Gericht entscheidet: Frau mit Erbkrankheit darf nicht mehr fahren
Fahruntüchtig durch Chorea Huntington
Wenn eine Erkrankung den Bewegungsapparat betrifft, kann dies zu Gefährdungen im Straßenverkehr führen. In Mainz hat eine Frau mit der Erbkrankheit Chorea Huntington versucht, gegen den Führerscheinentzug zu klagen.
Mainz - Die Erbkrankheit Chorea Huntington verursacht Bewegungsstörungen - das kann beim Autofahren gefährlich werden. Betroffenen droht daher der Entzug des Führerscheins, wenn sie nachweislich nicht mehr sicher Auto fahren können. Daran ändert es auch nichts, wenn Betroffene sich selbst noch fit genug zum Autofahren fühlen. Das hat das Verwaltungsgericht Mainz entschieden (Az.: 3K 638/16.MZ).
In dem verhandelten Fall hatte eine an Chorea Huntington erkrankte Frau geklagt, weil sie ihren Führerschein abgeben musste. Die Zulassungsstelle hatte erfahren, dass die über 70 Jahre alte Frau nicht mehr sicher Auto fuhr. Die Behörde forderte ein ärztliches Gutachten von der Seniorin. Es sprach ihr ab, noch sicher am Straßenverkehr teilnehmen zu können.
Die Zulassungsstelle forderte daraufhin den Führerschein ein. Dagegen klagte die Frau und führte an, ihre Erkrankung sei noch nicht so weit fortgeschritten, dass sie nicht mehr sicher fahren könne. Das Verwaltungsgericht wies ihre Klage aber zurück. Ihre Einschätzung des Krankheitsstadiums war für die Richter unbedeutend. Der Schutz des Straßenverkehrs sei wichtiger als das Bedürfnis der Frau nach Mobilität und Unabhängigkeit.
Quelle: dpa
Gutes Urteil
Da fehlt noch was: Wie ist das ärztliche Gutachten ausgefallen - oder wurde es verweigert?
Zuständig ist die Führerscheinstelle, nicht die Zulassungsstelle.
Nun tauchen die Voayeure auch noch auf .
Für die Frau ist das schlimm genug . Für alle die sich damit zufrieden geben wollen :
Aus eigener famliärer Anschauung bin ich überzeugt ; da musste das STVA handeln und hat richtig gehandelt.
Lasst das Thema zugunsten der psychologischen Betroffenheit dieser Frau ruhen .
Sie und ihre Angehörigen sind betroffen genug ,zumal eine positive Änderung nicht zu erwarten ist .
Giovanni.
Wie soll das Gutachten schon ausgefallen sein? 🙄
Aufgrund div. Erkrankungen (u.a. Chorea Huntington, Restless-Legs-Syndrom, Gangataxie mit Sturzneigung, chronische Subdural-hämatome beidseits, traumatische Subarachnoidalblutung) sind die Anforderungen nicht mehr erfüllt...hinzu kommen dann noch deutlich unterhalb des Mindestprozentrangs absolvierte psychophysische Leistungstests!
Typischer Fall von Altersstarrsinn - der malwieder deutlich macht, wie nötig gesetzliche vorgeschriebene Tauglichkeitsuntersuchungen sind, da die "freiwillige" Variante offensichtlich nicht funktioniert!
gutes Urteil ... gibt auch noch genug andere Erkrankungen, die ein sicheres Autofahren praktisch unmöglich machen.
"Der Schutz des Straßenverkehrs sei wichtiger als das Bedürfnis der Frau nach Mobilität und Unabhängigkeit."
trifft imho 100%ig zu!
Für denjenigen, den es trifft, ist es sicher immer hart und unverständlich. Auf der anderen Seite muß man aber eben auch verstehen, daß eine reale Gefahr von solchen Einschränkungen ausgeht, und daher im Zweifelsfall eher so entschieden werden wird, daß eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer möglichst vermieden wird.
Bei uns im Ort gab es vor etwa 40 Jahren einen Mann, der allgemein "Kopfschüttler" genannt wurde. Der verrenkte beim Fahren urplötzlich den Kopf nach hinten/oben. Wenn wir als Kinder auf dem Heimweg von der Schule sein Auto wieder quer auf der Straße stehen sahen, dann war da mal wieder was vorgekommen. Ein paar Jahre später fuhr er dann kein Auto mehr, aber seit etwa 20 Jahren fährt er wieder problemlos dank neuer Medikamente, die seine Krankheit seitdem besser bekämpfen.
Es gab vor einiger Zeit hier im Forum auch mal einen Beitrag von einem User, der nicht mehr bei seinem betagten Onkel mitfährt, seit dieser beim Umsetzen vom Gas- aufs Bremspedal und andersrum den Oberschenkel zusätzlich mit der Hand anheben muß.😱
Gruß
electroman
ich kann mir sehr gut vorstellen, dass z.B. Leute mit Tourette-Syndrom, Epilepsie und Leute mit der Schlafkrankheit (Narkolepsie) auch die Fahrerlaubnis nicht oder entzogen bekommen.
Ist zwar für die Leute bitter und ärgerlich, aber es ist doch nicht auszudenken, wenn während der Fahrt irgendein schlimmer Anfall passiert und der Fahrer weder Kontrolle über sich und schon garnicht mehr über sein Fahrzeug hat ...
Ganz einfach zu umgehen so etwas.
Einfach sagen der Führerschein ist verloren gegangen. Schon hat sich die Sache erledigt. Denn die Fahrerlaubnis kann nur entzogen werden wenn etwas passiert ist und nicht wenn etwas passieren könnte! Und schon darf die Person in Seelenruhe weiter fahren! Dabei muss ich ehrlich sagen, ich würde selber auch nicht mehr fahren wenn ich körperlich nicht mehr dazu in der Lage wäre. Durch schlechtes sehen, fehlende Bewegung oder andere Behinderungen die mich am Fahren hindern. Damit bin ich nicht nur eine Gefahr für mich selber, was in dem Moment egal ist, sondern auch eine Gefahr für jeden anderen.
Würde auch nie bei einer Verkehrskontrolle meine Karte zeigen, niemals! So lange diese Karte bei mir ist, kann mich keiner am Fahren hindern.
Na dann klär uns doch mal auf!
Und nun bitte nicht das Stammtischmärchen irgendwelcher "Reichsbürger" die meinen ihre eigenen Gesetze bilden zu können, dass man den Führerschein einfach der Behörde nicht aushändigen brauch... 🙄
Zum einen kann der Lappen auch entzogen werden, wenn Zweifel an der Fahrtauglichkeit bestehen - ohne das etwas "passiert" ist...
...zum anderen war die gute Dame in eine Unfall verwickelt, wo sie einem Wohnmobil auf der Autobahn ins Heck gefahren ist!
Frei nach Pipi Langstrumpf: ...ich mach mir die Welt, widewide wie sie mir gefällt...
Da hast du dir ja einen tollen Trick überlegt. Die Praxis sieht aber etwas anders aus. Wenn Zweifel an der Eignung bestehen (und das kann auch der Fall sein, wenn noch nichts passiert ist), dann wirst du zu einem ärztlichen Gutachten oder einer MPU aufgefordert. Und wenn du die hierfür gesetzte Frist verstreichen lässt, dann wird dir die Fahrerlaubnis entzogen. Und in dem Fall nützt dir dann auch der Führerschein nichts mehr.
Ich zitiere aus dem Text:
Dadurch wird das Urteil auch ziemlich banal: Nach ärztlichem Gutachten ist keine Fahrtüchtigkeit gegeben. Das ist ausschlaggebend und nicht die Selbsteinschätzung.
Ist ja auch logisch - ich habe meinen Führerschein ja auch erhalten weil der Prüfer meinte ich könne fahren und nicht weil ich der persönlichen Überzeugung bin es zu können.
Wenn begründeter Zweifel an der Fahrtauglichkeit vorliegt darf die Behörde die Fahrtauglichkeit prüfen lassen z.B. durch MPU oder durch Begutachtung. In dem Fall sprach die Begutachtung gegen die Fahrtüchtigkeit. Ein Entzug der Fahrerlaubnis ist dann möglich.
Abgesehen davon ist sehr sicher etwas vorgefallen. Irgendwoher muss ja der deutliche Hinweis auf die mangelhafte Fahrtüchtigkeit gekommen sein.
Ja, so bilden wir uns alle das ein. Traurigerweise erkennen viele Fahrer ihre Unfähigkeit ein Fahrzeug zu führen nicht. Auch hier scheint das der Fall zu sein. Die Frau klagt ja weil sie selbst ihre krankheitsbedingten Einschränkungen nicht in vollem Umfang wahrnimmt.
Das bringt dir nichts. Die Erlaubnis ein Fahrzeug zu führen hängt eben nicht an der Karte. Solltest du deine Fahrerlaubnis verloren haben ist ein weiteres Fahren mit dem PKW ein Fahren ohne Fahrerlaubnis. Da ist es völlig egal ob du eine Karte dabei hast.
Mein Fahrlehrer hatte mal einen 50 jährigen Fahrschüler mit Narkolepsie. Dieser hielt es nicht für nötig, dies vorher zu erwähnen. Ende der Geschichte, der Typ ist in der ersten Fahrstunde eingeschlafen. Mein Fahrlehrer hat darauf die Unterrichtung abgebrochen.