Recht: Polizei darf mit Blaulicht nicht viel schneller fahren
Eine Alarmfahrt ist kein Freifahrtschein
Trotz Blaulicht und Martinshorn darf die Polizei nur so schnell fahren wie es die Dringlichkeit erfordert. Das hat jetzt das Düsseldorfer Landgericht entschieden.
Düsseldorf - Auch wenn ein Polizeiwagen mit Blaulicht und Martinshorn Sonderrechte genießt, bedeutet das nicht, dass eine Alarmfahrt ein Freifahrtschein für unvorsichtiges Fahren ist. Das Landgericht Düsseldorf entschied auf eine hälftige Teilung der Schuld nach dem Zusammenstoß eines Peterwagens im Einsatz mit einem Pkw.
Peterwagen kollidierte mit Pkw
Weil der Pkw zum Abbiegen ausgeschert war, kollidierte er mit dem sich von hinten mit hoher Geschwindigkeit nähernden Polizeiauto. Ein Sachverständiger ermittelte, dass die Polizei mit mehr als 80 km/h innerorts unterwegs gewesen war. Der Betroffene habe aber die Sirene von weitem hören und wie die Fahrzeuge vor und hinter ihm rechts ran fahren müssen. Den erforderlichen Schulterblick vor dem Ausscheren habe der Fahrer offensichtlich weggelassen, andernfalls hätte er das Polizeiauto mit Blaulicht gesehen.
Die Polizei darf im Einsatz zwar schneller fahren als erlaubt, „jedoch nur so schnell wie die Dringlichkeit erfordert“, so Rechtsanwalt Frank Böckhaus von der Deutschen Anwaltshotline. 80 km/h sind eine Überschreitung von 60 Prozent, das befand das Gericht als unangemessen hoch und nicht umsichtig genug.
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Ist doch aber nichts Neues. Disko war noch nie ein Freifahrtsschein 😉
Als es in Berlin mit den neuen dicken+flotten Diesel vermeintlich mehr Crashs gab, wurde in den Medien mal von einer maximalen +50%-über-zulässigen-Höchstgeschwindigkeit, also 75 km/h innerorts, die Rede.
Ob es wirklich so pauschal zugeht, ist wohl anzuzweifeln.
Und hier wohl auch wieder ein Urteil verkürzt/verstümmelt wiedergegeben, wie so oft bei MT/dpa + co.....seufz.
@...Trotz Blaulicht und Martinshorn darf die Polizei nur so schnell fahren wie es die Dringlichkeit erfordert. Das hat jetzt das Düsseldorfer Landgericht entschieden.
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-"darf"...und jedes Gericht kann das willkürlich auslegen wie es gerade "passt"....das ist das Problem!
Es gibt keine klare Regeln......
Was ist denn ein Peterwagen?
hier der volltext...
würde mal gerne wissen, wie alt der der 'sohn des klägers' (fahrer) war...
Der Fahrer hieß "Peter" wäre "Paula" gefahren so hätte es "Paulawagen" geheißen😆😆
Was ist denn ein Peterwagen Klick mich
Solche Formulierungen führen immer wieder zu Missverständnissen. Sonderrechte hat auch ein Reinigungsfahrzeug, das nach einem Unfall auf der AB auch mal rückwärts fahren muss um seine Arbeit zu erledigen.
Wegerecht gibt's aber nur mit Blaulicht und Martinshorn, dann haben sie nicht den schwarzen Peter, wenn sie bei rot über eine Kreuzung fahren und im letzten Moment noch ein Depp in die Kreuzung einfährt...
Wie man aber im Artikel lesen kann, hat auch das seine Grenzen. Hab mal was von 20% TL-Überschreitung als Grenze gehört.
notting
http://www.duden.de/rechtschreibung/Peterwagen
notting
Wegerechte. Licht und Horn sind Wegerechte. Das ist was anderes als Sonderrechte und hat auch ganz andere Rechtsfolgen. Hätte er nur Sonderrecht in Anspruch genommen, wäre da was ganz anderes rausgekommen...
Naja, von pauschalen %-Angaben würde ich mal lassen. Ist halt eine Frage der Situation. Also wegen nem Einbruch ballert man sicher nicht brachial durch die Stadt, aber auch bei 80 (was nicht wirklich "unkontrollierbar schnell" ist) kann und muss man schon sehen, was vor einem passiert und man mussauch mit Anfängern / Blindpesen / Schnarchnasen / Angsthasen rechnen. Da haben sich eben zwei Unerfahrene(rinnen) getroffen und entsprechend ist die Schuld verteilt. Passt.
Interessant, demnach dürften die also, falls man innerorts flächendeckend eine Tempo 30 Zone einführen würde, nur noch mit max. ~ 45 km/h fahren
und im verkehrsberuhigten Bereich 10 km/h.... 😆
Dieses Urteil betrifft uns alle. Es wird dazu führen, dass Polizeibeamte nicht mehr nach Situationserfordernis fahren, sondern so, dass sie auf gar keinen Fall eine Anklage befürchten müssen. Im Ergebnis also: Sie werden langsamer fahren.
Und wieso sollen 80 km/h bei regulär erlaubten 50 km/h unangemessen hoch sein?
Solche Richter sind eine Gefahr für die Allgemeinheit.
Das war auch mein erster Gedanke...
Wenn der Beamte nun nach einem Notruf, als erstes den Gedanken hat bloß nicht zu schnell zu fahren, ist im absoluten worstcase das potentielle Opfer schon im Jenseits...🙄
Weltfremd so etwas, wer mit Blaulicht und akustischem Signal unterwegs und zudem entsprechend ausgebildet ist, sollte schon selbst entscheiden können welche Geschwindigkeit in der konkreten Situation angemessen ist!