Oberlandesgericht lässt Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel zu
Erste obergerichtliche Entscheidung zu Dashcams
Die Amt- und Verwaltungsgerichte konnten sich bislang nicht auf eine gemeinsame Linie für die Verwendung von Dashcam-Videos einigen. Jetzt urteilte eine höhere Instanz.
Stuttgart - Die umstrittenen Aufnahmen von Videokameras im Auto - sogenannten Dashcams - können unter bestimmten Umständen Beweismittel sein. Das hat das Oberlandesgericht Stuttgart entschieden. In einem Bußgeldverfahren sei es in schwerwiegenden Fällen grundsätzlich zulässig, auf solche Aufnahmen anderer Verkehrsteilnehmer zurückzugreifen, heißt es in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss.
Angaben des Gerichts zufolge handelt es sich dabei bundesweit um die erste obergerichtliche Entscheidung zu dieser umstrittenen Frage.
Dashcams sind kleine Videokameras, die sich an der Windschutzscheibe oder auf dem Armaturenbrett befestigen lassen. Sie sind datenschutzrechtlich umstritten. Laut dem Beschluss kann eine Aufnahme vor Gericht aber bei schwerwiegenden Verstößen im Verkehr als Beweismittel gelten. Das gelte zum Beispiel, wenn ein Verkehrsteilnehmer eine mindestens sechs Sekunden rot zeigende Ampel missachte.
Im konkreten Fall hatte das Amtsgericht Reutlingen gegen einen Verkehrsrowdy eine Geldbuße von 200 Euro verhängt, weil er über eine rote Ampel gefahren war. Die Tat konnte das Gericht nur aufgrund eines Videos beweisen, das ein anderer Verkehrsteilnehmer zunächst anlasslos mit einer Dashcam aufgenommen hatte. Das Oberlandesgericht hat dieses Urteil bestätigt und die Rechtsbeschwerde des Betroffenen verworfen.
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Man beachte hier den Hintergrund. Es ging um ein Bußgeldverfahren gegen einen "Hochkriminellen", einen Rotlichtsünder. Den muss die Staatsgewalt mit voller Macht treffen, koste es was es wolle.
Die Entscheidung kann natürlich anders ausgehen, wenn ein Unfallbeteiligter mit den Aufnahmen seine zivilrechtlichen Ansprüche gegen den anderen Unfallbeteiligten einklagt.
Na schon aber die Chancen sind sicher auch damit in zivilrechtlichen Verfahren gestiegen, dass das als Beweismittel dann noch öfters als sowieso schon gesichtet wird - vor allem bei gegensätzlichen Aussagen.
Was ist denn dann schon der "schlimmste" Fall für einen Dashcam Aufzeichner - es wird nicht zugelassen - aber wenn man ein Video hat, dann besteht doch zumindest die Chance dass es zuglassen wird.
Vor allem kann der Geschädigte es doch seiner (evtl Kasko)Versicherung wenn darauf ersichtlich ist dass die Versicherung vom Gegner zu Unrecht ausgenommen wurde, die wird dann schon da Druck auf Verwertung machen wenn sie mehr als 1 Cent sparen kann 😆
Also ich hatte letzten Monat eine geschmeidige Gefahrenbremsung auf der Bundesstraße, die vom G-Sensor aufgezeichnet wurde, weil Trude im Golf meinte, wenn ihr Vordermann mir die Vorfahrt nimmt, könne sie das auch. Hätte gescheit geknallt.
Für sowas habe ich eine Dashcam. Nicht um Leute lustig anzuschwärzen.
Ich finde den Beschluss daher gut.
cheerio
Schoen, dass langsam mal die Vernunft siegt und diejenigen,
die sich einen Dreck um Regeln und Vorschriften scheren, anhand
von Dashcamvideos belangt werden koennen.
Einen 6 Sekunden Rotlichtverstoss mit Datenschutz, Persoenlich-
keitsrechten und anderem bullshit vertuschen zu wollen, ist
eh das allerletzte, darum finde ich das Urteil ausgesprochen
positiv, auch wenn ich zugegebenermassen auch kein Engel bin.
In meinen Augen ein Fehlurteil, und sollte ich mitbekommen das so ein Dashcam-Nutzer mich im Visier hat dann werde ich mit Sicherheit einen Anwalt einschalten um meine Persönlichkeitsrechte zu wahren. Da regt sich die halbe Welt auf das die NSA, Google und Facebook die persönlichen Daten jedes Bürger ausspionieren, aber selbst mit der Linse hinter der Windschutzscheibe jeden anderen Verkehrsteilnehmer aufzeichnen ungeachtet dessen das dieser Persönlichkeitsrechte hat und unter vollkommener Ignoranz von Datenschutzrechten.
Diese Blockwartmentalität vieler Deutscher ist einfach nicht nachzuvollziehen. Aber scheinbar ist ein kleiner Denunziant in fast jedem verborgen.
In dieser Hinsicht bin ich froh das ich eine erstklassige Rechtsschutzversicherung habe.
Morgen ;-)
Ja, verheerend!!! Da würde ich alle Register ziehen die die stattliche Gewalt so aufbieten kann.
Zivilrechtlich ist das Ding völlig anders zu sehen, da würde ich mich auf das Recht am eigenen Bild und auf private Aufnahmen verlassen. Man sollte hier mal alle Rentner und Muttis mit den Freds im Auto ausklammern...
Zudem, bei DIESEM Verkehrssünder kommen zu den Straf-€ ja noch die Kosten für die Ampel oben drauf! Er ist schließlich ÜBER eine rote Ampel gefahren...
😆
Willkommen im Land der Denunzierer!
Ab jetzt darf jeder den Polizisten spielen. Der Staat braucht bald keine Blitzer mehr aufstellen. Manch Weltverbesserer und 'Straßenverkehrslehrer', oder manch Autohasser stellt jetzt Kameras an den Amepln auf und füttert die Behörden damit. Wenn Dashcams erlaubt sind, werden auch andere Kameras bald erlaubt sein.
Super!
Ich bin geteilter Meinung.
Einerseits finde ich es absurd, dass mit diesem Urteil quasi die persönlich 'Verbrecherjagd' geduldet wird.
Andererseits sehe ich es so, wenn ich am Straßenverkehr teilnehme, bin ich nicht mehr für mich alleine, zuhause...
Hier von Privatsphäre und Persönlichkeit's Verletzung anzufangen ist Quark.
Ich persönlich hatte einen Fall. Komme vom Einkaufen zurück und mein Auto wurde auf dem Parkplatz demoliert / angefahren.
Reperatur (Leasing-Wagen, musste also reparieren): 4800 Euro...
Da hätte ich mir eine persönliche Überwachung sehr gewünscht!
Da Leasing natürlich Vollkasko und verschmerzbar. Man stelle sich aber vor, das passiert mit dem hart Erarbeiteten Auto, mit lediglich einer Teilkasko...
Na prost Mahlzeit.
Seit dem habe auch ich ein Kamerasystem im Auto. (Blackvue DR650GW-2CH)
Jedoch nur Aktive, wenn das Auto parkt!
Ich halte auch nichts von den Dashcams aber genauso wenig mag ich Verkehrsbanausen die sich einen Dreck um die Verkehrsregeln scheren!
Was ist wohl schlimmer, das der Raser einen Unfall verursacht der bei normaler Geschwindigkeit nicht passiert wäre oder das der andere Verkehrsteilnehmer diesen Vorgang gefilmt hat😕
Wenn sich alle an die Regeln halten ist weder das eine noch das andere Nötig!
Am Wochenende hat es wieder ein 18Jähriger Fahranfänger geschafft seinen Wagen in 2 Meter Höhe im Baum zu Parken und dabei seine Mitfahrer zu Töten.......
Das dachte ich mir bei DEM Sachverhalt auch. Wenn der Filmende wenigstens selbst betroffen gewesen wäre, sehe ich die Aufnahme ja noch zur Selbstverteidigung als gerechtfertigt an. Aber so vollkommen unabhängig einfach mal Polizist spielen ist sehr bedenklich. Da könnte ich jeden Tag mindestens 10 Fahrer allein wegen Fahrens auf dem Seitenstreifen Zwecks schnellerem Vorankommen blosstellen. Von ohne Not zu dichtem Hinterherfahren erst gar nicht angefangen.
Ich möchte ja Niemanden, den Dies nicht betrifft, Unrecht tun, doch
habe ich den Eindruck, das wohl die meisten Dashcam`s in Autos
arbeiten, deren Fahrer es mit manchen Regeln selber nicht so genau
nehmen. Diese müssen natürlich den "Dorn" im Auge des Anderen,
bildlich festhalten, schon um "Den" im eigenen Auge zu kaschieren.
Bisher brauche ich sowas nicht, denn ich lernte den eigenen Jähzorn
im Zaum zu halten. Meistens werden Fimkandidaten schon wenig später
durch wieder Andere, ob Ihres Fahrstils selbst "gebügelt".
Gegenseitige Rücksichtnahme, wenigstens ein bißchen, würde Alle Hilfs-
mittel überflüssig machen und Jedem sein Recht auf das eigene Bild
erhalten. Gruß aus B............
Sehr gut
Es geht aber um die Persönlichkeitsrechte aller anderen auf der Videoaufnahme.
Man muss auch einen Schritt weiter denken.
Was passiert, wenn Dashcamvideos grundsätzlich als Beweismittel zugelassen werden? Wer kann garantieren, dass die Leute ihre Dashcams nicht selektiv einsetzen?
Beispiel: Ich fahre irgendwo hin und muss auf dem Weg durch eine Gegend fahren, in der Freunde von mir unterwegs sein könnten. Da ich ja mit allem rechne und im Ernstfall nicht meine eigenen Freunde belasten möchte, schalte ich die Dashcam in besagter Umgebung ab und erst später wieder ein.
Was wäre, wenn das alle machen und zwar nicht nur reaktiv sondern proaktiv? Noch schlimmer: Was ist zu tun, wenn (was unausweichlich ist) die Freunde von der Rennleitung das machen?
Schwieriges Thema!
Na super! Eine Ermutigung für jeden, der bisher noch keine Kamera im Auto hatte. Was braucht der Staat da noch eigene Überwachungssysteme, wenn sich die Bürger eh selber bespitzeln und filmen. Gabs doch irgendwo schon mal sowas 🙄 😕