Recht
Einspruch per E-Mail nicht rechtskräftig
Rechtsbeschwerden per E-Mail sind nicht rechtskräftig. E-Mails entsprechen nicht der gesetzlich erforderlichen Schriftform, urteilte das Oberlandesgericht Oldenburg .
Bad Windsheim - Ein Autofahrer hatte fristgerecht Rechtsbeschwerde per E-Mail eingelegt, nachdem er ein Bußgeld wegen Missachtung des Handyverbots erhielt. Das Amtsgericht Delmenhorst akzeptierte den Einspruch aufgrund eines fehlenden Originalschriftstückes nicht.Auch das Oberlandesgericht Oldenburg wies die Beschwerde zurück: E-Mails entsprechen nicht der gesetzlich erforderlichen Schriftform.
Der Vorwurf des Klägers, das Amtsgericht müsse ihn darüber informieren, dass E-Mails nicht den formalen Anforderungen entsprechen, wurde ebenfalls abgewiesen.
Zulässig sind bei Gerichten jedoch per Fax übersandte Schreiben, wie der Auto- und Reiseclub Deutschland (ARCD) mitteilt. Elektronische Übermittlungen können laut dem Oberlandegericht Osnabrück eingereicht werden, wenn diese „eine qualifizierte elektronische Signatur nach dem Signaturgesetz“ enthalten (§ 110a Ordnungswidrigkeiten-Gesetz). Diese Voraussetzung erfüllt zum Beispiel der E-Brief der Post. (Az: S SsRs 294/11)
Quelle: SpotPress
Das Verhalten mancher Verkehrssünder ist an Dreistigkeit kaum noch zu überbieten...🙄
Warum?
Es ist Umweltschonender und spart Kosten.
Klar. Aber warum man dann die elektronische Signatur weglassen muß, kann ich nicht nachvollziehen. Schließlich wurde diese Signatur extra für solche Fälle entwickelt.
Sicherlich kann man die Signatur vergessen, aber das ist dann persönliches Pech und kein Grund, unsere überlastete Justiz zu bemühen.
Das ist ja eine sinnlose Geschichte, ein Fax kann jeder schicken, nur weils als Email reinkommt kann die Behörde einfach "wegsehen"... als ob bei Faxeingang die Identität einwandfrei geklärt ist 😕
Wahrscheinlich hatte er die Email auch unterwegs im Auto während der Fahrt auf dem Handy getippt...
In Köln wurde mein Einspruch per Email akzeptiert. Auf dem Bussgeldbescheid stand neben der Anschrift und Faxnummer auch noch ne Emailadresse drauf.
Mit oder ohne elektronischer Signatur?
hier (hauptstadt) steht auf jedem schriebs drauf, dass einwaende per e-mail unzulaessig sind. macht irgendwo auch sinn.
gruesse vom doc
Warum macht es "Sinn" das ein Einspruch per Email nicht zulässig ist?
Per Fax ist es ja auch, beim Email hat man genauso wie beim Fax ein Übertragungsprotokoll und kann eine Übertragungs- und Empfangsbestätigung anfordern. Ein Fax kann man auch zB von der Arbeit schicken, oder vom Postamt, warum sollte eine Email also technisch gesehen weniger zulässig sein?
Sie ist genauso sicher, bzw. unsicher wie ein Fax.... oder seit wann hat man beim Fax eine E-Signatur dran?
Als Vergleich dazu, wie ich in Finnland gelebt hatte konnte man sehr viele Behördengänge online erledigen, dazu musste man sich aber mit Netbanking-Kennung anmelden (der Netbankingzugang ist in Finnland an die Personenkennnummer gekoppelt).
An die Skeptiker; die Netbankingseite gibt keine Infos (wie Kontostand) weiter, nur die Personendaten des Nutzers zur Identifikation (defakto Namen und Perso-nummer).
weil es im kern keinerlei garantie dafuer gibt, dass e-mail den empfaenger auch tatsaechlich (unveraendert) erreicht.
das sieht bei fax anders aus (punkt-zu-punkt verbindung mit handshake) und im wege der briefpost ist es eben offiziell geregelt, dass ein versand via einschreiben, rueckschein, etc. als zugestellt angesehen wird.
gruesse vom doc
Das liegt aber daran das man halt Jahrzehnte hinter der Technik (dem Teufelswerk) hinterher hinkt.
Wieso gibt es die Garantie nicht? Das liegt dann nur an falschen Einstellung bei den Emailprogrammen, ansonsten kann man eine Zustellungsbestätigung anfordern, die enthält die Daten der Originalnachricht, u.A. eine Checksum... kann man alles in den Metadaten nachvollziehen, sogar wie das Email an den Empfänger gesendet wurde, jede Menge mehr Infos als eine Faxbestätigung je hergeben könnte!
wenn du eine e-mail versendest, wird diese im ersten schritt nur an einen server (im regelfall das smtp gateway deines providers) uebertragen, dein e-mail client kann lediglich fehler anzeigen die in diesem teil der kommunikationphase entstehen.
wenn diese uebertragung erfolgreich war, bedeutet dies erstmal garnichts, denn die nachricht ist bisher nicht beim eigentlichen empfaenger angekommen. sie liegt lediglich in der "to-send" queue des smtp-gateways.
irgendwann (fuer gewohnlich nahezu in echtzeit) wird die nachricht "weitervermittelt". zu diesem zweck versucht das smtp-gateway eine verbindung zum smtp-gateway der ziel-domain herzustellen und versucht eine uebertragung.
wenn in diesem schritt fehler auftreten, bedeutet dies nicht zwingend, dass du eine information ueber diesen zustand erhaelst. es koennte unter gewissen umstaenden dazu kommen, dass die e-mail fuer dich versendet erscheint, waehrend der empfaenger sie nie erhalten hat.
gruesse vom doc
Genau. Dieser Umstand ist offensichtlich vielen Nutzern von E-Mail-Programmen überhaupt nicht bekannt.