Fahrschüler haften nicht für Verkehrsverstöße
Fahrlehrer ist verantwortlicher Fahrer - auch wenn es blitzt
Noch nicht mal einen Führerschein, trotzdem schon geblitzt: Verstoßen Fahrschüler gegen die Verkehrsordnung, haftet in der Regel der Fahrlehrer.
Essen - Wer als Fahrschüler zu schnell fährt oder eine rote Ampel übersieht, muss dafür in der Regel nicht haften. Denn laut Straßenverkehrsgesetz (StVG) gilt der Fahrlehrer als verantwortlicher Kraftfahrzeugführer, solange der Fahrschüler noch keine Fahrerlaubnis besitzt. Also muss auch der Fahrlehrer das Bußgeld bezahlen - und gegebenenfalls auch Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg hinnehmen, erklärt der TÜV Nord.
Diese Regelung gilt nicht nur für die Fahrstunden, sondern auch für die Prüfungsfahrt und die Hin- und Rückfahrt zu und von einer Prüfung. Schließlich hat der Fahrlehrer jederzeit die Möglichkeit, über die zusätzlichen Pedale einzugreifen, sollte der Fahrschüler zu schnell fahren oder zum Beispiel eine rote Ampel übersehen.
Allerdings hat es in der Vergangenheit einige Einzelurteile gegeben, bei denen auch der Bewerber mit zur Haftung herangezogen wurde. Die bezogen sich aber auf Fehlverhalten, das so gravierend war, dass der Fahrlehrer damit absolut nicht rechnen konnte.
Weitere MOTOR-TALK-News findet Ihr in unserer übersichtlichen 7-Tage-Ansicht
Die Ausnahmen sind auch richtig, denn was ein Fahrlehrer absolut nicht verhindern kann, ist das Bremsen. Und nicht selten treten Fahrschüler/innen in einem plötzlichen Panikanfall voll drauf. Hatte ich selbst einmal ganz am Anfang gehabt, als ich dachte, mir würde gleich die Vorfahrt genommen werden.
Beim Lenken kann der FL zwar eingreifen, aber wenn das Steuer aus dem Nichts heftig verrissen wird, dürfte da auch nicht mehr viel zu retten sein.
Es muß halt jeder Fall individuell betrachtet werden. Ist das denn nicht so? 😕
ja so ist es richtig. Einerseits hat der Fahrlehrer ja die Möglichkeit und die Pflicht bei Fehlern des Fahrschülers einzugreifen. Sollte der Fahrlehrer dennoch seiner Meinung nach, zu Unrecht beschuldigt worden sein, kann er sich ja wehren, ggf. mit Anwalt.😎
Hier wird dann im Einzelfall zu entscheiden sein. Jeder Fahrlehrer muss sich seiner besonderen Rolle im Strassenverkehr bewusst sein.
Wenn ich so manchesmal auf der Strasse die Fahrschulwagen sehe, kommt mir oft der Gedanke " ein paar mehr Runden auf dem Übungsplatz hätten nicht geschadet" 😊
Man darf dabei ja auch nicht nur an die PKW-Fahrausbildung denken, sondern muß auch die Motorrad-Fahrausbildung im Blick haben. Dort hat der Fahrlehrer keine Möglichkeit, bei Fahrfehlern des Schülers selbst korrigierend einzugreifen.
Der Fahrlehrer kann i.d.R. verbal eingreifen - wenn nicht gerade der Akku leer ist, was dann auch schon während Fahrstunden vorgekommen sein soll und der Fahrlehrer seinen Schützling dann weghupen/ausbremsen muss. Aber so direkt nicht - aber wer weiß, vllt. kommt ja noch eine Motorrad-Fernsteuerung, die dann aus Sicherheitsgründen auch gleich noch die Stützräder ausfährt :-)
notting
richtig, ein Fahrlehrer kann nicht alles und jeden Psycho Tick verhindern
für Fahrschulen ist die Strasse der Übungsplatz. Was glaubst du bringen 2-3 Stunden auf dem Übungsplatz ?? Fast nichts- Fahrschüler machen Fehler bis zum Prüfungstag.
Es gibt ja wohl auch Länder wo tatsächlich ein 2. Lenkrad verbaut ist/war bei Fahrschuhlfahrzeugen - oder doch fast nur eine Ulk-Nummer ?
Ich finde die Idee gar nicht mal so schlecht! 😉
Als ich das erste mal im Fahrschulwagen am Steuer saß war mir die Straße viel zu schmal. 🙄🙁😆
ich hatte viele Std. auf dem Verkehrsübungsplatz, alledings zu DDR Zeiten und bei der GST und gleich LKW . Noch heute profitiere ich von dem ständigen Einparken unter erschwerten Bedingungen ( LKW + Hänger) ,wenden in 3 Zügen etc. Es ist nicht nur für den Fahrschüler gut wenn er sicherer auf der Strasse fühlt.
Leider ist es auch eine Frage des Geldes heutzutage.
Welcher Übungsplatz? Meine allererste Fahrstunde war sofort auf einer öffentlichen Straße mit gar nicht mal so wenig Verkehr.
Ich könnte mir auch vorstellen, daß die ersten Versuche auf einem Verkehrsübungsplatz mit einlkuppeln, anfahren, schalten, bremsen, anhalten, wieder anfahren, auch geeigneter wären.
Ich habe auch meine ersten Fahrschul-Fahrversuche im wenig frequentierten Wohngebiet direkt um die Fahrschule herum gemacht. Der kleine Parkplatz war groß genug für die Kuppelversuche beim Anfahren.
Einen Verkehrsübungsplatz gibt's bei uns AFAIK nur für Radfahrer mit entspr. schmalen Straßen.
notting
Kann man machen, wenn man so etwas in der Nähe hat, dafür braucht man noch nicht mal einen Fahrlehrer. Ich bin damals mit meinem Bruder zu einem Verkehrsübungsplatz gefahren, da durfte er die ersten Autofahr-Praxiserfahrungen machen. Natürlich nicht viel mehr als was du da beschrieben hast. Schneller als 30 km/h war da auch nicht drin, also auch maximal zweiter Gang. Immerhin gab's da einen Weg mit einer kleinen Steigung, wo man Anfahren am Berg üben konnte.