Unfall auf Zebrastreifen: Fußgänger kann Teilschuld treffen
Erst prüfen, ob die Überquerung der Fahrbahn sicher ist
Vor einem Fußgängerüberweg sollten Passanten immer prüfen, ob sie die Fahrbahn sicher überqueren können. Bei einem Unfall müssen sie sonst mit einer Teilschuld rechnen.
Stuttgart - Wer beim Überqueren eines Zebrastreifens oder einer Fußgängerampel auf sein Smartphone schaut statt auf den Verkehr zu achten, muss bei einem Unfall mit einer Teilschuld rechnen. Darauf weist der Auto Club Europa (ACE) hin.
Die Folge: Kommt es zu einer Schadensersatzverhandlung, kann sich das Schmerzensgeld verringern. Passanten sollten auch an Fußgängerüberwegen immer sicherstellen, dass sie die Fahrbahn gefahrlos überqueren können, rät der ACE.
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...also bekommt man von null Euro Schmerzensgeld nur noch 60 %... 🙄
Und wenn die blöde Zebrastreifen-App halt noch nicht installiert ist..(? 🙄
Hört doch bitte mal auf, diese sinnlosen "Sack-Reis-Oldies" und "Wayne-Infos" zu posten.
In anderen Foren hätten die Mods und Admins Euch schon lange wegen Spam vor die Tür gesetzt.
Naja, wo der Autofahrer seine ganzen Assis bekommt. Darf der Fußgänger evtl. auch mal Hoffnung hegen hier Unterstützung zu finden.
Ins Smartphone vertieft (wie o.a.), kann die Cam auf der Rückseite doch ein bißchen für ihn die Umgebung scannen...
Der Hinweis ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit und die Verhaltensweise sollte jedem Zeitgenossen im Blut liegen, der auch nur noch einen Funken Interesse am Eigenschutz hat. Wir schreiben schließlich das Jahr 2015 und nicht mehr 1820, als man allenfalls unter die Hufe und Kutschenräder kommen konnte, wenn man nicht mit der gebührenden Aufmerksamkeit im Verkehr unterwegs war...
erst 'huch, beim rückwärtsfahren pennen hat man schuld'
jetzt ' blind über den zebrastreifen baseln ergibt teilschuld'
mein vorschlag für den nächsten reisser:
bei rot über die ampel fahren kann punkte geben😱😱😱
😆
So selbstverständlich ist das Ganze gar nicht, wie manche von Euch jetzt hier tun. Der Autofahrer ist bei jedem Unfall meistens erstmal der Schuldige, wenn es einen sogenannten "schwächeren Verkehrsteilnehmer" betrifft und man nichts anders beweisen kann. Selbst, wenn irgendwo unvorhersehbar Jemand vor das Auto springt und man gar nichts mehr machen kann. Und beim Zebrastreifen ist nun mal Vorsicht geboten. Eigentlich sollte es dort überhaupt keine Unfälle geben. Oftmals sind diese aber falsch eingerichtet oder die Sicht versperrt. Oder Autofahrer bzw. Fussgänger pennen halt / sind abgelenkt. Aber was will man machen.
Sind jedenfalls meine Erfahrungen. Vielleicht gibt es da ja noch Gegenbeispiele.
Du meinst die http://www.verkehrslexikon.de/Module/BetriebsGefahr.php
Joh - ist nicht allzu vielen bewußt !
finde ich richtig, erst schauen, dann gehen. Geschweige mit Telefon und Knopf in den Ohren .
da müssten die noch härter durch greifen .