Recht: Darf der Fahrlehrer telefonieren?
Fahrlehrer dürfen während der Fahrstunde telefonieren
Während der Fahrt mit dem Handy zu telefonieren ist verboten. Doch was, wenn der Fahrlehrer das Telefon am Ohr hat? Ein Gericht entschied jetzt gegen ein Handyverbot.
Karlsruhe - Dank einer engen Auslegung des Handyverbots am Steuer durch den Bundesgerichtshof (BGH) entgeht ein Fahrlehrer einer Strafe. Der Mann war während einer Fahrstunde beim Telefonieren ohne Freisprechanlage erwischt worden.
Der BGH folgte seiner Argumentation, die Fahrschülerin sei gefahren. Nach Definition des Gerichts ist Fahrzeugführer, wer ein Auto in Bewegung setzt oder lenkt. Demnach war der Fahrlehrer zum genannten Zeitpunkt nicht Führer des Fahrzeuges, weil er in keiner Weise in die Lenk- oder Bremsvorgänge eingriff. Allein die Möglichkeit, dass er dies hätte tun können, mache ihn nicht zum Fahrzeugführer.
"Das Verbot von Handys am Steuer verfolgt die Absicht, dass der Fahrer zu jeder Zeit beide Hände uneingeschränkt zum Fahren frei hat", erläutert Rechtsanwalt Frank Böckhaus von der Deutschen Anwalthotline das Urteil. Die Aufgaben eines Fahrlehrers umfassen in der Regel aber hauptsächlich mündliche Anweisungen. Auch wenn der Lehrer tatsächlich einmal eingreifen muss, brauche er hierfür nicht unbedingt beide Hände. (Az. 4 StR 92/14)
"Allein die Möglichkeit, dass er dies hätte tun können, mache ihn nicht zum Fahrzeugführer."
Das erinnert mich stark an die GEZ...
Aber zum Thema. Ich finde, dass ein Fahrlehrer auf keinen Fall telefonieren sollte weil er jederzeit in der Lage sein muss einzugreifen.
Ich habe schon oft Fahrlehrer gesehen die sich im VlBeifahrersitz rumgelümmelt und dabei telefoniert haben. Extrem war's in Hannover.
Ich glaube nicht, dass einer von denen schnell genug am Lenkrad oder der Bremse gewesen wären.
Bzgl. ins Lenkrad einzugreifen hat er ja i.d.R. (mangels Lenkrad vor sich) eh nur extrem begrenzte Eingriffsmöglichkeiten. Und die Füße sind ja frei bzw. primär soll ja der Fahrschüler richtig reagieren und nicht drauf warten, dass der Fahrlehrer eingreift.
notting
Hallo zusammen,
Heist das, das die Begleitperson zu einem BF17 Fahrer jetzt auch telefonieren und whatsapp schreiben darf?
Konsequent wäre das. Denn die Begleitperson kann noch viel weniger eingreifen als ein Fahrleherer mangels Pedale. Außerdem ist der BF17 Fahrer ja bereits voll ausgebildet und kann fahren. Nur ist er noch zu jung um komplett alleine und unbeaufsichtigt zu fahren.
Grusd
W.
Hallo Zusammen, IHR habt alle RECHT, nur solange sogar Fahrer/innen am Steuer
telefonieren, lesen, Fernsehen oder sich Schminken oder,oder, oder.............
Ist Eure Empörung doch sehr überzogen. Der Fahrlehrer trägt die Verantwortung
für den Schüler und das Auto, also was würdet Ihr sagen, wenn sich Andere in die
Erziehung Eurer Kinder einmischen würden???
Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen schmeissen..............
Selbstverständlich macht Ihr das Alles nicht, das macht nur der Andere............
Gruss aus B...................
Eine andere Frage ist, ob der Fahrunterricht darunter leidet, dass der Fahrlehrer telefoniert statt zu unterrichten.
Das durfte die Begleitperson beim BF17 schon immer. Die ist nicht einmal verpflichtet, auf dem Beifahrersitz Platz zu nehmen, sondern kann es sich durchaus auch auf der Rückbank gemütlich machen.