Urteil: Fahrtenbuch bei Verstößen des Beifahrers möglich
Fahrer war nicht ermittelbar
Auch wenn nur der Beifahrer einen Verstoß begangen hat, kann die Behörde die Führung eines Fahrtenbuchs auferlegen. Das entschied das Verwaltungsgericht Mainz.
Mainz - Autobesitzer können auch dann zum Führen eines Fahrtenbuchs verpflichtet werden, wenn ein Beifahrer einen Verstoß begangen hat. Das geht aus einem am Montag veröffentlichten Urteil des Verwaltungsgerichts Mainz hervor (Az.: 3 K 757/14.MZ). Dieses Fahrtenbuch solle sicherstellen, dass bei künftigen Verstößen die beteiligten Personen ohne Schwierigkeiten ermittelt werden könnten. Damit wies das Gericht die Klage eines Gewerbebetriebs gegen eine entsprechende Auflage ab.
Der Landkreis Alzey-Worms hatte den Betrieb zum Führen eines Fahrtenbuchs aufgefordert, nachdem im Juni 2013 aus einem Transporter eine klare Flüssigkeit auf einen Rollerfahrer geschüttet worden war. Der beschuldigte Beifahrer konnte nicht ermittelt werden, weil das Unternehmen nicht dokumentiert hatte, wer zum fraglichen Zeitpunkt das Auto genutzt hatte. Deshalb muss der Betrieb fortan für ein Jahr die Fahrten des Transporters in einem Fahrtenbuch notieren.
Mich würden mal die Gründe interessieren, welche den Gewerbebetrieb zur Klage gegen die Fahrtenbuchauflage bewogen haben... 😆
So ein Schwachfug! Künftig kann man nachvollziehen, wer das Auto fährt. Wer Beifahrer ist oder hinten sitzt (falls Rücksitze vorhanden), wird wahrscheinlich nicht notiert und die Beifahrer können weiterhin ungestört klare Flüssigkeiten aus Autos kippen 😆
Naja, du bekommst damit schon mal mind. einen Zeugen (den Fahrer) vor Gericht - weil namentlich bekannt.
Und die Belehrung eines Zeugen ist dir bekannt !(?)
Bei der Bude möchte ich kein Kunde sein...
Klar ist sie das. Wer sich nicht erinnern will, erinnert sich trotzdem nicht. Das Gegenteil wird man in der Regel nicht nachweisen können.
Naja, nicht alle sind vor einem realen Gericht noch so die "Harten Jungs", wo zuvor noch über Barbara Salesch gelacht wurde ;-)
Nach dem Motto "Ist der Ruf erst ruiniert, lebt sich's völlig ungeniert"? 😆
Die Negativ-Publicity, die aus solchem Unfug resultiert, ist Gift für jedes Unternehmen.