenabstand von 1,5 m noch für zu wenig, in der Regel sollte der 2 m nicht unterschreiten. Das hat auch einen Grund: Bei 1 - 1,5 m Seitenabstand kommt die Person oder der Radfahrer im Falle eines Sturzes o. ä. meist noch unter die Räder.
Es überfordert keinen Autofahrer, beim Überholen oder Vorbeifahren einen seitlichen Sicherheitsabstand von 2 m einzuhalten. Ich mache das seit Jahren oder besser Jahrzehnten.
Ob es also nun im verhandelten Fall 1 m oder mehr oder weniger waren ist vollkommen egal, denn der Abstand war nicht ausreichend, sonst hätte der Wagen nicht auf dem Fuß zum Stillstand kommen können. Alleinschuld des Autofahrers. Er hätte den Unfall vermeiden können.
Gruß Michael
Diese Abstandspflicht sollte aber auch für Fußgänger gelten.
Viel zu oft sehe ich Fußgänger an der roten Fußgängerampel stehen, die ihre Füße schon über den Bordstein stehen haben. Ich verstehe nicht, warum man sich so nah an die Fahrbahn drängeln muss. Ein kleiner Schupps von hinten reicht schon und der Fußgänger steht auf der Straße.
Cool ich spring auf die Straße und lass mich anfahren und dann gibts Schmerzensgeld. 😆
Wäre ja schon mal schön, wenn sie überhaupt mal die 1,5m Abstand halten würden beim Überholen von Radfahrern. Letztens hat mich ein Autofahrer angehupt weil ich mich an seinem Seitenspiegel festgehalten und mich ziehen lassen habe als er mich trotz Gegenverkehr mit ca. 30cm Abstand überholt hat. War mir egal, fährt sich viel entspannter wenn man nicht selbst treten muss. Dann hat er angehalten, ich bin weiter gefahren. Beim nächsten mal überholen hat er dann Abstand gelassen. 😆
😆😆
Wenn ich mit meinen Kindern unterwegs bin (ländliche Gegend, durchd ie Felder) und einer zu schnell oder forsch angefahren kommt fahre ich so weit auf die Straße, dass er langsamer werden muss.
Gerade bei Kindern sollte einem schon der gesunde Menschenverstand sagen, dass man da lieber mit langsamerem Tempo und extra Abstand dran vorbei fährt.
Mache ich nämlich auch so. Wenn ich Leute mit Hunden oder Kindern am Wegesrand sehe fahre nur noch höchstens 30-50 km/h je nachdem wieviel Abstand ich halten kann. Manchmal auch nur noch Schritttempo, zb auf Schotterwegen.
tja, und was ist in Fällen wo ein Gehweg vorhanden ist der unter 1m breit ist - und dann die Fußgängerin mir vors Auto rennt weil ein Hund an den Zaun springt? Auf Landstraßen, Straßen ohne Gehweg etc. lass ich mir den Meter ja gefallen und halte ihn für notwendig. Aber dem Autofahrer die ganze Schuld zu geben? Sie ist ja vors Auto gerannt, hätte er 1,2 m Abstand gehalten wäre es auch zum Crash gekommen ohne seine Schuld.
Tja, manchen scheint echt Empathie zu fehlen. Was ist denn der Schaden an einem dämlichen Auto gegen den Schaden an einem Menschen?
Dann musst du den Abstand trotzdem halten, und im Zweifelsfall das Auto komplett stoppen, wenn du das nicht gewährleisten kannst (siehe Urteil)!
Denn von dem Auto geht ja, wie man in dem Urteil (und nicht nur diesem) lesen kann, eine ständige Betriebsgefahr aus! Also bist du als Autofahrer in fast allen Fällen Schuld, wenn dabei Fußgänger zu Schaden kommen, ganz egal wie dämlich sich dieser anstellt (es sei denn der Fußgänger handelte nachweislich fahrlässig.
Ich glaube das lohnt sich nicht. 3.000 EUR + 90 EUR (+5% Zinsen von drei Jahren), für ein gequetschtes Bein... Na, ich weiß nicht.
Wieso schon wieder so ein Fall, wo ein Köter der ursächliche Unfallverursacher ist, aber der Autofahrer haften muss?!
notting
Die Tölle hat ja nichts gemacht was nach Gesetz zu ahnden wäre. Der hat das gemacht was er sollte: Das Grundstück des Besitzers bewacht. Der kann ja nix dafür, dass die Leute so schreckhaft sind. Meine Güte, ist doch nur ein doofer Köter. Dass die Dame dann auch noch genau vor das Auto springt, welches mit Schrittgeschwindigkeit an sie heranfährt, und dabei auch noch so dämlich stürzt, dass sie sich ihr Bein am Reifen des Fahrzeugs quetscht zeugt schon von einem gewissen Nichterhaltungstrieb. Anders kann ich mir das nicht erklären.
Und dann noch vor die Gerichte ziehen und die Instanzen aufhalten... 🙄
Und der Fahrer, der laut Urteilsbegründung, mit langsamer Geschwindigkeit heranfuhr, muss auch eine beneidenswerte Reaktionszeit haben. Die Dame ist zunächst gegen den Außenspiegel gesprungen. Wenn ich mit Schrittgeschwindigkeit fahre und irgendjemand berührt das Auto, dann halte ich sofort an, und nicht wenn ich bereits halb über die Person gerollt bin...
Wie kommst du darauf, dass die Frau auf dem Grundstück war?
Es gab auch schon Fälle, wo ein Autofahrer Ärger gekriegt hat, weil er kurz die Hupe verwendet hat (was immer wieder passieren kann, dass ein StVO-konformer Einsatz notwendig ist) und angeblich deswegen jmd. erschocken ist.
notting