Kein zeitliches Limit bei der Aufarbeitung des Dieselskandals
Ex-VW-Chef Winterkorn verlängert Verjährungsverzicht
Martin Winterkorn ist durch "Dieselskandal" tief gefallen: Ermittlungen in Deutschland wie in den USA, sogar ein Haftbefehl der Amerikaner liegt vor. Und was ist mit eventuellen Schadenersatz-Ansprüchen?
Wolfsburg - Ex-VW-Konzernchef Martin Winterkorn will im Fall möglicher Schadenersatz-Ansprüche gegen ihn ein weiteres Jahr lang keine Verjährung geltend machen. Nach dpa-Informationen verlängerte er unlängst den sogenannten Verjährungsverzicht bis Ende Mai 2019. Nach Angaben des niedersächsischen Wirtschaftsministers Bernd Althusmann, der auch im Volkswagen-Aufsichtsrat sitzt, sind eventuelle Schadenersatz-Ansprüche im Abgasskandal ein laufendes Anliegen des Kontrollgremiums. Sie würden nicht an der Verjährung scheitern, betonte der CDU-Politiker.
Im Fall von Regressforderungen Verzicht auf Verjährung
Zuvor war bekanntgeworden, dass die US-Justiz Winterkorn wegen Betrugs in der Abgasaffäre zur Rechenschaft ziehen will, in den USA gibt es bereits einen Haftbefehl gegen ihn. Außerdem werfen ihm die Ankläger dort Verschwörung zum Verstoß gegen Umweltgesetze und zur Täuschung der Behörden vor. Der "Focus" hatte kürzlich berichtet, Winterkorn habe Volkswagen schriftlich versichert, er werde im Fall von Regressforderungen auf Verjährung verzichten.
Volkswagen teilte mit: "Der Aufsichtsrat prüft fortlaufend, ob Schadensersatz-Ansprüche gegen ehemalige oder amtierende Vorstandsmitglieder gesichert und gerichtlich geltend gemacht werden." In dieser Frage orientiere man sich "einzig und allein" am Unternehmenswohl. Mögliche Ansprüche würden vorbehaltlos und ohne Ansehen der Person geprüft. Laut Aktiengesetz verjähren Ansprüche bei Gesellschaften, die zum Zeitpunkt einer Pflichtverletzung börsennotiert sind, in zehn Jahren.
Kein zeitliches Limit, bis der Dieselskandal aufgeklärt sein muss
Im weltgrößten Autokonzern gibt es nach früheren Informationen aus Aufsichtsratskreisen keine zeitlichen Festlegungen zur Aufarbeitung des Diesel-Skandals. Althusmann sagte allerdings dem Wirtschaftsausschuss des niedersächsischen Landtags, er hoffe, dass die Aufklärung der Abgasaffäre noch im laufenden, spätestens aber Anfang des kommenden Jahres abgeschlossen werde.
Nicht nur in den USA wird gegen Winterkorn ermittelt. Bei der Staatsanwaltschaft Braunschweig laufen gegen ihn wie auch gegen den neuen VW-Konzernchef Herbert Diess und Aufsichtsratschef Hans Dieter Pötsch Untersuchungen wegen möglicher Marktmanipulation, gegen Winterkorn zusätzlich wegen Betrugs.
Winterkorn war im September 2015 von seinem Amt als VW-Chef zurückgetreten, kurz nachdem der Abgasskandal mit weltweit Millionen manipulierter Dieselautos von US-Behörden und Forschern aufgedeckt worden war. Er hatte betont, sich keines Fehlverhaltens bewusst zu sein.
Quelle: dpa
Ein win-win-Geschäft für beide Parteien.
Die Verantwortlichen werden doch eh nicht belangt, die haben doch alle genug Freunde in der Politik um sich schön aus der Verantwortung zu ziehen, unsere Politiker sitzen sowieso mit im Boot und werden schon für eine saubere Vertuschung sorgen oder auf Zeit spielen.
Es hat Zeiten gegeben, da haben sich Japanische Bosse bei dieser Schande ein Messer in den Bauch gerammt, nicht das ich solche Resultate erwarte aber Ehrlichkeit, Recht und Buße sind hier angemessen, wenn der Kunde schon für deren Betrug bezahlt.
P.S. natürlich sind die Aktionäre wieder fein raus und nehmen die Gewinne schön mit!
Könnte ein Jurist bitte mal klären, ob diese Floskeln überhaupt relevant sind? Bestimmte Rechtsgüter sind meines Wissens nicht so ohne Weiteres „verzichtbar“. Wenn doch, warum dann nur für ein Jahr? Bisher, so mein Eindruck, haben die Ermittler keine große Eile bei irgendwas gezeigt. Es wurde er das Nötige getan um sich keiner Strafvereitelung im Amt schuldig zu machen, als das Möglichste für eine Anklageerhebung.
Genau! Denn mitgegangen, mitgefangen, mitgehangen.
Ich mache dieses Jahr Urlaub in Miami. Und du Martin? 😆
Mit nem gefälschten Pass geht alles 😉
Das wird dann die neue "Pass-Thematik" 😆
Es war 2007 Ferdinand Piëch, der befürwortend den EA189 aufs Schild gehoben hat.
Danach gab es kein Zurück mehr. Selbst das Unmögliche musste gelingen. Sonst wären Köpfe gerollt.
Ernst Piëch, der ältere Bruder von Ferdinand Piëch, sagte 2015 dem österreichischen Kurier: "Martin Winterkorn war ein ausgesprochen guter Befehlsempfänger."
Nun rollen seit geraumer Zeit Köpfe, nur der Kopf der Köpfe bleibt unangetastet.
Das bleibt abzuwarten.
Die Amis haben auch schon 10 Jahre Jagd auf ihre halb-eigenen Leute gemacht, da werden die den 100-%-igen Feind nicht davon kommen lassen. Hier in Deutschland können wir ja weiterhin Gesetzesbücher nach Schlupflöchern umblättern, die Arbeit machen die anderen schon.
Ja, ich glaube dass man das auch so meinen kann, wie man es sagt: Jeder halbwegs hohe Funktionär der letzten 10+ Jahre bei VW wird eingebuchtet werden.
Bei dem hier ist das Gesicht aber schon zu bekannt... 😆
Zur ersten Frage: Ja, das ist relevant. Ansonsten müsste Klage erhoben werden, um die Frist zu wahren. Wenn aber beide Seiten die Sache genau aufklären wollen, dann ist es sinnvoll die Frist zu verlängern, weil auch für den Klagenden das Risiko besteht, dass die Beweise nicht ausreichen.
Es geht sich hier um Schadenersatz, damit haben die Strafverfolgungsbehörden zunächst mal nichts zu tun. Allerdings hat er schlechte Karten, wenn die Strafverfolgungsbehörden seine Schuld beweisen.
Und dein letzter Satz ist eine unverschämte Unterstellung, oder kannst Du davon irgendwas beweisen?
Der zuständige Staatsanwalt wird nur Klage erheben, wenn er genügend Beweise hat. Im Gegensatz zu den USA, wo oft vorschnell Klage erhoben wird, nur weil z.B. ein anderer Angeklagter jemanden mit beschuldigt, wird hier in Deutschland erst Klage erhoben, wenn die Ermittlungen abgeschlossen sind und die Beweise für eine Klage ausreichen. Vor allem bei solchen Prozessen, bei denen ein öffentliche Interesse besteht, wird der Staatsanwalt sehr genau vorgehen, weil es für ihn das Karriereende bedeuten könnte, wenn die Anwälte am Ende Winterkorns Freispruch erreichen.
Dolles Betriebsklima!
Muss man sich ma reinziehen ...
Würde der Aufsichtsrat (zur Erinnerung: das Kontrollgremium einer AG) das nicht tun, wären Typen wie du die ersten, die sich hier auskotzen. Der Aufsichtsrat handelt völlig compliant!
Ich sehe da keine Unterstellung. Erst recht keine "unverschämte"
Ich lese hier nur, das der Schreiber des Beitrags den Eindruck hat, nicht das er behauptet es sei definitiv so.
Mit diesem Eindruck ist er auch nicht alleine, den kann ich nur teilen.
Dir ist schon bekannt was ein Aufsichtsrat ist?