Fahrerflucht nach Parkrempler kann hohe Strafen nach sich ziehen
Ein Zettel an der Windschutzscheibe ist nicht genug
Wer beim Ausparken ein anderes Auto beschädigt, muss den Halter informieren. Geschieht das nicht, drohen harte Strafen, die am entstandenen Schaden bemessen werden.
München - Nur einmal kurz beim Aussteigen oder Rangieren nicht aufgepasst und schon ist eine Delle in der Karosserie des daneben parkenden Autos. Wer dann einfach wegfährt, ohne auf den anderen Fahrer zu warten oder die Polizei zu rufen, begeht Fahrerflucht. Darauf weist der ADAC hin. Das Strafmaß hängt von der Höhe des verursachten Schadens ab.
Bis 600 Euro Schaden wird laut ADAC meist eine geringe Geldstrafe verhängt. Bei Schäden über 600 und unter 1.300 Euro fallen die Strafen härter aus: Dann wird bis zu einem Monatsgehalt fällig, dazu gibt es zwei Punkte in Flensburg und oben drauf maximal drei Monate Fahrverbot.
Ab 1.300 Euro Schaden ist der Führerschein mindestens ein halbes Jahr weg. Dazu gibt es drei Punkte in Flensburg, die erst nach frühestens zehn Jahren aus dem Register gelöscht werden. Die Strafe kann deutlich über ein Monatsgehalt hinausgehen, warnt der Autoclub.
30 Minuten warten ist Pflicht
Wer ein parkendes Auto rammt, muss sofort den anderen Fahrer informieren. Das klappt in der Praxis allerdings nur selten. Stattdessen muss der Verursacher die Polizei anrufen. Wer kein Handy dabei hat, muss mindestens eine halbe Stunde warten, bis er eine Telefonzelle suchen oder zur Polizeiwache gehen kann. Häufig praktiziert, aber rechtlich nicht genug: Seine Visitenkarte unter den Scheibenwischer des Autos legen. "Ein solcher Hinweis ist zwar gut gemeint, reicht aber bei weitem nicht aus", erläutert ADAC-Jurist Markus Schäpe.
Wer den Unfall nachträglich der Polizei meldet, kann zumindest mit einer milderen Strafe rechnen. Der Tatbestand der Fahrerflucht bleibt allerdings erhalten, erklärt der ADAC. Mit der Fahrerflucht verlieren Autofahrer auch ihren Versicherungsschutz. Das bedeutet: Die Vollkasko-Versicherung kann die Regulierung des Schadens verweigern und den Vertrag kündigen. Für Schäden am gerammten Fahrzeug springt zwar die Haftpflichtversicherung ein. Beträge bis zu 5.000 Euro holt sie sich aber vom Verursacher wieder.
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Guten Tag,
das hört sich gut, was fehlt ist die Aufklärungsquote der Polizei!
Was es alles geben kann, schön und gut, selbst ein Lottogewinn ist möglich, aber einen Parkrempler zu erwischen wohl weniger.
In diesem Sinne.
blablabla, der Bericht kommt hier ja nun wirklich alle 4 Wochen. Was vergessen wird: Wo kein Kläger, da kein Angeklagter. Wenn mir jemand rein fährt und so freundlich ist einen Zettel zu hinterlassen, werde ich ihm zum Dank wohl nicht noch anzeigen. Und wenn er keinen hinterlässt, sieht man sich eh nie wieder ...
Die Schadenhöhe hängt aber nicht vom Verursacher ab, sondern vom Grad der Fehlkonstruktion der betroffenen Fahrzeuge. Sprich, ein Rempler mit 3-4 km/h gegen eine Stoßstange geht bei vernünftiger Konstruktion (Stahlprofil unter elastischem schwarzen Kunststoff) ohne Schaden aus, was ja auch der Sinn der Stoßstange ist.
Wird die Stoßstange so umkonstruiert, daß sie ohne Stoßschutz aus eierschalendünnem, zerbrechlichem und idiotischerweise auch noch lackiertem Kunststoff besteht und sich ausgerechnet in den aufprallgefährdetsten Bereichen zudem noch aufwendige Leuchten und Sensoren befinden, ist man schnell über 1300 Euro - möglicherweise ohne den Aufprall zu bemerken. Wieso wird das dann allein dem Verursacher angelastet? Hier sollte es eine Schuldteilung geben. Bin auf dem Firmenparkplatz vor einigen Jahren unbemerkt beim Ausparken ganz langsam an das Fahrzeug eines Kollegen gerollt, habe absolut nichts bemerkt. Er saß im Fahrzeug, der Motor war aus und er hörte daher im Gegensatz zu mir den Anprall. Zu sehen war absolut nichts, kein Schaden entstanden. Er sagte, das war ein ganz leichter Rempler, Dein Motor lief, deswegen konntest Du das nicht hören.
Wenn ich mir überlege, wie oft man sich im Großstadtbereich in Lücken zwängen muß, wo man vorn und hinten kaum 20-30cm Platz hat. Da muß man mehrfach von Anschlag bis Anschlag umlenken. Und jedes zweite Auto hat dort Schrammen. Eine Berührung scheint also doch recht häufig vorzukommen und genau deswegen muß ein Fahrzeug auch darauf ausgelegt sein. Ein halbes Jahr Fahrverbot? Absurd!
Gut, hier im Forum passiert das natürlich nie jemandem. Nur frage ich mich dann, wo die vielen Kratzer an den parkenden Fahrzeugen herkommen?
Die Höhe des Schadens zusammen mit dem Strafmaß stimmt nicht. Mein Auto wurde auch von einer Unfallflüchtigen beschädigt - aber sie wurde beobachtet... Schaden war über 1100eur, Strafe waren 500 Euro sonst nix.
Brauchst du auch nicht. Das kann auch ein zufälliger Zeuge der Aktion machen.
Wo gibt es denn noch Zivilcourage? Schon seit 20 Jahren nicht mehr erlebt ...
Wenn es eine Geldstrafe war, wird die ja nach Tagessätzen gemessen am Einkommen festgesetzt. Wer wenig verdient, zahlt entsprechend wenig.
Grüße vom Ostelch
"interessant" kannst du ja mal zivilrechtlich beim konstrukteur/Hersteller einklagen (versuchen 🙄
naja, ist schon die ausnahme. es ist nicht zwingend das geräusch auch eine erschütterung/abrupte verzögerung ist doch sehr schnell spürbar. kenn solche versuche ;-)
aber gewiss, nix dir unterstellend (!). könnte ich auch die konstellation anführen: manche grundsätzlich überfordert (beim ein-/ausparken), rührend in automatik + gestresst genug - im tunnelblick und nackensteife dann nur weg..."100 jahre"-unfallfrei wollen ja erhalten bleiben ;-)
Also Parkrempler zu übersehen und -hören, schafft man eigentlich nur als Senior oder wenn es wirklich nur eine hauchzarte Berührung war. Alle anderen wissen ganz genau, was sie angerichtet haben, aber einmal umgesehen, keinen potentiellen Zeugen entdeckt und einfach weiter gefahren, funktioniert halt quasi immer. Und da die Alternative oft selbst bei kleinsten Beschädigungen 1000€ und mehr kostet, kann man dieses Risiko rein statistisch bedenkenlos eingehen.
Die Ehrlichen sind die Dummen, wie so oft im Leben. Ginge es nach mir, würde ich Fahrerflüchtige pauschal für den Rest ihres Lebens in den 230% Haftpflichttarif einstufen. Dann gäbe es aber deutlich weniger ungeklärte Parkrempler, das dürft ihr mir glauben...
Naja, das Strafmaß mußt du gar nicht erhöhen. Es ist ja mit Fahrverbot, Geldstrafe entsprechend schon...
Nur wenn man sich halt wie besagt in Sicherheit wähnt, dann realisiert man auch nicht die mögliche Strafe.
Da herrscht im puren Egoismus vielmehr der Ärger an der eigenen Dummheit/Eigenschaden vor, quasi man sieht sich schon genug bestraft (!)
Den Blick für's andere/fremde Eigentum, der ist ausgeblendet.
Wenn das z.B. ein Schild oder Poller ist, dann gewinnt man noch viel weniger die Erkenntnis, dass man hier fremdes Eigentum beschädigt hat. Bagatellisiert dazu noch viel krasser, ja schimpft sogar darum, wie blöd dort aufgestelltes ist.
Denn Selbsterkenntnis, ja da war/ist man ja so ziemlich unfehlbar...🙄
Siehe auch die pauschale Aussage beim Vorfahrtverstoß-Unfall, "der andere war aber viel zu schnell !"😉
Viele fürchten einfach die höheren Kosten bei den Versicherungsprämien und den ganzen Bürokratiekram mit den Versicherungen, wegen eines kleines Schadens von vielleicht 400 €.
Das ist natürlich auch nicht in Ordnung.
Man könnte das ändern, wenn es Versicherungsverträge gäbe, bei denen 1 Schadensfall nicht zur Höherstufung führt (gibt es mittlerweile), oder kleinere Schäden (z.B. bis 1.000 €/Jahr) von den Versicherungen unkompliziert abgedeckt würden, ohne dass gleich die Prämien vom Unfallverursacher voll ansteigen.
Wieso Schuldteilung ?????????? Wer den Schaden anrichtet, der hat auch für den Schaden zu haften !
Nein. Manche sind nie schuld. Dann sind es eben die Hersteller.Und schon hat man ein Mittelchen zur Selbstberuhigung gefunden. 😉
Wenn ein Rempler keinen Schaden verursacht, ist doch sowieso alles im grünen Bereich. Das "Rempeln" ist ja nicht verboten. Sicherlich sind diese lackierten Stoßfänger nicht gerade praktisch im Alltag. Aber darauf muss man eben Rücksicht nehmen. Ich kann auch nicht zu jemandem, dem ich aus versehen den Kaffee über die Hose gegossen habe, sagen, ich übernehme nur die Hälfte der Reinigungskosten, Sie hätten ja auch eine abwaschbare Lederhose tragen können. 😉
Grüße vom Ostelch
naja - wie du selbst sagst, manche verträge lassen ja entsprechendes 1-maliges zu
UND, man muss ja nicht über die versicherung abwickeln. dann zahlt man halt die 400 so - bis jahresende ja zu überlegen möglich.
ABER egal wie. Es rechtfertigt keine Verkehrsunfallflucht !
Wie bereits geschrieben, psychologisch, was kommt in einem unmittelbar "hoch" nach dem Knall:
- Scheiße, Mist gebaut, was mache ich jetzt (richtig)/nur zu meinem Vorteil. Oder....!
- Hat mich jemand gesehen...(?)!
- ...