Höhere Bußgelder für Parkverstöße
Einfallslos, reflexhaft, ungerecht
Das Bundesverkehrsministerium hat die Gebührenordnung für Parkverstöße komplett überarbeitet. Ums eigentliche Problem wurde dabei leider herumgewerkelt.
Berlin - Bundesverkehrsminister Ramsauer konnte sich in seiner bisherigen Amtszeit als "Sassa" der tausend Ideen profilieren. Vom Kuchenblech-Motorradkennzeichen über die Wiederzulassung historischer Nummernschilder, über das witzlose Wechselkennzeichen und die jährliche Sommerloch-Mautdebatte bis hin zur Komplettreform des Punktewesens – vor dem projektfreudigen Traunwalchener war bislang kein Thema sicher, unabhängig davon, ob es die Autofahrer interessiert oder nicht.
Nun hat sich Ramsauers Ministerium eines weiteren wichtigen Problems angenommen. Das des Parkens in sogenannten Parkraumbewirtschaftungszonen. Vor allem Autofahrer in Innenstädten regte es bisher häufig zum Park-Pokern an.
Verspätung teurer als gar kein Parkschein
Man kennt das ja: den klapprigen Fiat Uno abgestellt, Parkschein gezogen. Je nach Lage zwischen einem und vielen Euro pro Stunde. An der Supermarktkasse zunehmende Nervosität. Vor Dir findet ein anderer Kunde erst kein Bargeld, vergisst dann seine Pin und ruft schließlich per Handy seine Frau samt Bargeld herbei. Das dauert.
Wer so die Parkzeit überzieht, muss an die Kommune zahlen, wenn er erwischt wird. Bislang 15 Euro oder bei über zwei Stunden Verspätung 20 Euro. Das Absurde daran ist: Wer den Parkscheinautomaten von vornherein links stehen lässt, zahlt nur fünf Euro. Wer in guter Absicht versucht, es richtig zu machen, wird bestraft.
Verwarnungsgeld ohne präventive Wirkung
Hier hätte Ramsauers Stab Pragmatismus beweisen können. Nach dem Grundsatz: Wer einen Parkschein löst, sollte niemals mehr Strafe zahlen als jemand, der ohne Schein parkt. Das wäre einfach und einfach gerecht, so wie sich Schwarz-Gelb die versandete Steuerreform gewünscht hätte.Das Ministerium entschied anders: Alle Parkvergehen kosten ab 1. April 2013 pauschal fünf Euro mehr. Damit adressiert Ramsauer ebenfalls ein Problem: Das Missverhältnis zwischen sprunghaft gestiegenen Parkgebühren und den seit 1990 nicht mehr erhöhten Bußgeldern. Es habe sich gezeigt, dass die derzeitige Höhe des Verwarnungsgeldes keine präventive Wirkung mehr habe.
Nun ja, mancher verzichtete präventiv auf einen Parkschein. Die Zahl dieser Parkpreller könnte künftig sinken. Auch hoffen die Kommunen auf rentableres Geldeintreiben: Von fünf Euro Bußgeld könne niemand Politessen, Sachbearbeiter und Materialkosten bezahlen, sagt der Leiter Verkehrsrecht beim ADAC, Markus Schäpe.
Mag sein, andererseits: Von ein paar Euro für den Parkschein kann sich die Stadt ja auch keinen Parkautomaten kaufen. Anstatt einen echten „Miststand“ zu beseitigen, setzt uns das Ministerium eine reine, blanke Gebührenerhöhung vor. Zwar getarnt als Steuerungspolitik, aber letztlich eben doch nur eine Gebührenerhöhung. Einfallslos, reflexhaft, ungerecht. Da muss die Ideenschleuder Peter Ramsauer im Wahljahr wieder mehr Gas geben.
Quelle: MOTOR-TALK
Hm, die erste Bußgelderhöhung für Parkverstöße seit 1990 und direkt folgt die reflexhafte Beschwerde der Kraftfahrer?
Hier muß man doch auch etwas Nachsicht walten lassen. Bevor hier weiter an einem Konzept gestrickt wird, sollte man erst einmal die Wirkung der Erhöhung abwarten.
Nein.
Aber so pauschal wie oben will ichs mal nicht stehen lassen.
1. Das Problem des Nachweises des VORSATZES.
Genau wie bei zu schnell fahren ist die Frage des Vorsatzes für teuer wichtig.
Also man kann den Parkschein auch ganz einfach vergessen.
Wer will das Gegenteil beweisen? MT? 😆
Oder machen wir Beweislastumkehr?
Dann aber bitte auch bei zu schnell...
Im Gegensatz dazu steht der Parkschein. Man weiß also wann man weg zu sein hat. 😉
Da ist der Vorsatz sozusagen erwiesen. 😆
2. Wäre die Erhöhung dann noch höher und man sieht im V+S schon den Geifer von manchem aus dem Mund schäumen weil 100 % !!!!!111elf
Man kann das Verwarngeld aber auch als reinen Kostenersatz sehen, sozusagen als ausgleichende Gerechtigkeit gegenüber denjenigen, die ordnungsgemäß ihre Parkgebühren entrichten.
Man kennt das:
Man wollte rechtzeitg beim Auto sein, aber der Opa, an der Supermarktkasse, der mal wieder 2 h lang Geld gezählt hat. 😮
Ist das korrekt recherchiert?
Sofort, wenn man auch nur 1 Minute drüber ist, zahlt man 15 €? Sicher? 😕
Ich dachte bis 30 Minuten wären es erstmal 5 €, zumindest bisher.
Andererseits dachte ich man würde als Falschparker, ohne Parkschein auch für die Dauer belangt und nicht pauschal mit 5 €, egal wie lang man dort steht. 😉
Ich bitte um Aufklärung und einen Link zum aktuellen und offiziellen Bußgeldkatalog. 😊
So ist der Kommetar, sorry... 🙄
Nö passt schon. Deswegen ist MT doppelt falsch, aber nunja vielleicht wirds dadurch richtig(er). 😆
Problem das sich dabei auftut bzw. pragmatische Lösung von einigen ist:
A parkt um 08:00 Uhr, zieht Parkschein für 5 Stunden.
B parkt um 08:00 Uhr, hat Mut zur Lücke und zieht keinen Parkschein.
Überwachungskraft/in kontrolliert um 15:30 Uhr das 1. Mal.
A bekommt Zettel für "bis zu 3 Stunden" überzogen
B bekommt Zettel für "weiß ich nicht, ich kanns nirgendwo ablesen, also bis 30 Minuten"
Das ist eben die Nettigkeit. Man geht davon aus (bzw. kanns nicht nachweisen), daß B noch nicht lange steht.
A dagegen hat Vorsatz oder zumindest schlechte Planung bewiesen.
Ich frage mich wie die MT Lösung aussieht? Videoüberwachung? 😆
B hat natürlich dann ein Problem wenn der Überwachungsdruck höher ist.
Beispiel:
A parkt um 08:00 Uhr, zieht Parkschein für 5 Stunden.
B parkt um 08:00 Uhr, hat Mut zur Lücke und zieht keinen Parkschein.
Überwachungskraft/in kontrolliert um 09:45 Uhr das 1. Mal.
A bekommt nix.
B bekommt 1. Zettel für "weiß ich nicht, ich kanns nirgendwo ablesen, also bis 30 Minuten"
Überwachungskraft/in kontrolliert um 12:00 Uhr das 2. Mal.
A bekommt nix.
B bekommt 2. Zettel für "bis zu 3 Stunden" = 20 €
Kontrolliert sie um 12:45 ein 3. Mal gibts für A immer noch nix und für B "mehr als 3 Stunden".
Das blöde an der Sache ist, B kann wenn er auffällt beim 1. Mal nur "bis 30 Minuten" kriegen.
Da man nicht weiß wann B geparkt hat.
Bei A der einen Parkschein gezogen hat weiß man es auf die Minute genau.
A kann also sofort "passend" bestraft werden. Kann auch sofort "mehr als 3 Stunden" sein.
Das führt dann zu sowas wie Beispiel 1 wenn nur 1x am Tag kontrolliert wird.
Die Lösung wäre Videoüberwachung. 😉
Ich geb es zu, ich habe auch nie einen Parkschein gezogen, sondern mein Auto immer ohne Schein abgestellt. Dann gab es entweder einen 5 Euro Strafzettel oder man hat mich nicht kontrolliert. Der Break Even lag bei 4 Stunden – dann war der Strafzettel billiger als die Parkuhr.
Ich sehe auch einfach nicht ein, warum ich überhaupt für das Parken meines Autos bezahlen soll!
Ich zahle KFZ Steuer, Versicherungssteuer, Mineralölsteuer, MwSt. auf die Mineralölsteuer, MwSt. auf die Ersatzteile (den Kauf lasse ich mal weg, da ich Fahrzeuge nicht neu erwerbe). Und dann auch noch fürs Parken ?? Sorry – nein!! Dann parke ich lieber nicht in der Parkraumbewirtschaftungszone und nehme für die restlichen Meter den Bus oder eine Taxe!
Die Belastungen waren noch nie so hoch und die Strassen im Gegenzug noch nie so schlecht (was ja nochmal zusätzliche Kosten für Reparaturen verursacht)!
Und wenn dann einer bei einem Parkvergehen mit einer Videoaufzeichnung kommt...........war eigentlich der Bahnhof in Bonn mit Aufzeichnung videoüberwacht??
Ich glaube es hakt langsam!
Noch viel zu wenig, der Staat/Kommune etc brauchen Geld😆
Oh ja besonders in Berlin!
Vielleicht kriegen sie ja dann ihren Flughafen fertig (ist ja erst der 2 Neubau bei dem alles schief geht), können sich ihr fehlendes Stück Autobahn noch bauen und vielleicht ein paar funktionierende S-Bahn Züge kaufen! Oder vielleicht die Berliner Wasserbetriebe zurück – dann würde die Bevölkerung wenigstens dort nicht mehr über den Tisch gezogen werden.
Wowereit könnte auch noch ein Stück Kuchen vertragen – dann sieht er noch „geschmeidiger“ aus!!!
Das reicht alles nur noch für ein Armutzeugnis!
Ich verzichte ganz gerne präventiv auf Innenstädte und Parkraumbewirtschaftszonen. Wenn es jeder machen würde, der es könnte, würden wir uns glaub ich die Diskussion in der Form ersparen 🙄
Meiner Ansicht nach braucht es nur einen Tatbestand:
Asoziales Parken - 250 Euro - mehr nicht.
Damit meine ich die
faulen Säueverehrten Verkehrsteilnehmer, die Gänge zuparken, Ausfahrten blockieren und einfach halten, wie es ihnen beliebt.Die ganzen anderen Probleme mit innerstädtischem Parkraum ließen sich durch funktionierende Leitsysteme und automatische Abbuchungstechnik ganz sicher derart verbessern, so dass keine kleinen Zettelchen mehr nötig wären.
Leider können dann weitere Geschäfte in den Innenstädten zumachen.
Das angesprochene Asoziale Parken sollte noch viel teurer sein (vorallem Feuerwehrzufahrten, 2 Reihe) - 1.000 Euro, bei Gefahrenlage oder Behinderung nach oben offen. Aber es geht ja i.d.R. nicht um die erzieherische Wirkung sondern ums Geld!
Total polemischer Artikel und darüber hinaus auch noch zumindest irreführend geschrieben:
Überschreitungen bis 30 Minuten werden künftig mit 10 statt bislang mit 5 Euro besraft.
Eine Überschreitung der Parkzeit ist somit nicht immer teurer als gar nicht zahlen.
Sascha
Vor allem führt das immer mehr zum "privat parken".
Ich persönlich mache es für kurze Stadtbesuche inzwischen immer so, das ich auf irgendwelchen privaten Plätzen parke.
Ja kacke für die Anwohner, aber die können kein Ticket geben sondern nur abschleppen.
Abschleppen macht aber keiner, da wenn ich eher da bin als der Abschleppwagen bleiben sie auf den Kosten sitzen.
Fair? sicher nicht... aber billiger
@snooopy365:
Dann parke bitte niemals auf meinem Parkplatz - soll schon vorgekommen sein, wurde mir über hörensagen zugetragen, dass die "Asozialparker" plötzlich vier "defekte" Reifenventiele hatten.