Schließung des Opelwerks Bochum: Abfindungen geringer als erwartet
Ex-Opelaner aus Bochum beklagen zu geringe Abfindungen
Ende 2014 schloss Opel sein Werk in Bochum. Viele Mitarbeiter erhielten Abfindungen, doch manche waren geringer als erwartet. Jetzt suchen die Beteiligten eine Lösung.
Bochum - Nach der Schließung des Bochumer Opelwerkes Ende 2014 haben sich Hunderte Mitarbeiter über die Höhe ihrer Abfindungen beklagt. Es seien vielfach nicht die von den Mitarbeitern erwarteten Beträge ausgezahlt worden, hieß es am Mittwoch aus dem Betriebsrat. In Einzelfällen sollen Mitarbeitern nach einem WDR-Bericht bis zu 30.000 Euro in der Netto-Auszahlung fehlen.
Steuerlast wohl höher als gedacht
Ein Opel-Sprecher betonte, dass alle Abfindungen nach geltendem Steuerrecht korrekt berechnet und ausbezahlt worden seien. Über den Abrechnungsmodus seien die Mitarbeiter fortlaufend und in Abstimmung mit der IG Metall informiert worden. Das Problem habe vor allem steuerliche Gründe, hieß es aus Firmenkreisen. Die Mitarbeiter seien durch die Abfindungen steuerlich höher veranlagt worden, was einige Beschäftigte nicht korrekt vorausberechnet hätten. In diesen Fällen lägen die jetzt ausgezahlten Nettoeinkünfte niedriger als erwartet. Die Mitarbeiter könnten sich mit dem Lohnsteuer-Jahresausgleich Geld zurückholen.
In etwa 800 Fällen werde Opel zusammen mit der IG Metall die Abfindungen nachberechnen, um individuelle Faktoren wie Zusatzeinnahmen oder Einkünfte von Ehegatten bei gemeinsamer Veranlagung steuerlich besser zu berücksichtigen. Ziel der Nachberechnungen sei es, die Steuerlast zu minimieren. Die neuen Berechnungen sollen bis März oder April den ehemaligen Mitarbeitern zugehen.
Im Durchschnitt 125.000 Euro Abfindung
Opel hatte bei der Werksschließung mit gut 3.000 Mitarbeitern insgesamt gut 550 Millionen Euro für Abfindungen und eine zweijährige Jobbörse bereitgestellt. Beschäftigten mit 55 Jahren und älter wurde ein Vorruhestandsmodell mit 80 Prozent des Nettoverdienstes bis zum frühestmöglichen Renteneintritt angeboten. Nach Berechnung der Arbeitnehmervertreter erhielten die meist viele Jahre beschäftigten Opelaner eine durchschnittliche Abfindung von 125.000 Euro, die versteuert werden muss.
Das Verwaltungsgebäude des Werks soll als Denkmal erhalten bleiben.
Wenn die Arbeitnehmer nicht rechnen können, dann ist das IMHO nicht das Problem des Arbeitgebers...
Viele übersehen bei der Höhe der Abfindung, daß diese in "Brutto" angegeben ist, so greift der Staat über die Steuer und Abgaben einen nicht unerheblichen Anteil davon noch ab! Meist bewegt sich dieser Anteil in Höhe einem drittel des Bruttos.
Böse IG Metall, die den Leuten auch noch hilft, ihre Steuerlast zu minimieren. Ich möchte damit auch an die Diskussionen wg. der bösen Firmen erinnern, die unter Ausreizung aller legaler Möglichkeiten ihre Steuerlast minimieren 🙄
Finde es aber schwach, dass die IG Metall es wohl nicht geschafft hat, dass die Abfindung ggf. auf mehrere Kalenderjahre verteilt wird, was die Steuerlast tendenziell auch senken dürfte.
notting
Ich denke der Vorruhestand mit 80% der letzten Bezüge ist korrekt (eigene Erfahrung).
Immerhin kann ja noch bis 450,- im Monat hinzu verdient werden, bevor ein Kürzung des Vorruhestandsgeldes erfolgt.
Achten sollte man aber auf die Steuerklasse gerade dann, wenn der Ehepartner vorher die StKl 5 hatte.
Diese Erfahrung mußte ich machen, denn inkl. Zuverdienst mußte ich im ersten kompletten Vorruhestandsjahr mußte ich 790,- Steuern nachzahlen, da die Lohnsteuer verschwindent gering war.
Wir haben dann unsere St.Kl. für beide auf 4 geändert, danach haben wir eine kleine Steuererstattung erhalten.
dekadentes luxusproblem.
Es gibt genügend Lohnsteuerhilfevereine, Steuerberater, Onlinerechner, die einem verraten, was NETTO übrig bleibt.
@notting Abfindungen verteilen? Dann wären es keine Abfindungen mehr.😉 Das einzige was sinnvoll wäre und was man wohl auch gemacht hat, man zahlt sie zu Beginn des Folgejahres, wo keine weiteren Einnahmen zu erwarten sind, aus und nicht zum Ende des laufenden Jahres, in dem man schon die kompletten Jahresbezüge "auf der Uhr" hat.
Abfindungszahlungen werden im Speziellen bei Arbeitskräften über 55. Jahren begünstigt besteuert und nicht nur nach Fünftel-Regelung. Diese Möglichkeit gibt es nicht, wenn die Abfindung auf mehrere Jahre aufgeteilt wird. > Reines Rechenexempel > Hilfe s. oben.😜
Die gezahlten Brutto-Beträge und der Nettobetrag. mit Abzug der Steuer, sind ja zwei paar Schuhe.
Da dürfen sich die Mitarbeiter bei Schäuble & Co bedanken. Logischerweise kommen Steuerzahler mit Abfindungen stark in in die Progression und die Steuerkurve ist recht steil. Die Mittelschicht soll maximal abgeschöpft werden, von Donald Duck. Es ist halt einfach hohe Steuersätze zu fordern. Sobald man dann selbst hohe Steuersätze zahlen muss, nimmt die Freude daran etwas ab.
Da hätte sich der Umzug nach Eisenach vielleicht doch gelohnt...
Die Opelaner lernen es auch nicht mehr. Schon haben sie Firma u Arbeitsplatz durch ewige überzogene Forderungen u Trillerpfeifen verloren, geht es immer weiter so.
Wenn der Herr Schmidt von der Hinterhofwerkstatt betriebsbedingt nach 35 Jahren entlassen wird bekommt DER keine 120.000,00€ (einhundertfünfundzwanzigtausend im Durchschnitt, da sind aber auch 200k, 300k und höher geflossen) Abfindung.
Und jetzt ist Opel wieder schuld, weil die Steuern so hoch sind.
Aber jeden Tag was von sozialer Gerechtigkeit faseln.
Da hat's doch mal die Richtigen getroffen.
Wenn ich das Konfirmandentheater in Berlin und Düsseldorf zusammenwähle, dann darf ich mich halt auch nicht beschweren, wenn man mir kräftig in die Taschen greift.
cheerio
Und die Autos werden dadurch nebenbei teurer..!
Genau unter diesem Deckmantel hat man doch diese hohen Abfindungen ausgehandelt und durchgesetzt.
Da wird gepokert und gezockt, ordentlich kassiert und am Ende bekommt man den Hals immer noch nicht voll. Dabei dürfte es sich bei den meisten mit den hohen Summen entweder um Führungspersonal handeln, denen es im Grunde Wurscht sein dürfte, weil sie woanders unterkommen, oder es sind langjährige Mitarbeiter, die vorzeitig in den Ruhestand gehen und damit die "Wartezeit" auf die normale Rente überbrücken. Die dürfte das auch nicht so sehr jucken.
Dir ist schon bewusst, dass Du am Ende vom Jahr (nach der Steuererklärung) bei III/V das gleiche bezahlt hast wie bei IV/IV?
Deine Steuerrückerstattung war im Prinzip ein zinsloses Darlehen an den Staat. Rational betrachtet kommt Dich eine Nachzahlung günstiger, da hat der Staat Dir ein zinsloses Darlehen gewährt.
Wobei ich zugeben muss, dass eine Steuerrückerstattung trotzdem mehr Freude bereitet als eine Nachzahlung...