Erstes Urteil: Dashcams und Datenschutz
Entscheidend ist der Verwendungszweck
Ein salomonisches Urteil? Dashcams sind nach einem Spruch des Verwaltungsgerichtes Ansbach nicht prinzipiell illegal - entscheidend ist der Verwendungszweck der Videos.
Ansbach - Im bundesweit ersten Prozess um die datenschutzrechtliche Zulässigkeit von Auto-Videokameras, so genannten Dashcams, haben Datenschützer einen Teilerfolg errungen.
Das mit dem Fall eines Autofahrers befasste Verwaltungsgericht im fränkischen Ansbach erklärte am Dienstag den Einsatz der Kameras unter bestimmten Bedingungen für unzulässig: So dürften damit keine Aufnahmen in der Absicht gemacht werden, sie später ins Internet zu stellen, auf YouTube und Facebook hochzuladen oder Dritten - etwa der Polizei - zu übermitteln.
"Grundsätzlich sind die Datenschutzinteressen der heimlich Gefilmten höher zu bewerten als das Interesse des Autofahrers an einem Videobeweis für den Fall eines Unfalls", betonte der Richter. Im konkreten Fall hob das Gericht trotzdem ein behördliches Verbot wegen eines Formfehlers auf. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung wurde Berufung zugelassen.
Kein Einwand gegen Urlaubsfilme
Das Gericht teilte nicht die Auffassung des bayrischen Landesamtes für Datenschutz, wonach ein Verbot solcher Kameras datenschutzrechtlich in jedem Fall zwingend notwendig sei. Die gesetzlich eingeräumten Ermessensspielräume müssten etwa dann großzügiger ausgelegt werden, wenn es sich bei solchen Aufnahmen eher um Videos von touristischem Interesse handele - "etwa bei einer Ausflugsfahrt durch die Fränkische Schweiz".
Der persönlich zum Prozess erschienene Präsident des Amtes, Thomas Kranig, machte deutlich, dass es bei der datenschutzrechtlichen Beurteilung von Dashcam-Aufnahmen allein auf den geplanten Verwendungszweck ankomme. "Keine Probleme haben wir damit, wenn solche Aufnahmen später nur im familiären Kreis gezeigt werden", sagte er. Wer solche Videos aber auf YouTube oder Facebook hochlade oder der Polizei zu Verfügung stelle, müsse vorher die Zustimmung der Betroffenen einholen.
Jetzt ist es halt so, in ein paar jahren kräht kejn Hahn mehr nach. Es soll doch nur helfen , diese Aufnahmen , gegen die Verhrkehrs Raudies , usw. Mfg
Dann sind die Verkehrskameras der Polizei die den laufenden Verkehr überwachen genauso verboten 😆
ANsich war das ja zu erwarten.
Ja da gibt es so einige Kameras die ja nichts anderes machen, als den Verkehr zu überwachen... aber die sind staatlich und daher nicht verbietbar.
Und was ist mit den privaten Kameras in den Geschäften die da überall im sichtbaren und unsichtbaren Bereichen hängen um die Langfinger zu überführen.
Nur wenn sie veröffentlicht werden wie Fernsehen usw.
Das ist so nicht korrekt.
Der Staat (und seine ausführenden Organe, z.B. Polizei) dürfen sehr viel mehr als der "normale" Bürger.
Unabhängig davon begrüße ich das Urteil.
Also ist nix mehr mit Beweissicherung beim Unfall ?
Aber in Absicht von banaler Urlaubsfilmerei möglich (wohl kaum die Absicht der meisten).
im falle des unfalls zeigst du ja niemanden an sondern versuchst eher deine unschuld zu beweisen.
und hier wird die freie beweiswürdigung des richters greifen.
also wahrscheinlich wirds dir was nützen, ähnlich in den schon bekannten fällen.😉
und diese blockwart-mentalität a la linksspurschleicher, der die pösen rechtsüberholer anzeigt oder die 'ewig genötigten' kotzen mich eh an.🙄
Alle Daten können und werden gegen dich verwendet werden. Du darfst keine Daten für deine Entlastung sammeln.
im prinzip ändert sich mit dem urteil nichts.
bei youtube und co galt schon immer das recht am eigenen bild; sprich das zurschaustellen irgendwelcher verar...ten allgemein oder angeblicher verkehrssünder um diese zu diffamieren war eh immer de facto nicht zulässig.
für den privatgebrauch aufnehmen nie. so what?😎
es gab (gibt?) im fernsehen z.b im spätprogramm die schönsten auto/bahnstrecken. das wurde sogar im öffentlich-rechtlichen gesendet....😱
Warte mal das letztinstandliche Urteil ab und dann haben einige hier ca. 100€ für Nichts ausgegeben. Freut mich allerdings sehr, denn das Urteil zeigt nur, dass in Deutschland Bürger- und Persönlichkeitsrechte doch noch etwas wert sind!
naja, wie du selbst darstellst deine/meine unschuld und somit den anderen zum betroffenen/beschuldigten machend ! und damit ihn belasten/anzeigen wegen nötigung, unfallflucht, vorfahrtsverstoß etc.
ich vermute mal, es ist wie üblich bei MT (leider !) eine allzu verkürzte textpassage die nicht alles wiedergibt was nun sache ist.
du siehst das falsch. niemand ist verpflichtet, sich selbst zu beschuldigen, besser bekannt als aussageverweigerungsrecht.
wenn also was 'drauf ist', was eher schadet, ist der betroffene wohl eher bestrebt, den film verschwinden zu lassen😆
im anderen fall, wo ihm etwas untergejubelt werden soll, hilfts nat. ungemein😆
eine schöne zusammenfassung
ähh ?!? evtl. reden wir gerade aneinander vorbei. bzw. dein bsp. zeigt doch auch
"Der Fahrradfahrer, ... verlangte von dem Autofahrer ...", also stellt er forderungen/klagt an !
was du jetzt im Weiteren aufwirst, ja klar, sich selbst braucht man nicht belasten. war schon immer so.
PS: der jahrzehnte-alte UDS/Unfalldatenspeicher hatte auch eine Lösch-Taste. nur dumm wenn's entspr. vor einem sicherstellen ;o)