Beim Autokauf unter Druck gesetzt - Preisnachlass nicht rechtens
Erzwungener Preisnachlass ist widerrechtlich
Geschickt verhandeln geht anders: Ein Gebrauchtwagenkäufer hat einen privaten Verkäufer bedroht und einen Preisnachlass erpresst. Jetzt muss er die Differenz nachzahlen.
Koblenz - Ein Preisnachlass, den ein Autokäufer mit Druck und bewusst falschen Behauptungen herausgehandelt hat, ist widerrechtlich. Das geht aus einem am Dienstag vom Oberlandesgericht (OLG) in Koblenz veröffentlichten Urteil hervor. Damit hatte der Verkäufer eines Wagens Erfolg, der einen gewährten Preisnachlass nachträglich wiederhaben wollte und darum klagte (Az.: 2 U 393/13).
Der Kläger aus Montabaur hatte im Mai 2012 seinen 2008 gebauten Wagen im Internet für 8.000 Euro angeboten. Ein Mitarbeiter eines Autohändlers aus dem nordrhein-westfälischen Dormagen, der den Wagen kaufte, behauptete bei der Abholung, das Baujahr sei falsch angegeben worden - wissend, dass dem nicht so war.
Er bezahlte unter Androhung von Schadenersatzansprüchen nur 5.000 Euro. Der Verkäufer fühlte sich eingeschüchtert, forderte später aber die restlichen 3.000 Euro. Nachdem er in erster Instanz vor dem Koblenzer Landgericht gescheitert war, bekam er nun vor dem OLG Recht. Das Urteil ist rechtskräftig.
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Glueckwunsch. So soll es sein. Es gibt schon jede Menge *****loecher, die andere mit Psychotricks hinters Licht fuehren und mehr oder weniger legal (in diesem Fall ganz klar illegal) betruegen.
Ich hoffe, dass der Betrueger in der Liebe genau so viel Glueck hat..... und/oder irgendwann zur Erkenntnis kommt und den Sch*** bleiben laesst. Aber so schaut es nicht aus, sonst waere es nicht zum Prozess gekommen.
Frappierend ist für mich, daß die Klage in erster Instanz gescheitert war. Was für eine unterschiedliche Rechtsauffassung! 🙄😤
Das Feilschen finde ich widerlich. Wir sind doch nicht auf einem Basar.
Nehmen wir mal an da will jemand ein Auto verkaufen, vom verstorbenen Angehörigen, wie auch immer.
Der Wagen hat einen Wert von ca. 10000€. Er setzt den Preis auf 3000€ nach dem Moto "Hauptsache weg"
Mit Sicherheit kommt so ein Dödel daher und will noch runterhandeln.
Ich würde es umgekehrt machen:
Ich: 3000
er: 2500
Ich 3100
er:2800
ich: 3500
u.s.w.
Genau so Ekelhaft sind die Gebrauchtwagensendungen im TV. So seine Armut preis zu geben fällt noch nicht mal einen Bettler ein. Die haben mehr stolz.
Das hätte der Händler mal bei mir versuchen sollen. So etwas macht mich derart wütend, wenn Personen aufgrund von Unwissenheit oder gar Unsicherheit verarscht werden. Ist sicher kein Einzelfall.
@ Pedder59: Doch, wir sind wie auf einem Basar und das sollte auch allen bewusst sein. Jeder muss selbst wissen, welchen Preis er einstellt. Wenn man als potentieller Käufer nicht handelt, ist man schön blöd, egal wie gut der Preis bereits ist. Ich verschenke doch nichts, wenn ich es nicht muss. Und beide müssen sich nun mal einig werden über den Preis. Jedem steht es frei, das Angebot abzulehnen oder von Anfang an zu sagen "Preis nicht verhandelbar". Punkt. Hier von Ausnutzen oder Frechheit zu sprechen, ist absolut falsch.
Naja, ist jetzt ein Extrembeispiel.
Und ja, Autokauf ist Handeln. Selbst Neuwagen werden in den wenigsten Fällen nach Listenpreis bezahlt.
Wenn ich 10.000€ haben will, setzt ich ihn halt für 11.500€ ins Netz. So einfach.
Mit Armut hat das nix zu tun.
Und wenn Du 11500 ansetzt gehe ich ohne was zu sagen wo anders hin, der solch einen Wagen für 10000 eingestellt hat.
So einfach.
Hat der Kläger wohl selber Schuld, wenn er das KFZ 3000,- billiger macht.
Und wenn der Käufer sagt er soll in den Brunnen springen, dann macht er das wohl auch ??
Meine Antwort wäre gewesen "er (der Kaufinteressent) solle schleunigst den Hof verlassen, sonst Polizei".
Zitat:
"Ein Mitarbeiter eines Autohändlers aus dem nordrhein-westfälischen Dormagen, der den Wagen kaufte, behauptete bei der Abholung, das Baujahr sei falsch angegeben worden - wissend, dass dem nicht so war.
Er bezahlte unter Androhung von Schadenersatzansprüchen nur 5.000 Euro. Der Verkäufer fühlte sich eingeschüchtert, ....."
Das ist eindeutig ein Fall von arglistiger Täuschung und Erpressung. Ein unter diesen Umständen zustande gekommender Kaufvertrag ist Null u. nichtig. Der Käufer kann seine Rechte gemäß BGB geltend machen.
In diesem Falle bestand er nur auf die Differenz als Schadenersatz. - Evtl. war das Fahrzeug ja nicht mehr greifbar.
So wie ich den Text verstehe, wurde das Auto wohl zunächst gekauft und dann erst bei der Abholung versucht eine Preisreduktion zu erwirken. Dies ist kein "Handeln" im üblichen Sinne. Der Verkäufer darf
sein Auto quasi auch verschenken, wenn es Ihm beliebt und er den Marktpreis nicht kennt. Dies war hier aber nicht der Fall. Offenbar wurde - unter fadenscheinigen Gründen - nicht der volle Kaufpreis bei Abholung bezahlt, vermutlich aber kein neuer Kaufvertrag oder dergleichen gemacht.
Damit schuldet der Käufer halt dem Verkäufer noch den Restbetrag.
So richtig klar ist der Fall aber m.E. nicht in der dpa Meldung beschrieben. Wurde bei der Abholung ein prinzipiell rechtswirksamer Vertrag geschlossen mit reduziertem Preis? Es wird ja ausdrücklich geschrieben, dass das Auto schon vorher "gekauft" wurde, was sicher eine vertragliche Grundlage hatte und nicht nur eine mündliche Absichtserklärung am Telefon. Ein Handeln vor dem eigentlichen Kauf ist durchaus legitim und ja absolut üblich. Wie gesagt, Details bleiben hier bei der Meldung etwas auf der Strecke und bedürfen der eigenen Interpretation.
Du hast noch nicht noch so oft ein Auto verkauft gelle? Ich sag nur Vorsicht bei Anrufern die der deutschen Sprache nicht mächtig sind. Ich hatte damals Glück das nen Kumpel grad mit Bike vorbei kam als mir die "Brüdaz" ans Leder wollten weil ich nicht mit ihrem "letzten" Preis einverstanden war.
Auch von Arbeitskollegen schon bestätig bekommen. Seit dem ist jedes Auto verkauft wenn so einer am Telefon hängt.
Wer bisher Glück hatte dem kann ich nur wünschen das ihm soetwas weiterhin erspart bleibt.
Bei den "Brüdaz" kauft oder verkauft man auch kein Auto.
Grundsätzlich gilt beim Gebrauchtkauf einen Zeugen dabei haben und die "waleezepreis" Fraktion meiden.
Geht das Geschachere los, Verhandlungen abbrechen und gut ist.
niemand zwingt dich zu kaufen! wenn du nicht handeln willst, ist das auch ok! so wie DU eintscheidest, was du ausgeben willst, entscheidet immer noch der verkäufer, was er für sein fahrzeug verlagt und will.
wenn man sich nicht einig wird, dann eben nicht...wo ist das problem???
also den beschriebenen ablauf, dass jemand unter druck gesetzt wird...kann ich nicht verstehen! so einen käufer jage ich zum teufel. niemand kann zum verkauf gezwungen werden!
Der Prozess lief offenbar anders; aber ist auch nicht wirklich beschrieben im dpa Artikel.