Gericht lehnt Rückgabe von manipuliertem Audi ab
Erneut Klage von Besitzer eines Betrugsdiesels zurückgewiesen
In Düsseldorf wurde die Klage eines Audi-Besitzers abgewiesen. Der Mann wollte sein Auto zurückgeben, weil es mit einem Skandal-Diesel ausgestattet war.
Düsseldorf - Wer ein vom Abgas-Betrug betroffenes Auto zurückgeben will, muss gewisse Dinge beachten. Das musste jetzt ein Audi-Fahrer in Düsseldorf lernen. Das Autohaus, das ihm einen Audi mit Betrugssoftware verkauft hatte, muss den Kaufpreis nicht erstatten.
So entschied das Düsseldorfer Landgericht am Dienstag. Der Audi-Fahrer wollte den Kauf seines Audi A4 mit EA-189-Diesel rückgängig machen und den Wagen zurückgeben. Er hätte dem Autohaus allerdings eine Frist zur Nachbesserung setzen müssen, begründete das Gericht seine Entscheidung (Az.: 6 O 413/15). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Das Autohaus hatte die Nachbesserung sogar angeboten. Dass eine flächendeckende Rückrufaktion Zeit benötige, sei hinzunehmen, beschied das Gericht. Offen ließ es jedoch, ob das Auto durch die Manipulationssoftware einen Mangel aufweist. Der Autokäufer könne sich nicht darauf berufen, arglistig getäuscht worden zu sein. Das Autohaus habe beim Verkauf des Wagens 2012 nichts von der Manipulations-Software gewusst.
Der Kläger hatte argumentiert, als Betroffener habe er monatelang vergeblich auf eine Rückrufaktion gewartet. Eine Fristsetzung sei daher überflüssig gewesen. Zudem mindere der Skandal den Wiederverkaufswert seines Wagens. Die Rechtsprechung ist in der Sache bislang uneinheitlich. Die meisten Gerichte hatten aber die Klagen von VW-Kunden zurückgewiesen.
Quelle: dpa
Nachfolgende Kläger werden aus diesen Anfängerfehlern lernen und ihre Prozeßstrategie entsprechend anpassen.
Ich denke die Gründe für die Rückgabe müssen beim Kläger wohl viel tiefer liegen, ansonsten fällt einem doch nach 4 Jahren nicht plötzlich ein das Auto zurückgeben zu wollen. Ist das Update für den A4 nicht eigentlich mittlerweile freigegeben? Gibt es Erfahrungsberichte? 😆
Der Fehler der versäumten Fristsetzung war gar nicht allein ausschlaggebend.
Der Richter deutete sogar an, dass das Auto gar keinen Mangel hatte.
" In der mündlichen Verhandlung hatte der Richter den Kläger darauf hingewiesen, dass er den Wagen doch praktisch uneingeschränkt nutzen könne."
Und selbst bei Fristsetzung hätte das Autohaus eine entsprechende Fristverlängerung beantragen können.
"Dass eine flächendeckende Rückrufaktion Zeit benötige, sei hinzunehmen, beschied das Gericht."
Welche "Anfängerfehler" könnte man dann noch vermeiden?
Selbst das Argument "arglistige Täuschung" wurde abgeschmettert, weil der Kläger nicht beweisen konnte, dass der Händler Kenntnis von der Manipulation gehabt habe.
Quelle aller Zitate: dpa
Dem Autohaus das Recht auf Nachbesserung zu verweigern.
Könnte mir vorstellen, dass eine Rückabwicklung nach vier Jahren mehr bringt, als die Karre auf dem Gebrauchtwagenmarkt im Wettbewerb mit den ganzen Leasingrückläufern zu verkaufen oder gar in Zahlung zu geben. Ich unterstelle mal, dass das der Hintergrund der Klage ist.
Ist leider in die Hose gegangen und die Gerichts- und Anwaltskosten dürften erheblich sein. Ob das die Rechtschutzversicherung zahlt?
Viele Rechtsschutzversicherungen zahlen nur wenn man selbst verklagt wird. Eigene Klagen fallen nicht darunter, außer die Siegchancen liegen bei 100%.
Welche Rechtsschutzversicherungen sollen das denn sein? Ich kenne so ziemlich alle großen Versicherer, keine hat eine derartige Ausschlussklausel. Dass eine eigene Klage Aussicht auf Erfolg haben muss, versteht sich von selbst. Aber das beurteilt im Regelfall der beauftragte Anwalt.
Es ist schön zu erfahren, dass diese Klugscheißer, die für jeden Furz und allen Mist zum Anwalt gehen oder zumindest damit drohen, auch mal ausgebremst werden. Hierzulande haben viele anscheinend ein geringes Ego, und dann wollen sie ihre Macht durch Klagen demonstrieren - ähnlich, wie es im gelobten Amiland üblich ist.
Das hat zwar jetzt nur bedingt was mit dem eigentlichen Thema zu tun, aber eine klammheimliche Freude kann ich nicht verleugnen 😉
Bei Rückabwicklung werden für die Nutzung rund 0,5% des Kaufpreises je 1.000 km angerechnet. Der Wertverlust ist hingegen meistens erheblich höher. Ich hab mal einen Audi A 8 nach 1 1/2 Jahren gewandelt (und mir einen neuen bestellt). Den Betrag hätte ich beim Verkauf niemals erzielen können.
Und die RS zahlt, wenn zuvor eine Kostenzusage eingeholt wurde. Natürlich muss auch Vertrags-RS abgeschlossen sein.
Das ist nicht das geringe Ego, sondern die (vermeintliche) Chance, im Wege der Wandlung mehr für die Kiste zu bekommen, als beim Verkauf. Hab ich zweimal machen müssen, weil die Werkstatt Mängel einfach nicht in den Griff bekam (1x stinkende Klimaanlage beim A8, 1x ständige Ölverdünnung beim Touran) - hab aber das gleiche Auto dann beim gleichen Händler neu gekauft, die waren dann mängelfrei.
"Außerdem sei fraglich, ob ein so schwerer Mangel vorliege, dass eine Rückgabe gerechtfertigt sei."
soll der vors. Richter laut einer anderen Meldung geäußert haben.
Die Rechtsschutzversicherer haben ganz klar zu verstehen gegeben, dass sie für jede Klage gegen VW oder ein Autohaus eine Einzelfallprüfung machen. Es gibt sogar einen Versicherer, der nahezu alle Deckungszusagen gegen VW-Autohäuser mangels Aussicht auf Erfolg ablehnt.
Rechtsschutz wird meist nur für die Durchsetzung der Nachbesserung gewährt - die kann man sich auch sparen, denn die bekommt man sogar zwangsweise.
Versicherungsmagazin
Wir leben halt nicht in den USA wo man wegen jedem Furz Millionklagen anstreben kann.
Was soll man von einem Rechtssystem halten, was solche abstrakten Urteile fällt?:
http://www.spiegel.de/.../...mmt-sechs-millionen-dollar-a-1108846.html
Ich heiße den Betrug von VW in keiner Weise gut! Nur sehe ich bei ganz vielen Leuten nur die Dollarzeichen in den Augen blinken....