Wochentags-Tempolimit gilt auch an Feiertagen
Es gilt, was auf dem Schild steht
Ein Verkehrsschild gilt immer, so wie es am Straßenrand steht - das hat das Oberlandesgericht Brandenburg klargestellt. Auch an Feiertagen, wenn es für Werktage gedacht ist.
Brandenburg a. d. Havel - Im Prozess ging es um die Frage, ob ein Tempolimit, das laut Beschilderung nur von Montag bis Freitag gilt, auch besteht, wenn einer dieser Wochentage auf einen Feiertag fällt.
Der betroffene Autofahrer fuhr an Christi Himmelfahrt, also einem Donnerstag, der ein gesetzlicher Feiertag ist, in der Tempo-30-Zone zu schnell. Der Mann gab an, der Meinung zu sein, dass das Schild offenbar nur für Werktage gedacht sei.
Die Richter urteilten, dass es „im Interesse der Verkehrssicherheit“ nicht dem einzelnen Verkehrsteilnehmer überlassen bleiben dürfe, „nach einer differenzierten Betrachtung selbst zu beurteilen, ob die Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung aufgrund der örtlichen Besonderheiten auch für gesetzliche Feiertage gewollt und geboten ist oder nicht.“
Der Straßenverkehr erfordere einfache und klare Regeln, deshalb müssten zumutbare Unbequemlichkeiten, die sich aus einem der Regel entsprechenden Verhalten ergeben, im Interesse der Verkehrssicherheit in Kauf genommen werden (Az: (2 Z) 53 Ss-OWi 103/13 (50/13)).
Ist halt ein Unterschied, ob man "Montag bis Freitag" oder "werktags" schreibt/meint. Ist doch klar! Weihnachten ist dieses Jahr zum Beispiel ein Mittwoch, aber kein Werktag!
Unglaublich, daß sich für sowas eindeutiges wieder Gerichte befassen mussten -.-
Man kann's ja mal versuchen 😉
http://www.n-tv.de/.../...imit-auch-an-Feiertagen-article11675621.html
Vorgeworfen wurden dem guten Mann übrigens 64 km/h, da standen auf dem Tacho also gut und gerne 75 km/h. Die 1,5 km durch den Ort kann man auch langsam machen, wenn ohnehin eine Umgehung in Form einer Bundesstraße um den Ort führt. Wahrscheinlich also selbst ein Anwohner.
Sind schon immer die richtigen, die sich beschweren. Plötzlich geht es nämlich um den Schein. 🙄
Ein Fehlurteil, denn bei einem Gesetz kommt es darauf an, wie etwas gemeint ist, und nicht wie es dasteht.
Dann sollte er in Berufung gehen.
Im Straßenverkehr gilt immer das, was angeordnet wird.
Ich kann auch nicht nachts über eine rote Ampel fahren und das damit begründen, dass doch im Umkreis von 1 km keiner unterwegs ist.
Würde dieses Tempolimit denn in den Ferien auch nicht gelten? Soll man auf die Schilder "an Schultagen" oder besser noch "1 h vor und nach Schulbushaltezeiten (also wenn die Kinder auf dem Weg zur Schule oder auf dem Heimweg sind)" schreiben?
Wenn dort von Montag bis Freitag steht, steht dort nunmal Montag bis Freitag und schau dir das Dörfchen doch einmal in google maps an. Da muss man nicht wegen 5 Sekunden Zeitgewinn deutlich zu schnell fahren. Völlig unnütz mal wieder.
Ich kann mir kaum vorstellen, daß der Fahrer den genauen Gesetzestext nebst Kommentaren im Kopf hatte, als er da langgerast ist. Davon abgesehen muß die Anweisung so eindeutig sein, daß sie auch von einfach strukturierten Verkehrsteilnehmern verstanden werden kann. In dieser Hinsicht wurde hier auch geurteilt.
Ohhh nein. So einfach ist das leider nicht. Nur soviel...
Die teleologische Auslegung ist der grammatikalischen sogar untergeordnet.
Also wenn er davon ausgegangen ist daß man 50 fahren darf, warum ist er dann über 70 gefahren? Das ist dann ja Vorsatz! Solchen Leuten gehört der Führerschein für einige Zeit entzogen, MPU und tragen der Gerichtskosten!
Und hier auch immer wieder Leute, die meinen mit ihrer Raserei im Recht zu sein! Ekelhaft! Dann sollen die wenigstens zu ihrem Machogehabe stehen und dann nicht wie ein kleines Mädchen rumheulen!
Weihnachten ist, genau wie Silvester, grundsätzlich ein Werktag und kein Feiertag!
Du meinst Heiligabend?
Selbstverständlich, Heiligabend ist im allgemeinen deutschen Sprachgebrauch der 24. Dezember.
Ja, ich sprach aber von Weihnachten, was ein gesetzlicher Feiertag ist und auf Mittwoch fällt. Heiligabend ist am Dienstag und davon habe ich nicht gesprochen...
Dann solltest du korrekt deutsch lernen und auch den Sprachgebrauch. Weihnachten ist in Deutschland der 24.12. und es gibts dann den 1. und 2. Weihnachtsfeiertag. Der 25. und 26. Dezember sind dann auch Feiertage.