Eine Übernachtung im Wohnmobil an der Straße ist erlaubt
Einmalige Übernachtung nicht verboten
Eine einmalige Übernachtung im Wohnmobil an einer öffentlichen Straße ist laut ADAC erlaubt. Auf das Vorzelt und die Campingstühle sollte man allerdings verzichten.
Quelle: picture alliance / dpa
München - Wer sein Campingfahrzeug regelkonform auf einer öffentlichen Straße abstellt, darf darin auch schlafen. Dann spricht laut dem ADAC nichts gegen eine einmalige Übernachtung in Wohnmobil oder Wohnwagen.
So ein Zwischenstopp könne sogar notwendig sein, wenn den Fahrer plötzlich Müdigkeit überkommt. Die einmalige Übernachtung abseits von Camping- oder Reisemobilstellplätzen verstoße nicht gegen den Grundsatz des Gemeingebrauchs, wonach die Straße vorwiegend zum Zweck des Verkehrs zu benutzen ist. Das gelte allerdings nicht, wenn das Parken campingähnlich wird und die Rastenden zum Beispiel Tische und Stühle aufstellen.
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Diese "Regelung" ist allerdings schon recht alt und unter Campern allgemein bekannt.
Ach - und ich dachte, dass wenn zwei Schweizer Womos im 90°-Winkel den Zugang zum Picknickplatz im Naturschutzgebiet direkt am plätschernden Schwarzwaldbach versperren und dort mit Halligalli, Tischen, Stühlen und Kinderspielzeug ihr privates Grill- und abendliches Sauffest abziehen, bevor es dann um zwei Uhr nachts endlich ruhig wird, müsse man das hinnehmen und brav am nächsten Tag ihre diversen Hinterlassenschaften abtransportieren.***
Dann weiß ja jetzt jeder für die Zukunft, was zu tun ist - Danke für den Hinweis! 😉
***: war nur ein Beispiel von letzter Woche..........
Das galt schon vor über 25 Jahren als ich mein Führerschein gemacht habe.
Ja. Der Hintergedanke, den der Gesetzgeber im Sinn hatte, besteht darin, daß jedem Fahrzeugführer die Möglichkeit gegeben werden muß, nach einer längeren Fahrt seine Fahrtüchtigkeit durch Schlaf wieder herzustellen. Was man den LKW-Fahrern erlaubt, kann man den Wohnmobilisten nicht verbieten.
Natürlich nicht.
Darüber hat sich aber scheinbar noch niemand so aufgeregt, daß er dafür extra einen Thread eröffnen mußte...😆
Mir ist schon zu Ohren gekommen, dass Leute in ihrem Auto auf dem Parkplatz an der Ostsee unssanft von der Polizei in der Nacht geweckt wurde, als sie nach langer Fahrt eine Pause einlegen mussten.
Muss ich unbedingt ein Wohnmobil führen um darin auch mal eine Schlafpause zu machen oder sollte ich mir eine Brille zulegen auf der offene Augen aufgemalt sind?
Ungefähr so? http://37.media.tumblr.com/tumblr_l3rku9s4ji1qbsvbio1_500.jpg
😆
Ich hoffe mal ganz stark, dass im PKW schlafen nicht verboten ist. Sonst habe ich ein Problem im Urlaub 😆
Wenn man im PKW übernachtet, sollte natürlich im direkten Umfeld wenigstens eine öffentliche Toilette sein, sonst macht man womöglich doch was falsch. Und wenn da dann die Polizei auftaucht und handfeste Beweise findet, dann macht sie ausnahmsweise mal einen richtig guten Job! 😊😆
notting
Er hätte auch schreiben können
"Einmalige Übernachtung erlaubt" 😉