Urteil: Kiffer darf Führerschein vorerst behalten
Einzelner Joint rechtfertigt keinen Führerscheinentzug
Wer einmal bekifft Auto fährt, tut dies nicht automatisch ein weiteres Mal. Ein bayerisches Gericht hat entschieden, dass nur eine MPU über die generelle Eignung als Fahrer entscheiden kann.
München - Einmal bekifft am Steuer - das rechtfertigt nicht ohne Weiteres den Entzug der Fahrerlaubnis. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat den Führerscheinentzug des Landratsamts Starnberg für einen jungen Autofahrer aufgehoben.
Der Grund: Laut Gericht sei entscheidend, ob die einmalige Drogenfahrt bedeutet, dass der Mann auch in Zukunft vor dem Fahren Joints rauchen wird. Um das zu beurteilen, sei aber ein medizinisch-psychologisches Gutachten nötig - genau wie bei Alkohol am Steuer. Die notwendige Untersuchung blieb in diesem Fall aber aus, argumentiert das Gericht.
Nicht aus dem Schneider: Fall dürfte in nächste Instanz gehen
Der Kläger, damals knapp 20 Jahre alt, hatte sich im April 2014 nach dem Konsum von Cannabis ins Auto gesetzt und war erwischt worden. Er wurde zu einer Strafe von 500 Euro verdonnert. Zusätzlich entzog ihm das Landratsamt die Fahrerlaubnis. Der Mann sei grundsätzlich ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen, hieß es.
Dagegen klagte der Mann. In erster Instanz scheiterte der Lenker, nun bekam er Recht. Aus dem Schneider ist der 20-Jährige aber noch nicht. Der Verwaltungsgerichthof ließ eine Revision zu, "wegen grundsätzlicher Bedeutung" wie es juristisch heißt. Damit könnte der Fall noch bis zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gehen.
Quelle: dpa
Ja dann werden wir es ja sehen.
Krass der hat wohl kräftig weitergekifft sonst wäre der ja in 2017 nicht immer noch 20 wie 2014 da vergeht wohl die Zeit langsamer. 😆😆
Die Katze läßt das mausen nicht. Würde sagen, 90 % solcher Menschen, sind Wiederholungstäter.
MfG aus Bremen
Wer einmal betrunken Auto fährt, tut dies nicht automatisch ein weiteres Mal... oder???
Normalerweise könnten die erwischten Alkoholfahrer jetzt auch vor Gericht gehen.
Alles nur Geldmacherei MPU usw.
Sollen besser mal realistische Genzwerte benutzen wie bei Alkohol. Wer am Samstag einen Joint oder zwei Raucht kann Montags morgens wieder Autofahren. .
Rasen und saufen ist in Deutschland doch völlig normal, also warum nicht auch kiffen?
Ich würde mir eher Gedanken über Leute machen, die sich mit klaren Kopf an alle Regeln und Gesetze halten... Mit denen kann doch was nicht stimmen!
Rausch ist Rausch!
Warum macht die Herkunft den Unterschied?
Sie macht keinen Unterschied. Hier geht es zudem nicht um das Vergehen an sich sondern um den damit begründeten Entzug der Fahrerlaubnis. Wer alkoholisiert ein Fahrzeug führt, bekommt auch nicht pauschal die Fahrerlaubnis entzogen.
Genau das meinte ich.
Mit Alkohol darf ich ein wenig berauscht sein. Und wurde es ausversehen etwas mehr, gibt es immer noch eine zweite Chance.
Beim kleinsten Rest von Gras wird der Übeltäter behandelt, als ob er beinahe den Untergang des Abendlandes verursacht hätte.
Was für eine Doppelmoral.
Pro 0,0 Promille.
Tja die Alk Lobby sag ich nur...
Wieso Doppelmoral, er darf ja weiterhin fahren.
Aber auch nur mit viel Theater.
Nun so ist das halt. Immerhin hat er die Möglichkeit, dagegen anzugehen und hat sogar vorerst Recht bekommen.
Der Unterschied dürfte wohl primär darin liegen, dass Alkohol am Steuer bedeutend häufiger vorkommt und dadurch deutlich konfliktfreier behandelt wird, mal davon ab, dass es dafür auch Grenzwerte gibt.
Manche Richter leben in ihrer eigenen Phantasiewelt. Typisches "Gutmenschen" Urteil. Txpisches "Resozialisierungsurteil". Wenn der Kiffer dann aber jemanden verletzt oder totfährt ist das Geschrei wieder groß. Das interessiert den Richter der ihm den FS gelassen hat aber mit Sicherheit nicht......
rzz