Eine Übernachtung im Wohnmobil an der Straße ist erlaubt
Einmalige Übernachtung nicht verboten
Eine einmalige Übernachtung im Wohnmobil an einer öffentlichen Straße ist laut ADAC erlaubt. Auf das Vorzelt und die Campingstühle sollte man allerdings verzichten.
München - Wer sein Campingfahrzeug regelkonform auf einer öffentlichen Straße abstellt, darf darin auch schlafen. Dann spricht laut dem ADAC nichts gegen eine einmalige Übernachtung in Wohnmobil oder Wohnwagen.
So ein Zwischenstopp könne sogar notwendig sein, wenn den Fahrer plötzlich Müdigkeit überkommt. Die einmalige Übernachtung abseits von Camping- oder Reisemobilstellplätzen verstoße nicht gegen den Grundsatz des Gemeingebrauchs, wonach die Straße vorwiegend zum Zweck des Verkehrs zu benutzen ist. Das gelte allerdings nicht, wenn das Parken campingähnlich wird und die Rastenden zum Beispiel Tische und Stühle aufstellen.
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Diese "Regelung" ist allerdings schon recht alt und unter Campern allgemein bekannt.
Ach - und ich dachte, dass wenn zwei Schweizer Womos im 90°-Winkel den Zugang zum Picknickplatz im Naturschutzgebiet direkt am plätschernden Schwarzwaldbach versperren und dort mit Halligalli, Tischen, Stühlen und Kinderspielzeug ihr privates Grill- und abendliches Sauffest abziehen, bevor es dann um zwei Uhr nachts endlich ruhig wird, müsse man das hinnehmen und brav am nächsten Tag ihre diversen Hinterlassenschaften abtransportieren.***
Dann weiß ja jetzt jeder für die Zukunft, was zu tun ist - Danke für den Hinweis! 😉
***: war nur ein Beispiel von letzter Woche..........
Das galt schon vor über 25 Jahren als ich mein Führerschein gemacht habe.
Ja. Der Hintergedanke, den der Gesetzgeber im Sinn hatte, besteht darin, daß jedem Fahrzeugführer die Möglichkeit gegeben werden muß, nach einer längeren Fahrt seine Fahrtüchtigkeit durch Schlaf wieder herzustellen. Was man den LKW-Fahrern erlaubt, kann man den Wohnmobilisten nicht verbieten.
....... den PKW-Fahrern auch nicht...........😆
Natürlich nicht.
Darüber hat sich aber scheinbar noch niemand so aufgeregt, daß er dafür extra einen Thread eröffnen mußte...😆
Mir ist schon zu Ohren gekommen, dass Leute in ihrem Auto auf dem Parkplatz an der Ostsee unssanft von der Polizei in der Nacht geweckt wurde, als sie nach langer Fahrt eine Pause einlegen mussten.
Muss ich unbedingt ein Wohnmobil führen um darin auch mal eine Schlafpause zu machen oder sollte ich mir eine Brille zulegen auf der offene Augen aufgemalt sind?
Ungefähr so? http://37.media.tumblr.com/tumblr_l3rku9s4ji1qbsvbio1_500.jpg
😆
Ich hoffe mal ganz stark, dass im PKW schlafen nicht verboten ist. Sonst habe ich ein Problem im Urlaub 😆
Im Auto schlafen ist grundsätzlich erlaubt, aber nicht dort, wo es allen verboten wird, z.B. in der Nähe von Urlaubsorten. Das erkennt man dann leicht an der Beschilderung.
Wenn man im PKW übernachtet, sollte natürlich im direkten Umfeld wenigstens eine öffentliche Toilette sein, sonst macht man womöglich doch was falsch. Und wenn da dann die Polizei auftaucht und handfeste Beweise findet, dann macht sie ausnahmsweise mal einen richtig guten Job! 😊😆
Um hierzu Stellung beziehen zu können, müßte man schon die näheren Umstände der Einzelfälle kennen.
Beispiel Halbinsel Darss-Zingst: es gibt ein paar Parkplätze, um wunderbare Wanderungen zu unternehmen. Aber überall steht der Hinweis, dass Übernachten und auch Kampieren verboten ist. Ich erinnere mich nicht mehr, was da genau stand, aber es war klar, dass es für alles gilt, Picknick machen, Zelt aufschlagen, Schlafen in PKW und Womos.
Laut des ADAC ist das erlaubt? Aha, die entscheiden das also??
Der Autor dieser "Neuigkeit" gehört auch noch für die Überschrift bestraft! 1000x mit Kreide an die Tafel schreiben "Ich darf doppelte Verneinung nicht verwenden".
notting
Das ist eine Feststellung.
Er hätte auch schreiben können
"Einmalige Übernachtung erlaubt" 😉