Großbritannien will ab 2015 selbstfahrende Autos testen
England erlaubt autonome Autos auf öffentlichen Straßen
James Bond wird bald nicht mehr der einzige Engländer sein, dessen Auto völlig autonom fährt. Im Januar 2015 startet in England ein Versuch mit selbstfahrenden Pkw.
London - In Großbritannien sollen ab Januar 2015 selbstfahrende Autos auf öffentlichen Straßen unterwegs sein. Die Testserie in drei noch nicht ausgewählten Städten werde eineinhalb bis drei Jahre dauern, teilte die Regierung am Mittwoch mit. Bis Ende des Jahres werde das Verkehrsgesetz so überarbeitet, dass es die Probefahrten zulasse. Wie viele Autos auf die Straße sollen, wurde zunächst nicht bekannt. Über Kameras und Sensoren gesteuerte Fahrzeuge sind bereits in den USA und Japan unterwegs. Die Briten wollen sowohl Roboter-Autos ohne Fahrer testen als auch solche, bei denen ein Fahrer im Notfall ins Geschehen eingreifen kann.
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Vielleicht zuerst eine typisch deutsche Bedenkenträger-Frage:
wer wird eigentlich verklagt, wenn das autonome Auto jemanden totfährt? Der Programmierer?
Das werden wir wissen, nachdem es passiert ist.
Das wird wohl wie bei der Bahn ablaufen, wenn dem Lokführer keine Schuld nachgewiesen werden kann.
Das Opfer ist selber Schuld, oder das Verfahren gegen zuständige Ings wird, wie nach dem Unfall in Eschede, gegen Zahlung eines Bußgeldes von wenigen 1000 Euro eingestellt.
Abgesehen davon, ist in BS schon ein autonomes Fahrzeug der DLR unter Aufsicht unterwegs.
Gegenfrage: Wer haftet denn heute wenn in deinem Auto von einem fremden Fahrer jemand "totgefahren" wird?
Antwort:
StVG § 7 Haftung des Halters, Schwarzfahrt
(1) Wird bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs oder eines Anhängers, der dazu bestimmt ist, von einem Kraftfahrzeug mitgeführt zu werden, ein Mensch getötet, der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Halter verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
In der Praxis haftet natürlich die Haftpflichtversicherung, die Du als Halter für dein Fahrzeug abgeschlossen hast. Und zwar auch dann, wenn Du z.B. durch einen Fehler am Fahrzeug einen Unfall verursachst oder wenn jemand anderes dein Fahrzeug gefahren ist. Wieso sollte es bei einem autonomen Fahrzeug anders geregelt sein?
Aha, stimmt...die Haftpflichtversicherung nimmt ja das Risiko auf sich, weil sie u.a. davon ausgeht, daß ein "durchschnittlicher" Fahrer am Steuer sitzt. Dann müßte es ja bald einen "No-Driver-Tarif" geben. oder?
...der in der Folge erheblich billiger sein müsste weil ein autonomes Fahrzeug sich stets an Verkehrregeln und Geschwindigkeitsbeschränkungen hält und auch schneller reagiert als ein Mensch 😉
...und selbst da wird schon differenziert, wenn z.B. alle Fahrer über 25 Jahre alt sind, zahlt man weniger weil von solchen Fahrern ein geringeres Risiko ausgeht.
Trotz deiner Einwände sehe ich keinen Grund, warum man das bisherige System nicht auf autonome Fahrzeuge abbilden können sollte.
Die Frage wäre doch eher, wie die britische Antwort auf dies Problem lautet. Ich denke nicht, daß man sich darüber keine Gedanken gemacht hat bzw machen wird.
Sofern die Technik funktioniert, wenn nicht, hat das Versagen der Technik, wie in der Luftfahrt und zur See faltale Folgen, die kein Pilot, Kapitän oder Fahrer durch menschl. Versagen überbieten kann..
Menschliches Versagen hat ebenfalls fatale Folgen (Stichwort Costa Concordia), wo ist da der Unterschied?
Das ganze ist für die Versicherung letztendlich nichts anderes als nüchterne Mathematik/Wahrscheinlichkeitsrechnung, ein menschlicher Fahrer macht X Fehler pro 100.000km und ein autonomes Fahrzeug Y Fehler auf 100.000km.
Ist X größer als Y, wird die Versicherung billiger, ist Y größer als X wird die Versicherung teurer als bei einem menschlichen Fahrer.