Urteil: Verletzte müssen nach Unfall nicht auf Polizei warten
Fahrt ins Krankenhaus ist keine Fahrerflucht
Verletzte können sich nach einem Verkehrsunfall erst einmal im Krankenhaus versorgen lassen. Das zählt nicht als Fahrerflucht, entschied nun der Bundesgerichtshof.
Karlsruhe - Nach einem Autounfall müssen Verletzte nicht immer am Unfallort auf die Polizei warten. Unter Umständen dürfen sie sich schnell im Krankenhaus versorgen lassen, ohne sich wegen Fahrerflucht strafbar zu machen. Das ergibt sich aus einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH).
Verletzte begehen keine Fahrerflucht
Die Richter gaben in der am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung einem Mann recht, der nach einem selbstverschuldeten Unfall schnell in das Auto eines Bekannten stieg: Die Fingerkuppe des Mittelfingers seiner rechten Hand war abgeknickt und die Wunde blutete stark. Der Verletzte ließ sich im Krankenhaus versorgen und rief erst dann die Polizei an.
Das Landgericht Magdeburg verurteilte ihn unter anderem wegen Fahrerflucht zu einer Freiheitsstrafe. Das Urteil hob der BGH jetzt zum Teil auf (Az.: 4 Str. 259/14). Das Landgericht muss jetzt prüfen, ob der Fahrer den Unfallort auch wegen seiner Verletzung verlassen hatte. Wenn das der Fall sei, könne sein Verschwinden gerechtfertigt gewesen sein.
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Quelle: dpa
Dinge sind dort also wichtiger Menschen. Gut zu wissen.
Höchstwahrscheinlich ja.
Was wir aufgrund eines zerstörten Elternhauses (durch einen tragischen Unfall) mit Behörden in Sachsen-Anhalt erlebt haben, da kriegt man nur noch das Kotzen.
Da ist ein Mensch nichts wert.
Private Hilfe, Nachbarn, Freunde, das funktioniert tadellos. Das sollte man natürlich nicht verwechseln.
cheerio
Versteht sich.
Traurig, dass man für so ein Urteil bis zum BGH muss :-(
notting
wie üblich hat mt malwieder nur die hälfte der wahrheit gepostet und die relevanten details unter den tisch gekehrt!
wenn man sich den volltext zum urteil anschaut, liest man dort:
Danke! Für unsere Journalie ist es aber einfacher, die Tatsachen weg zu lassen.
Ja und? Der Unfall war ein "gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr", die daraus resultierende Verletzung eine "gefährliche Körperverletzung" und der "Widerstand gegen die Staatsgewalt" mit angeblicher "Fahrerflucht" trug vermutlich dazu bei, daß der beim Unfall verletzte Angeklagte wieder gesund ist und seiner Arbeit nachgehen kann. Hätte der "Vollstreckungbeamte" auch vollen Schadenersatz geleistet, wenn er die erste Hilfe verweigert, statt dessen lieber Formalitäten erledigt und der Angeklagte in der Folge seinen Finger und damit seine Arbeit bzw. Existenz verloren hätte?
Erschreckend: drei Jahre Haft, weil er seine Gesundheit retten wollte! Mörder bekommen in diesem Land hingegen oft nur Bewährung, zumindest wenn es keine Deutschen sind. Man sollte die Richter des Landgerichtes Magdeburg zur MPU schicken, um festzustellen, ob sie für diese Tätigkeit überhaupt geeignet sind!
Nur gut, daß der Angeklagte so geistesgegenwärtig gehandelt und sein Recht durchgesetzt hat!
seit wann wird eine anzeige wegen gefährlicher körperverletzung erstellt, wenn man sich selbst bei unfall verletzt?! 😕
wegen einem aus-dummheit-gegen-gartenmauer-gefahren unfall gibts keine 3jahre...da liegt einiges mehr im argen!
auch dazu findet man im volltext:
Hä? Hatte ich das irgendwo geschrieben???
Glaubt der naive deutsche Michel, bis es ihn selbst trifft...
Und was hat das jetzt miteinander zu tun???
deine ausführungen zielen doch ganz bewusst (zwischen den zeilen) darauf ab, die situation so darzustellen, als hätten die polizisten den angeklagten so lange im fahrzeug fest gehalten bis die formalitäten erledigt gewesen sind, statt ihm bei der wundversorgung zu helfen...
Danke für den Beitrag! Das ändert zwar nichts an der (richtigen) Entscheidung, dass die Fahrt zum Krankenhaus nicht als Unfallflucht zu werten ist, aber die Faktoren sind dennoch nicht ganz unbedeutend.
Weißt du, was vorgefallen ist?
Das Strafmaß dieser nicht bewährungsfähigen Strafe lässt darauf schließen, dass es nicht das erste Delikt dieses Herrn war.
Ja und? Haben die Polizisten die gleiche Möglichkeit wie ein Krankenhaus? Nein? Dann war sein Verhalten absolut korrekt. Zudem finde ich nichts im Urteil, wie der angebliche "Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte" überhaupt ausgesehen haben soll! Wenn er die Polizei erst 40min nach dem Unfall selbst gerufen haben soll, wie bitte hat er dann überhaupt diesen angeblichen "Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte" geleistet haben? Folgerichtig wurde das skandalöse Urteil aufgehoben!
Siehe oben! "Glaubt der naive deutsche Michel, bis es ihn selbst trifft..."
Nicht bewährungsfähig? Für Fahrerflucht gibt es neuerdings grundsätzlich Haftstrafen?
Also unbemerkt irgendwo angefahren, klitzekleiner Katzer im Lack - und ab in den Knast? Wäre dann schlimmer als Totschlag einzustufen...da gibt's nämlich oft Bewährung.
Habe gerade nachgelesen: üblicherweise Geldstrafe und bis zu 3 Monate Fahrverbot.
Von einem Wiederholungstäter steht nichts im Urteil!
wer redet denn hier von 'nur' fahrerflucht?
die gesamtstrafe bekam er für...
-gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr
- in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung
-Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
-unerlaubten Entfernens vom Unfallort
...diese liste kommt nicht dadurch zustande, dass man aus blödheit oder unaufmerksamkeit gegen die nächste mauer fährt! und wer derartiges anhäuft, der hat i.d.r. nicht gerade unschuldig - wie auch das gericht festgestellt hat!