Zwillinge geblitzt: Beide müssen befragt werden
Fahrtenbuch darf erst nach Befragung aller angeordnet werden
Wenn ein eineiiger Zwilling geblitzt wird, gibt es zwei Tatverdächtige. Falls es keiner von beiden gewesen sein will, muss ein Fahrtenbuch her, aber nur dann.
Düsseldorf - Ein Blitzerfoto, zwei Verdächtige. Wenn ein eineiiger Zwilling mit dem Auto zu schnell unterwegs war, dann muss die Behörde die beiden Verdächtigen befragen. Erst wenn beide ihre Aussage verweigern, darf das Gericht ein Fahrtenbuch anordnen. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf (Az.: 6 K 4161/13) entschieden.
In dem verhandelten Fall hatte ein Zwilling mit dem Auto seiner Mutter die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Autobahn um 29 km/h überschritten. Das ergab sich aus dem Abgleich des Blitzerfotos mit den Passbildern der Söhne. Wer von den beiden tatsächlich gefahren ist, verriet die Mutter nicht. Das Gericht verdonnerte die Mutter deshalb dazu, ein Fahrtenbuch zu führen.
Zu Unrecht, wie die Richter entschieden. Die Behörde hätte vorher die verdächtigen Zwillinge befragen müssen. Erst wenn keiner der beiden den Verstoß zugegeben hätte, wäre die Entscheidung rechtens gewesen.
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