Fahrschüler haften nicht für Verkehrsverstöße
Fahrlehrer ist verantwortlicher Fahrer - auch wenn es blitzt
Noch nicht mal einen Führerschein, trotzdem schon geblitzt: Verstoßen Fahrschüler gegen die Verkehrsordnung, haftet in der Regel der Fahrlehrer.
Quelle: picture alliance / dpa
Essen - Wer als Fahrschüler zu schnell fährt oder eine rote Ampel übersieht, muss dafür in der Regel nicht haften. Denn laut Straßenverkehrsgesetz (StVG) gilt der Fahrlehrer als verantwortlicher Kraftfahrzeugführer, solange der Fahrschüler noch keine Fahrerlaubnis besitzt. Also muss auch der Fahrlehrer das Bußgeld bezahlen - und gegebenenfalls auch Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg hinnehmen, erklärt der TÜV Nord.
Diese Regelung gilt nicht nur für die Fahrstunden, sondern auch für die Prüfungsfahrt und die Hin- und Rückfahrt zu und von einer Prüfung. Schließlich hat der Fahrlehrer jederzeit die Möglichkeit, über die zusätzlichen Pedale einzugreifen, sollte der Fahrschüler zu schnell fahren oder zum Beispiel eine rote Ampel übersehen.
Allerdings hat es in der Vergangenheit einige Einzelurteile gegeben, bei denen auch der Bewerber mit zur Haftung herangezogen wurde. Die bezogen sich aber auf Fehlverhalten, das so gravierend war, dass der Fahrlehrer damit absolut nicht rechnen konnte.
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Die Ausnahmen sind auch richtig, denn was ein Fahrlehrer absolut nicht verhindern kann, ist das Bremsen. Und nicht selten treten Fahrschüler/innen in einem plötzlichen Panikanfall voll drauf. Hatte ich selbst einmal ganz am Anfang gehabt, als ich dachte, mir würde gleich die Vorfahrt genommen werden.
Beim Lenken kann der FL zwar eingreifen, aber wenn das Steuer aus dem Nichts heftig verrissen wird, dürfte da auch nicht mehr viel zu retten sein.
Es muß halt jeder Fall individuell betrachtet werden. Ist das denn nicht so? 😕
ja so ist es richtig. Einerseits hat der Fahrlehrer ja die Möglichkeit und die Pflicht bei Fehlern des Fahrschülers einzugreifen. Sollte der Fahrlehrer dennoch seiner Meinung nach, zu Unrecht beschuldigt worden sein, kann er sich ja wehren, ggf. mit Anwalt.😎
Hier wird dann im Einzelfall zu entscheiden sein. Jeder Fahrlehrer muss sich seiner besonderen Rolle im Strassenverkehr bewusst sein.
Wenn ich so manchesmal auf der Strasse die Fahrschulwagen sehe, kommt mir oft der Gedanke " ein paar mehr Runden auf dem Übungsplatz hätten nicht geschadet" 😊
Man darf dabei ja auch nicht nur an die PKW-Fahrausbildung denken, sondern muß auch die Motorrad-Fahrausbildung im Blick haben. Dort hat der Fahrlehrer keine Möglichkeit, bei Fahrfehlern des Schülers selbst korrigierend einzugreifen.
notting
Es gibt ja wohl auch Länder wo tatsächlich ein 2. Lenkrad verbaut ist/war bei Fahrschuhlfahrzeugen - oder doch fast nur eine Ulk-Nummer ?
Als ich das erste mal im Fahrschulwagen am Steuer saß war mir die Straße viel zu schmal. 🙄🙁😆
Leider ist es auch eine Frage des Geldes heutzutage.
Ich könnte mir auch vorstellen, daß die ersten Versuche auf einem Verkehrsübungsplatz mit einlkuppeln, anfahren, schalten, bremsen, anhalten, wieder anfahren, auch geeigneter wären.
Einen Verkehrsübungsplatz gibt's bei uns AFAIK nur für Radfahrer mit entspr. schmalen Straßen.
notting