Urteil: Verletzte müssen nach Unfall nicht auf Polizei warten
Fahrt ins Krankenhaus ist keine Fahrerflucht
Verletzte können sich nach einem Verkehrsunfall erst einmal im Krankenhaus versorgen lassen. Das zählt nicht als Fahrerflucht, entschied nun der Bundesgerichtshof.
Quelle: picture alliance / dpa
Karlsruhe - Nach einem Autounfall müssen Verletzte nicht immer am Unfallort auf die Polizei warten. Unter Umständen dürfen sie sich schnell im Krankenhaus versorgen lassen, ohne sich wegen Fahrerflucht strafbar zu machen. Das ergibt sich aus einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH).
Die Richter gaben in der am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung einem Mann recht, der nach einem selbstverschuldeten Unfall schnell in das Auto eines Bekannten stieg: Die Fingerkuppe des Mittelfingers seiner rechten Hand war abgeknickt und die Wunde blutete stark. Der Verletzte ließ sich im Krankenhaus versorgen und rief erst dann die Polizei an.
Das Landgericht Magdeburg verurteilte ihn unter anderem wegen Fahrerflucht zu einer Freiheitsstrafe. Das Urteil hob der BGH jetzt zum Teil auf (Az.: 4 Str. 259/14). Das Landgericht muss jetzt prüfen, ob der Fahrer den Unfallort auch wegen seiner Verletzung verlassen hatte. Wenn das der Fall sei, könne sein Verschwinden gerechtfertigt gewesen sein.
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Quelle: dpa
Verletzte begehen keine Fahrerflucht
Die Richter gaben in der am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung einem Mann recht, der nach einem selbstverschuldeten Unfall schnell in das Auto eines Bekannten stieg: Die Fingerkuppe des Mittelfingers seiner rechten Hand war abgeknickt und die Wunde blutete stark. Der Verletzte ließ sich im Krankenhaus versorgen und rief erst dann die Polizei an.
Das Landgericht Magdeburg verurteilte ihn unter anderem wegen Fahrerflucht zu einer Freiheitsstrafe. Das Urteil hob der BGH jetzt zum Teil auf (Az.: 4 Str. 259/14). Das Landgericht muss jetzt prüfen, ob der Fahrer den Unfallort auch wegen seiner Verletzung verlassen hatte. Wenn das der Fall sei, könne sein Verschwinden gerechtfertigt gewesen sein.
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Quelle: dpa
Höchstwahrscheinlich ja.
Was wir aufgrund eines zerstörten Elternhauses (durch einen tragischen Unfall) mit Behörden in Sachsen-Anhalt erlebt haben, da kriegt man nur noch das Kotzen.
Da ist ein Mensch nichts wert.
Private Hilfe, Nachbarn, Freunde, das funktioniert tadellos. Das sollte man natürlich nicht verwechseln.
cheerio
Traurig, dass man für so ein Urteil bis zum BGH muss :-(
notting
wenn man sich den volltext zum urteil anschaut, liest man dort:
Danke! Für unsere Journalie ist es aber einfacher, die Tatsachen weg zu lassen.
Ja und? Der Unfall war ein "gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr", die daraus resultierende Verletzung eine "gefährliche Körperverletzung" und der "Widerstand gegen die Staatsgewalt" mit angeblicher "Fahrerflucht" trug vermutlich dazu bei, daß der beim Unfall verletzte Angeklagte wieder gesund ist und seiner Arbeit nachgehen kann. Hätte der "Vollstreckungbeamte" auch vollen Schadenersatz geleistet, wenn er die erste Hilfe verweigert, statt dessen lieber Formalitäten erledigt und der Angeklagte in der Folge seinen Finger und damit seine Arbeit bzw. Existenz verloren hätte?
Erschreckend: drei Jahre Haft, weil er seine Gesundheit retten wollte! Mörder bekommen in diesem Land hingegen oft nur Bewährung, zumindest wenn es keine Deutschen sind. Man sollte die Richter des Landgerichtes Magdeburg zur MPU schicken, um festzustellen, ob sie für diese Tätigkeit überhaupt geeignet sind!
Nur gut, daß der Angeklagte so geistesgegenwärtig gehandelt und sein Recht durchgesetzt hat!
wegen einem aus-dummheit-gegen-gartenmauer-gefahren unfall gibts keine 3jahre...da liegt einiges mehr im argen!
auch dazu findet man im volltext:
Glaubt der naive deutsche Michel, bis es ihn selbst trifft...
Und was hat das jetzt miteinander zu tun???
Weißt du, was vorgefallen ist?
Das Strafmaß dieser nicht bewährungsfähigen Strafe lässt darauf schließen, dass es nicht das erste Delikt dieses Herrn war.
Nicht bewährungsfähig? Für Fahrerflucht gibt es neuerdings grundsätzlich Haftstrafen?
Also unbemerkt irgendwo angefahren, klitzekleiner Katzer im Lack - und ab in den Knast? Wäre dann schlimmer als Totschlag einzustufen...da gibt's nämlich oft Bewährung.
Habe gerade nachgelesen: üblicherweise Geldstrafe und bis zu 3 Monate Fahrverbot.
Von einem Wiederholungstäter steht nichts im Urteil!
die gesamtstrafe bekam er für...
-gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr
- in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung
-Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
-unerlaubten Entfernens vom Unfallort
...diese liste kommt nicht dadurch zustande, dass man aus blödheit oder unaufmerksamkeit gegen die nächste mauer fährt! und wer derartiges anhäuft, der hat i.d.r. nicht gerade unschuldig - wie auch das gericht festgestellt hat!