Notstand am Steuer: Wann dürfen Autofahrer zu schnell fahren?
Ermessensfrage des Richters
Bei einem Notstand dürfen Autofahrer mit überhöhter Geschwindigkeit fahren, ganz legal. Der gilt aber nur, wenn eine Gefahr für Leib, Leben oder Eigentum besteht.
Berlin - Wer die Geschwindigkeit überschreitet, muss mindestens mit einem Bußgeld rechnen und in schwerwiegenden Fällen auch mit einem Fahrverbot. Doch Ausnahmen bestätigen die Regel. Gemäß Paragraf 16 des Ordnungswidrigkeitsgesetzes kann ein rechtfertigender Notstand bestehen: "Extremsituationen, in denen Gefahr für Leib, Leben oder Eigentum besteht", erklärt Hannes Krämer vom Auto Club Europa (ACE). Als Notstand kann gelten, wenn eine Frau beispielsweise in den Wehen liegt, wenn ein Beifahrer eine Herzattacke hat oder der Fahrer im Wagen Durchfall bekommt.
Notstand muss unerwartet eintreffen
Wichtig ist, dass die Situation unerwartet eintritt. "Wer in der Vergangenheit schon öfter unter Durchfall am Steuer gelitten hat, kann schließlich Vorsorge treffen", sagt Krämer. In der Regel ist die Notsituation schwer nachzuweisen. Betroffene sollten sich deswegen einen Besuch im Krankenhaus bestätigen lassen. Eine festgestellte Erkrankung sollte mit einem Attest belegt werden.
Wer geblitzt wird, bekommt zunächst einen Bußgeldbescheid. Dagegen kann im Fall einer Notsituation Einspruch eingelegt werden. Reichen die Beweise aus, kann das Verfahren bereits an dieser Stelle eingestellt werden. "In der Regel ist aber damit zu rechnen, dass solche Fälle vor dem Amtsgericht landen", sagt Krämer. Dort muss sich dann der Angeklagte erklären - und dem Richter bestenfalls glaubhaft darlegen, weswegen er gegen die Regeln verstoßen hat.
Richter bleibt hart: Durchfall wurde nicht anerkannt
Das ist einem Fahrer 2014 nicht gelungen, als er vor dem Amtsgericht Lüdinghausen eine massive Geschwindigkeitsübertretung erklären sollte. Auf einer Strecke mit einem Limit von 70 Kilometern pro Stunde fuhr er 132 km/h (Az.: 19 OWi-89 Js 155/14-21/14). Zwar glaubte das Gericht dem Fahrer, dass er wegen Durchfalls Grund hatte, zu schnell zu fahren.
Da der Fahrer jedoch angab, schon zuvor einen Druck im Darm verspürt zu haben, hätte er laut Gericht anders handeln müssen. Er musste eine Strafe von 315 Euro zahlen, der Führerschein wurde ihm für einen Monat entzogen. "Im Endeffekt hängt es immer vom Richter selbst ab, ob er den konkreten Fall als Notsituation einstuft", sagt Krämer.
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Ganz ehrlich, wenn der Notstand nicht anerkannt wird interessiert es mich die Bohne. Die Bußgelder schocken einen doch nicht und selbst ein Fahrverbot ist doch egal. Ich hab in 28 Jahren nichts in Flensburg stehen, da juckt es mich doch auch nicht, wenn da ein paar Punkte lagern.
Schön natürlich, wenn der Notstand anerkannt wird...
P.S. Natürlich sollte niemand zu Schaden kommen.
MIR wäre ein Fahrverbot nicht egal, dann könnte ich nämlich nicht mehr meinem Beruf ausüben..., und ohne Moos nichts los..........
Erstens sind mehrere hundert Euro durchaus Geld und zweitens ist ein Monat Fahrverbot auch nicht für jeden gleich gut zu verkraften. So gesehen vielleicht doch nicht ganz unwichtig, ob man für die Schnellfahrerei einen guten Grund hatte.
Dass Durchfall hingegen ein solcher Gund sein könnte, ist lächerlich, denn es gibt dagegen ein ganz einfaches Mittel: am nächsten Baum (alternativ Maisfeld, Böschung etc.) anhalten und auf die Lösung des Problems warten. Bin gespannt, wann einer kommt und sagt, er hätte einen Hungerast vermeiden müssen.
Ich hab es jetzt ja auch nur aus meiner Sicht geschildert, die Bußgelder sind zu verschmerzen, wenn man dadurch schlimmeres verhindert, die Punkte sind egal und das Fahrverbot würde mich auch nicht treffen. Entweder ich fahre mit dem Rad, mit einem Kollegen oder ich melde mich krank (bin Beamter).
Es gibt also schlimmeres (für mich)...
Na dann pack ich mir Abführmittel ins Auto. Das ist doch DER Freifahrtschein dafür, wenn man mal geblitzt wird und weiß, das gibt Punkte und Fahrverbot 😆 dann hat man zwar nen "beschissenen" Tag aber kann mit ner Bescheinigung vom Krankenhaus den Führerschein behalten. 😊
Bevor böse Kommentare gekommen, meine höchste Geschwindigkeitsüberschreitung mit Foto waren 7km/h. 😉
Mein höchstes waren 29 zuviel, nach Abzug der Toleranz. Ortsdurchfahrt in der Nacht. Mein Kumpel der hinter mir fuhr hatte 31 zuviel und einen Monat den Lappen weg. Man muss eben seine Grenzen kennen...
haha, war er ja eigentlich vorgewarnt aber im Sog deines Windschattens,....hast ihn wenigsten chauffiert ?!
Natürlich, er war immer dafür bekannt einen zu geringen Abstand zu halten. Hätte er Abstand gehalten, hätte er meinen Blitz gesehen und hätte noch reagieren können. Jetzt hatte er es schwarz auf weiß.
Ich habe ihn übrigens in dem Monat nirgends wo hin gefahren, das hatte er nun von seiner Raserei ;-)
Er hätte doch Notstand beantragen können,
einen Raser vor ihm zu verfolgen,
bzw. du hast ihn abgeschleppt und er konnte nix für den kräftigen Zug/Beschleunigung,
...
Ich hätte einen Notstand beantragen können, da es mir nicht möglich war vor der Ortschaft die Geschwindigkeit zu reduzieren ohne einen Auffahrunfall zu riskieren.
Dazu hätte die Behörde nur mal in den Werdegang meines Kumpels verfolgen müssen, der hatte nämlich schon mehr als 7 (!) Auffahrunfällen bis zu dem Zeitpunkt und bewegte sein Auto auf 260% ;-)
Oder so herum !
Nicht eine Bescheinigung vom Krankenhaus - Tatsachen müssen eingesandt werden.
Manchmal kann man nur noch mit dem Kopf schütteln, wenn man liest, mit welchem Unfug sich Gerichte mittlerweile in Deutschland befassen müssen... 🙄
Da läßt sich jemand amtlich bestätigen, daß er nicht in der Lage ist, seine Notdurft ordnungsgemäß zu verrichten... 😆
Also alles in ne Tüte und aufn Tisch klatschen beim Richter. 😆 er kann ja mal schnüffeln von wann das ist :P