Urteil: Händler muss Unfallfreiheit belegen
Es reicht nicht, nichts zu wissen
Als "Unfallfrei" verkaufen Gebrauchtwagenhändler gern ihre Autos, denn dann verkaufen sie sich besser. Die Behauptung muss aber belegbar sein, entschied nun ein Gericht.
Naumburg - Auch bei MOTOR-TALK werden solche Fälle immer wieder diskutiert: Ein Autohändler darf nicht ohne vorherigen Fahrzeug-Check behaupten, ein Wagen sei unfallfrei. Das berichtet die "Monatsschrift für deutsches Recht" (Heft 7/2014) unter Berufung auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Naumburg.
Dies gilt auch, wenn der Händler einschränkend hinzufügt, der Vorbesitzer habe jedenfalls keine entsprechenden Angaben gemacht. Nach dem Richterspruch muss sich der Händler davon überzeugen, dass der Wagen unfallfrei ist (Az.: 1 U 44/13).
Das Gericht gab mit seinem Urteil der Klage einer Pkw-Käuferin statt. Die Klägerin hatte in dem verhandelten Fall die Rückabwicklung des Kaufvertrages für einen Pkw verlangt, weil der Händler ihr trotz Nachfrage arglistig verschwiegen habe, dass es sich um einen Unfallwagen handelt.
Der Autohändler leugnete die Arglist, da er nichts von dem Schaden gewusst habe. Diese Entschuldigung ließen die Richter nicht gelten: Er hätte den Wagen selbst kontrollieren müssen, bevor er sich zur Unfallfreiheit äußerte.
Quelle: dpa
Endlich kam ein Urteil im Sinne des "Endverbrauchers". Es weist "Rosstäuscher" in die Schranken.
Hoffentlich spricht sich das herum.
Lg.
Und keine da liegt nun das Problem. Die meisten sind und bleiben uninformiert und werden auch weiterhin von den Fähnchen Händlern über den Tisch gezogen.
Allerdings ein sehr erfreuliches Urteil. Gerade die Dokumentation der Unfallfreiheit freut mich sehr.
Gruß Christof
Dir ist bewußt, daß es sich wohl um einen jungen Gebrauchtwagen/Jahreswagen gehandelt hat den der verklagte Händler bei einer Gebrauchtwagenbörse eines/über einen Herstellers gekauft hat und der 1. und einzige "Vor"Besitzer wohl "dieser" Hersteller war?
Dir ist bewußt, daß das Gericht in diesem Fall daher davon ausgegangen ist, daß sich der verklagte Händler sehr leicht die Reparaturhistorie hätte besorgen können?
Dir ist bewußt, daß der Händler ein Nein bei Vorschäden lt. Vorbesitzer und ein Nein bei Vorschäden bei sich angekreuzt hat?
Was wäre wenn er "unbekannt" geschrieben hätte?
Dir ist bewußt, daß sowas bei Fähnchenhändler sowieso wieder ganz anders aussehen kann?
Nein? 😱
Dann liegt es wohl an MT und deren springenden Berichtserstattung. 😆
Und MT verlinkt immer noch nicht Urteile...
Gesamt:
Spezielles Einzelfallurteil für einen vermutlich durchaus Vertragshändler (oder zumindest kein Fähnchenhändler sondern sehr junge Gebrauchtwagen) der sich etwas zu sicher gefühlt hat. 😉
Dieses OLG-Urteil ist aber auf jeden Fall ein Schritt in die richtige Richtung. Wenn sich andere Gerichte bei ähnlich gelagerten Fällen ab diesem Urteil orientieren, ist schon viel gewonnen.
Ja.
Aber es hat nix mit Aufregern über Fähnchenhändler zu tun.
Und dem hätte MT gleich mit ner guten News in der das Urteil etwas ausführlicher besprochen wird abhelfen können.
So schwierig wäre das nicht... 😉
Der Händler ist selber schuld. Hat sich wohl zu sicher gefühlt.
Wenn er Zugriff (davon gehe ich aus) auf die Reparaturhistorie hat und nicht nachsieht und beim Kauf von der Autobörse optische Mängel mit mehreren hundert € drinstehen, (nicht näher beschrieben) UND sowas dann als Vorschaden bekannt - "doppel - Nein" verkauft ohne es zu wissen - selber schuld.
Es ist eben speziellerer Fall - allerdings das fette ist gut für uns alle. 😊
Meiner Meinung nach hätte ein "unbekannt" vermutlich gereicht...
Kann man so oder so auslegen.
Ein Doppel Nein ohne was zu wissen - ist aber selber schuld.
Wenn nur eine Stossstange, eine Tür oder ein Kotflügel nach einem Rempler getauscht oder ausgebessert wurde, ist das Fahrzeug immer noch unfallfrei.
Oft ist es schon schwierig und in eiigen Fällen sogar unmöglich nachzuweisen, ob Träger oder Holme gestaucht wurden, wenn diese ebenfalls sauber rausgetrennt und ersetzt wurden..
Dann darf man aber kein Doppel Nein raushauen.
Vor allem wenn man wie in diesem Fall wohl Zugriff auf die Datenbank des Herstellers hat und der, der einzige Vorbesitzer war.
Gut, könnte immer noch sein, der Mitarbeiter der das Fahrzeug gefahren hat, hat besoffen nen Unfall gebaut, ist nach Tschechien, hat dort Blutspuren entfernen und das Auto beim Vietnamesen reparieren lassen und am Ende der Überlassung einfach so hingestellt. 😆
Aber - einfach Doppel Nein geht nicht.
Vor allem weil in der Datenbank was drin war...
Und mit Fähnchen hat das Thema eben gar nix zu tun.
Nur wenn man gewisse Fakten aus der NEWS raushält ist klar wie hier drauf angesprungen wird.