Recht: Bei Amphetamin-Einnahme droht Entzug der Fahrerlaubnis
Einmaliger Speed-Konsum rechtfertigt Führerscheinentzug
Die Einnahme von Amphetamin kann Autofahrer den Führerschein kosten. Schon bei einmaligem Konsum kann die als "Speed" bekannte Droge zum Entzug der Fahrerlaubnis führen.
Quelle: picture alliance / dpa
Neustadt - Wer Amphetamin nimmt, riskiert immer seinen Führerschein. Dazu muss man noch nicht einmal unter Einfluss der Droge am Lenkrad erwischt werden. Es reicht der Nachweis des einmaligen Konsums. Das ergibt sich aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt (AZ: 1 K 338/15.NW), auf das die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) verweist.
Im konkreten Fall lagen zwei hintereinander genommene Urinproben eines Autofahrers vor, die auf positive Amphetaminwerte hinwiesen. Als Folge zog die Behörde seinen Führerschein ein. Der Mann machte Erkältungsmedikamente und Appetithemmer für die Werte verantwortlich.
Das Verwaltungsgericht Neustadt gab der Behörde Recht. Selbst wer nur einmal die harte Droge einnimmt, beweise fehlende Eignung zum Autofahren - auch dann, wenn man nicht unter Drogeneinfluss fährt. Die vom Fahrer vorgebrachten Erklärungsversuche fand das Gericht nicht glaubwürdig.
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Wenn so eine Bestrafung auch für die Nutzung von Smartphones am Steuer gelten würde, wäre mir wohler.
Klasse Gag... Ich dachte schon es geht um Überschreitungen der Geschwindigkeit 😆
Da kann ich Dir vollumfänglich zustimmen. Scheinbar ist es noch immer nicht angekommen, welche Gefahr diese Handy-Süchtigen im Verkehr für sich und Andere darstellen. Erst heute wieder einen Jugendlichen auf dem Rad gesehen, freihändig, die Stöpsel im Ohr, und fleißig am Tippen. Da fällt man echt vom Glauben ab über so viel Dummheit (nicht mit Sorglosigkeit verwechseln).
Und Drogen am Steuer geht gar nicht. Auch wenn man sie nicht konkret benutzt und gleichzeitig fährt. Viele Drogen haben "Nachwirkungen" lange nach der Einnahme - wer süchtig ist sollte besser mit Bus und Bahn ......
Gute Entscheidung, die hoffentlich von vielen gelesen und an möglichst vielen Leuten zur Anwendung kommt.
Ich bin ein wenig zwiegespalten; hat der Mann ein Drogenvergangenheit? Kann wirklich ausgeschlossen werden das Appetithemmer und Grippemittel einen ähnlichen Nachweis im Urin auslösen?
Ich hoffe man ist bei den ganzen Koksnasen genauso konsequent.
Amphetamin gehört rechtlich wie Koks zu den harten Drogen und somit ist bei einem Nachweis der Schein weg und bevor man wieder fahren darf ist eine MPU zu bestehen. Ist aber nichts Neues sondern schon seit Jahren geübte Praxis. Der untere Grenzwert ist die Nachweisgrenze des Labors.
Legale Appetithemmer oder Medikamente werden höchstens einen Schnelltest anspringen lassen aber nicht die Geräte in einem Labor, Die können chemisch ähnliche Subtanzen ausschliessen.
Bei Medikamenten kann es anders aussehen, aber dann sollte man ein passendes Rezept vorweisen können wenn man Probleme vermeiden will.
Das sehe ich sehr zweitspaltig. Bin kein Fan von Drogen aber jeder hat doch das Recht zu tun was er will in seiner Freizeit. Hauptsache man ist bei Fahrtantritt fahrtüchtig. Wird mir dann der Führerschein weggenommen, weil ich gestern paar Gläser gekippt habe und heute ein Fahne habe, obwohl. Keine Promille vorhanden sind? Darf ein typ der gestern Antibiotika genommen hat, heute kein Auto mehr fahren? Wie sieht es aus wenn sich einer gestern ein joint geraucht hat? Wird ihn übermorgen bei der Blut, haarprobe der Führerschein entzogen?
Es geht doch auch darum, ob rein charakterlich dieser Mensch, der auch Drogen konsumiert, in der Lage ist, vollumfänglich und Gesetzeskonform im öffentl. Straßenverkehr ein Fahrzeug zu führen. Was bei vielen Alkis der Fall, so auch bei Konsumenten von anderen Drogen. Man kann ihnen nicht vertrauen. Weil Sucht verdrängt Verstand. In soweit bin ich mit dem Urteil vollkommen einverstanden. Der Verurteilte kann ja mit einer MPU beweisen, dass er im Zeitraum x keine Drogen mehr konsumiert hat und clean ist, damit seinen Führerschein wieder erlangt Wo ist das Problem?
Wer beim illegalen Drogenkonsum erwischt wird, muss sich gefallen lassen, dass Vater Staat ein Auge auf ihn wirft. Und das ist auch gut so.
Ach ja, die gesellschaftlichen Spielregeln...ein ewiges Thema.
Standpunkt: Gesetz ist Gesetz. Na was in den 30/40ern so alles mal Gesetz war...tütütü, lassen wir das.
Koks, Heroin (hat Bayer eigentlich noch die Markenrechte an der Verkaufsbezeichnung) oder Amphetamin gab es früher alles mal in der Apotheke zu kaufen.
...und heute geben wir's noch den Bomberpiloten beim Demokratie schaffen mit auf den Weg. Wenn's malwieder länger dauert.
Aber der Flieger fliegt ja auch von alleine geradeaus. 😆
Ganz gefährlich ist nur diese Koffeinsucht. Hab ich mir unterm Autofahren meinen Thermobecher über die Hose....da war ich dann zumindest wach.
Aber siehe oben, ewiges Thema...ich werd mal ein Knaster-Pfeifchen drüber rauchen 😜
Was für eine Bestrafung?
Wir befinden uns hier im Verwaltungsrecht und der Entzug der Fahrerlaubnis erfolgt, weil der Konsument nicht über die Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges verfügt und ihm somit eine der Grundvoraussetzung für den Besitz einer Fahrerlaubnis fehlt.
eine harte Droge??? 😆
...also auch den krebserregenden Alkohol!
seit dem 1. April wird Deutschland zum Fußgängerland... 😆
Natürlich. Alkoholiker bekommen hier mitunter auch ein echtes Problem hinsichtlich ihrer Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs.
Aprilscherz?
Nein. Ausnahmsweise nicht.
https://www.aachener-zeitung.de/.../...t-fuehrerscheinentzug-1.1328215
http://www.focus.de/.../...e-droht-fuehrerscheinentzug_id_5398844.html
http://www.rechtsindex.de/.../...t-und-die-berufung-auf-appetitzuegler
http://www2.mjv.rlp.de/.../broker.jsp?...