Radfahrer: Kein Schadenersatz nach schweren Verkehrsverstößen
Fahrradfahrer riskieren bei Fehlverhalten ihre Ansprüche
Auch Fahrradfahrer müssen sich an die geltenden Verkehrsregeln halten. Tun sie es nicht und es kommt zu einem Unfall, können die Radler ihren Anspruch auf Schadenersatz verlieren.
Wiesbaden - Fahrradfahrer, die einen Unfall verursachen, können ihre Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld verlieren. Laut Christian Janeczek, Verkehrsrechtsexperte im Deutschen Anwaltverein (DAV), wird zwar bei der Verteilung der Schuld die hohe sogenannte Betriebsgefahr des Autos berücksichtigt. „Ist der Verstoß des Fahrradfahrers aber besonders schwer, kann ihm auch die volle Schuld zugesprochen werden.“ Als Folge daraus verliert er alle Ansprüche auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld gegen den Autofahrer.
„Ein typischer Fall ist zum Beispiel, wenn der Radler plötzlich ohne Ankündigung auf die Straße fährt“, erläutert Janeczek. Wenn der Fahrradfahrer grob die Vorfahrt missachtet, trage er eine hohe Teilschuld. Grundsätzlich müssen Fahrradfahrer damit rechnen, zumindest einen Teil ihres Anspruchs auf Schadensersatz zu verlieren, wenn sie ohne Licht unterwegs seien, sagt der Verkehrsexperte. „Gerade außerorts bei schlechter Beleuchtung kann man davon ausgehen, dass dem Fahrradfahrer eine hohe Schuld zugesprochen wird.“
Kommt es zu einem Unfall, weil der Radler in der falschen Richtung auf dem Radweg unterwegs ist, gehen die Gerichte laut Janaczek ebenfalls meist von einer erheblichen Mitschuld aus. „Wie hoch die ist, hängt vom Einzelfall ab. Die Urteile, die es hierzu gibt, bewegen sich zwischen einem Drittel und zwei Dritteln Mitschuld für den Radler“, sagt der Verkehrsrechtsexperte.
Karl Walter, Verkehrsexperte der R+V Versicherung, weist zudem darauf hin, dass auch Fahrradfahrer Punkte im Verkehrszentralregister bekommen können. Für das Überfahren einer roten Ampel werde ein Punkt in Flensburg fällig, das Bußgeld liege zwischen 60 und 100 Euro. Verursacht der Radler dabei einen Unfall, werde es deutlich teurer, sagt Walter.
Weitere MOTOR-TALK-News findet Ihr in unserer übersichtlichen 7-Tage-Ansicht
Häh 😕
Wenn ein Fahrradfahrer mir die Vorfahrt nimmt und ich ihn über den Haufen fahre ist er nur zum Teil schuld ?
Tja, MT bildet...
http://www.verkehrslexikon.de/Module/BetriebsGefahr.php
Klingt komisch, ist aber so.
Wenn er dir an der roten Ampel in's stehende Auto fährt, zahlt deine Haftpflicht für seinen Schaden.
Gruß Metalhead
Ich denke, das kann man so pauschal nicht sagen. Im Artikel steht auch das hier: „Ist der Verstoß des Fahrradfahrers aber besonders schwer, kann ihm auch die volle Schuld zugesprochen werden.“
Und das ist m.E. immer im konkreten Einzelfall zu prüfen.
Von wem hast du denn diese Weisheit? Das ist falsch. Der Beitrag dreht sich mal wieder um das schwierige Thema "Mitverschulden". Wenn den Autofahrer keine Schuld trifft, haftet er auch nicht. Auch nicht teilweise. Wenn ich nach deiner Logik als Fußgänger einem parkenden Auto eine Beule in die Tür trete, müßte mir die Haftpflichtversicherung des Autobesitzers den neuen Schuh und die Arztbehandlung wegen meines verstauchten Fußes zahlen. 😉
Grüße vom Ostelch
Im Artikel wurde die "Betriebsgefahr" benannt. Die stammt aus der besonderen Verantwortung der Autofahrer gegenüber schwächeren Verkehrsteilnehmern.
In Deutschland schlecht ausgeführt. Normal hat das eine abschreckende Wirkung für den Autofahrer. Insbesondere für die die zwar formal korrekt fahren, aber dieses Recht meinen auch durchsetzen zu wollen.
Das dumme ist nur, dass in Deutschland fast niemand diese Regelung kennt und sie daher nicht die entsprechende Wirkung haben kann.
Und natürlich gilt auch die "Betriebsgefahr" nur begrenzt. Und zwar immer dann nicht, wenn der Autofahrer den Unfall nicht hätte vermeiden können. Neu dazu kommt (nach diesem Artikel) das besonders schwere Fehlverhalten des Unfallverursachers.
Mal Beispiele zum Verständnis:
Fährt der Radfahrer einem an einer roten Ampel wartenden Auto hinten rein ist der Radfahrer Schuld, zu 100%.
Das überfahren einer roten Ampel (bis 1sec) dürfte bei anschließender Kollision mit einem PKW ein Fall der Betriebsgefahr sein. So bekommt der Radfahrer zwar die Hauptschuld, der PKW Fahrer jedoch eine Teilschuld weil er beim Anfahren mehr aufpassen muss.
Für die Fahrradhasser: Die Betriebsgefahr gilt grundsätzlich für alle Fahrzeugführer gegenüber allen anderen. Auch die Omi die zu lang braucht um die Fußgängerampel zu überqueren darf man nicht überrollen, selbst wenn man grün hat (hier offenbar einigen nicht bekannt)
Danke, das war mir nicht bekannt.
Wie sich manche wieder aufregen bestätigt meine Meinung, dass...
...in Deutschland nicht Auto fährt, um von A nach B zu kommen, sondern um Recht zu haben!
Wie bitte? Ich kenne keinen aus meinem näheren und weiteren Umfeld, der Auto fährt, nur um Recht zu bekommen. Wir alle wollen von A nach B.
Wie reagierst du denn, wenn an dich als VT z.B. ungerechtfertigte Schadenersatzansprüche gerichtet werden? Ist es dann nicht sinnvoll, daß es allgemein gültige Rechtsgrundsätze gibt, die für jeden gelten?
Das hat doch nichts mit Recht haben wollen zu tun, wenn man dann sein Recht einfordert.
Wer regt sich denn auf ? Hab ich aus keinem Beitrag rausgelesen!
Die Meldung enthält im Grunde genommen keine Neuigkeiten. Die Gerichte urteilen bereits seit Jahren auf der dargelegten Leitlinie.
Das Blöde dabei ist, das >95% der Autofahrer meinen Recht zu haben, während sie sich grob falsch verhalten...
Wenn alle, die, die meinen Recht zu haben, sich entsprechend der Regeln verhalten würden, wäre doch alles gut.
Dummerweise enthält die StVO auch reihenweise Regelungen, die diejenigen schützen, die sich entgegen der Regeln verhalten. Was natürlich das tägliche Chaos auf den Straßen extrem vergrößert.
Das hat mich jetzt neugierig gemacht. Erläutere doch bitte mal, welche Regelungen der STVO diejenigen schützen, die sich genau gegen diese Regelungen verhalten.
Vielleicht kann man ja noch was lernen.
Ein Punkt und 60 Euro Buße wenn man über Rot fährt? Dann bräuchte sich die Polizei hier in Frankfurt nur an eine X beliebige Ampel auf die Lauer legen. Ich schätze das ca 85 bis 90 Prozent der Radfahrer hier bei uns über Rot fahren und sich dann noch darüber aufregen wenn man sie anhupt weil man gerade so noch ausweichen konnte. Und das teilweise mit Kindern hinten drauf. Helm trägt sowieso nur jeder fünfte. Radfahrer die so einen Unfall verursachen sollten komplett leer ausgehen und für den entstandenen Schaden aufkommen müssen.