Opel baut Testgelände Dudenhofen weiter aus
Erweiterung auf 90 Straßenkilometer
In diesem Jahr wird Opels wichtigste Teststrecke in Dudenhofen 50 Jahre alt. Zeit für eine gute Nachricht: Der Standort wird noch einmal deutlich ausgebaut.
Rodgau - Opel baut sein größtes Testgelände im hessischen Rodgau-Dudenhofen weiter aus. Nachdem bereits in den vergangenen drei Jahren rund 28,5 Millionen Euro investiert wurden, unter anderem in den Bau einer zwei Kilometer langen Geraden, soll bis 2020 ein weiterer zweistelliger Millionenbetrag in das Gelände fließen. Das teilte das Unternehmen am Mittwoch mit.
Geplant sind weitere Prüfstände, Lagerhallen, Parkhäuser und Teststrecken innerhalb des vorhandenen Areals. Am Ende der Bauarbeiten wird sich die Länge der Teststraßen auf 90 Kilometer nahezu verdreifacht haben. 2014 hatte die Regionalversammlung Südhessen der Erweiterung des in einem Wald gelegenen Geländes zugestimmt. Für die Gerade mussten rund 17 Hektar Kiefernwald gerodet werden. Die Strecke ist seit diesem Frühjahr in Betrieb.
Opel testet seit 1966 in Dudenhofen. Auf dem Areal werden neue Modelle extremen Belastungen und Dauertests unterzogen. Nach Firmenangaben legen die Testfahrer zusammen täglich bis zu 40.000 Kilometer zurück und verschleißen im Monat bis zu 500 Reifen. Statt einstmals 150, sollen dort künftig bis zu 700 Mitarbeiter tätig sein. Im September plant Opel ein Fest mit rund 20 000 Besuchern zum 50-jährigen Bestehen der Anlage.
Quelle: dpa
Ist das Gelände zu vergleichen mit Balocco in Italien?
Ja, praktisch das Selbe.
Hier ist eine schöne Übersicht von sehr vielen dieser Einrichtungen:
http://qiche.info/car168/bencandy.php?fid=203&id=1929
Ich bin in Dudenhofen auch schon gefahren, nach dem Einfahren in den Rundkurs kann man das Lenkrad loslassen und das Tempo bestimmt die "Fahrspur".
Bei ca. 200 km/h wird man ganz schön in den Sitz gedrückt.
Coole Sache - da hat es einige Testgelände dabei, die ich gerne Befahren würde 😎.
Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag und noch viele Testkilometer
wünsche ich. 😊
Es ist schön und gut, das viele Hersteller eigenen Teststrecken haben!
Ich frage mich in diesem Zusammenhang dann aber auch, wieso es erlaubt ist, dass derzeit verschiedene Hersteller ihre Systeme für autonomes Fahren auf öffentlichen Straßen testen?
Meines Erachtens gibt es dafür in Deutschland keine gesetzliche Freigabe und im Falle eines Unfalls auch keinen Versicherungsschutz!
Weiß da jemand mehr, warum diese Systeme nicht ausschließlich auf den Teststrecken geprüft werden?
Weil dort auch immer noch ein Fahrer dabei sitzt der im Notfall eingreift.
Weil Realität nicht auf abgeschlossen Bereichen ausreichend abbildbar ist.
Da liegt der Fehler 😉
Weil Testbedingungen schon vom Grundsatz her keine Realbedingungen sein können.
Irgendwann kommt der Moment, wo Testergebnisse in der Realität überprüft werden müssen, und ein System um die Dinge erweitert werden muss, die in der Realität existieren aber in einem Test nicht simuliert werden können.
U.a. jedwedes regelwidriges, nicht einschätzbares Verhalten anderer Autofahrer, Millionen hoch kreative Autofahrer können auch Hundertschaften von Ingenieuren lässig austricksen.
Bundes-Verkehrsminister Dobrindt stellt die gesetzlichen Weichen:
Und die Haftungsfrage im Unfallfalle ist noch gar nicht geklärt:
http://www.sueddeutsche.de/.../...setz-fuer-autonomes-fahren-1.2945841
Demnach waren/sind die bisherigen Testfahrten mit autonomen Systemen auf öffentlichen Straßen illegal bzw. zumindest in einem rechtsfreien Raum durchgeführt worden!
Auf jeden Fall jedoch ist die versicherungstechnische Seite völlig ungeklärt und offen, sodass es ein Skandal ist, solche Testfahrten auf öffentlichen Straßen durchzuführen!
Ab auf die Teststrecken mit den Fahrzeugen!
Täglich 40000 km?
Ja, täglich 40.000 km. Steht doch im Text. 😉
Falsch.
Es hat "bisher", beschlossen ist es noch nicht, keine allgemeine Genehmigung gegeben.
Aber sämtliche Hersteller haben pauschale, fast bedingungslose Sondergenehmigungen für Fahrten zu Testzwecken. Dutzende von reinen Versuchsträgern fahren täglich über öffentliche Straßen, die sich noch Jahre vor einer Typzulassung oder sonstigen amtlichen Inaugenscheinnahme befinden, und dennoch fahren die allesamt vollkommen legal umher.
Auch das ist falsch.
Einfach in das Pflichtversicherungsgesetz sehen: Schadensersatzpflichtig ist immer der Fahrzeughalter, selbst wenn der Fahrer ein Stockbesofener ohne Fahrerlaubnis war, der den Wagen geklaut hat.
Selbst die Frage des sogenannten "Letztverantwortlichen" ist keine Frage, sondern seit Jahrzehnten geklärt.
Der einzige Punkt, der hier auf diverses Missfallen stößt, ist die Beweislast. Da Schadensersatz nach BGB geht und wer behauptet auch in der Beweispflicht steht, müsste hier der Fahrzeughalter dem Fahrzeughersteller einen wie auch immer gearteten Softwarefehler nachweisen.
Was allerdings in der Sache unmöglich für den Halter ausführbar ist, und genau an diesem Punkt setzt dann die juristische Problematik ein, weil Gesetze grundsätzlich rechtsunwirksam sind, wenn die für denjenigen, der sie einzuhalten hat, unmöglich einzuhalten sind.
Für einen Unfallgeschädigten ist völlig unerheblich, ob der Unfallverursacher vollautonom, teilautonohm, durch einen Fahrer oder ohne alles entstanden ist, der Halter bzw. dessen Versicherung zahlt, immer und ob der will oder nicht interessiert an dieser Stelle nicht.
Ausschließlich eine "interne" Geschichte auf Verursacherseite, und so lange, wie der Fahrzeughalter und der Fahrzeughersteller die selbe juristische Person sind, kann sich ohnehin nur die Leber mit der Milz um die Rechnung für das Bier streiten.
Das solltest du schleunigst der EU-Kommission mitteilen, damit die nicht unnütz über das Problem grübeln, denn....
Btw.: Es hilft einem möglichen Unfallopfer gar nichts, wenn der Fahrzeughalter die Verantwortung trägt, denn dieser kann i.d.R. die Schadensumme gar nicht zahlen und die gehen ruck-zuck in die Millionnen, wenn Invalidität und Erwerbsunfähigkeit ins Spiel kommen! Viel wichtiger für das Opfer ist, welche Versicherung letztlich zügig zahlt. Und wenn genau das nicht exakt geregelt ist, verstricken sich die Versicherungen und die Geschädigten in jahrelange, zermürbende Prozesse, was für eben diese Unfallopfer unbezahlbar und ruinös enden kann! Beispile gibt es dazu aus anderen Lebensbereichen zur Genüge, z.B. Unfallversicherungen!
Wo habe ich geschrieben, dass dies kein Problem ist?
Es existiert da ein juristisches Problem, nur an völlig anderer Stelle, als Du Dir vorstellst. Es geht um den "Letztverantwortlichen", jedoch nicht um die Unfallgeschädigten.
Was schreibst Du da für einen Quatsch?
Der Fahrzeughalter ist schon immer der Schadensersatzpflichtige, weshalb auch der Halter eine KFZ-Haftpflichtversicherung haben muss, die bei Schäden eintritt. Ist schon immer so und daran wird sich auch nichts verändern, weil der Fahrer für den Schadensersatz an die Unfallopfer noch nie eine Rolle gespielt hat.
Wir haben schon immer Situationen gehabt, wo KFZ einen Unfall verursacht haben und kein Fahrer existiert hat. Dann, wenn die geparkte Kiste an einem Berg losrollt. Kein Fahrer, und interessiert das ein Unfallopfer: Nö, Halter ist Schadensersatz-verantwortlich und dessen KFZ-Haftpflicht zahlt.
Beispiele aus anderen Lebensbereichen sind hier irrelevant, weil wir nicht in anderen Lebensbereichen mit anderen Versicherungen sind. Die ganz gewöhnliche KFZ-Haftpflichtversicherung auf Basis des Pflichtversicherungsgesetzes.
Das juristische Problem existiert an dem Punkt, wenn der Fahrzeughalter Ansprüche an den Fahrer stellen will, zB. den Ersatz des Schadens am eigenen Fahrzeug, oder auch Ersatz des sogenannten Rückstufungsschadens.
Nichts gegenüber irgendwelchen Unfallopfern, und auch keine sonderlich hohen Beträge, sondern etwas, was der Halter in 99% der Fälle ohnehin immer selbst tragen muss. Ausschließlich dieses etwa eine Prozent, in denen der Halter oder die Versicherung Regress-Ansprüche gegen den Fahrer haben, ist juristisch problematisch, weil der Fahrer ein Computer war und damit der Fahrzeughalter einen Gegenstand auf Schadensersatz verklagen müsste.