Viele Verstöße im Verkehr führen zu höherer Strafe
Fahrverbot aus erzieherischen Gründen
Wer regelmäßig Verkehrsverstöße begeht, muss sich auf eine deutlich strengere Strafe einstellen, als für das jeweilige Vergehen üblich ist. Das geht aus einem Urteil hervor.
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München - Wer immer wieder gegen die Regeln im Straßenverkehr verstößt, muss im Einzelfall bei einem erneuten Vergehen härtere Strafen befürchten, als für das einzelne Delikt an sich üblich sind. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts München hervor, auf das der ADAC hinweist (Az.: 911 OWi 437Js 150260/16).
In diesem Fall fuhr ein Mann 22 km/h schneller als erlaubt. Gegen das Bußgeld legte er Einspruch ein. Ein Gericht musste klären. Das verurteilte den Fahrer zur doppelten Geldbuße gegenüber dem Bußgeldkatalog. Zu diesen 160 Euro kam ein Monat Fahrverbot. Das wäre eigentlich erst bei zwei Verstößen binnen 12 Monaten mit mehr als 26 km/h Übertretung zwingend gewesen.
Doch der Mann wies ein einschlägiges Verstoßregister vor. In den vier Jahren zuvor sei er achtmal zwischen 21 und 46 km/h zu schnell gefahren. In fünf anderen Fällen sei er trotz Fahrverbot Auto gefahren. Laut Gericht seien daher beharrliche Pflichtverletzungen anzunehmen. Es fehle dem Fahrer an der erforderlichen Einstellung zur Teilnahme am Straßenverkehr. Daher verhängte das Gericht das Fahrverbot aus erzieherischen Gründen.
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Quelle: dpa
Da hilft ja bald nur noch Gefängnis. Dem ist ja gar nicht mehr zu helfen. 😕
"In fünf anderen Fällen sei er trotz Fahrverbot Auto gefahren."
Das wird ihn also so richtig erziehen.
Deswegen mein Hinweis auf "schwedische Gardinen"...
Das hab ich noch nicht gesehen, als ich geschrieben habe 😆
War auch nicht anzickend oder so gemeint, sondern als nochmalige Ergänzung zu deiner Meinung. 😊
Unsere Justiz ist halt, naja,... lächerlich?
Wie in so vielen Fällen eben. 🙄
Bußgelder bringen halt auch mehr Geld in die Kassen, als jemandem nen Aufenthalt hinter Gittern zu bescheren.
Das geht so lange, bis einer weint und man sich die Frage stellen lassen muss, wieso der noch am Verkehr teilnahm.
LG
Nee,geht soweit,bis der mal jemand tot fährt,und dann zucken alle nur ratlos mit den Schultern.
So einer müsste mal auf seine Reife überprüft werden.
Vielleicht sollte man den unbelehrbaren Typen in der Unfallforschung als lebenden Dummy einsetzen.
Ich glaube das meinte "sschloja".
Man hätte schon längst sein Fahrzeug einziehen können, siehe StVG §21 (3).
Nicht, wenn ihn das auf irgendeine Weise diskriminieren würde...
Auf welche Weise diskriminieren?
Dass er damit nicht mehr vor der Eisdiele posen kann, nicht mehr zur high society gehört oder ÖPNV benutzen muß?
Hat ja eh Fahrverbot, also darf es in der Zeit nicht benutzen.
Nach mehreren Verkehrsstraftaten (und erheblichen Übertretungen) ist normalerweise eh eine MPU gebucht.
Der müsste doch ein prall gefülltes Flensburg-Konto und dieses die Fahrerlaubnisbehörde auf den Plan gerufen haben, wurde im Artikel leider nicht thematisiert.
Also bis zur Ausräumung von Eignungszweifeln die Fahrerlaubnis ganz entziehen.
Manche sind halt wenig empfänglich für Geldstrafen und wenn das Gericht sich weder lächerlich machen noch gleich mit dem "Vorschlaghammer" zuschlagen will, wäre der "Tatwerkzeug-Entzug" imho eine überlegenswerte Vorstufe zur Justizvollzugsanstalt.
Na gut, dann eben lächerlich machen...
Aber wenn er trotz Fahrverbot noch einmal fährt und dabei ein Kind des Richters totfährt, ist das Geschrei des Richters groß.
1 Monat Fahrverbot für einen, der schon bewiesen hat, das er Fahrverbote ignoriert? Ich denke,der Verkauf aller Fahrzeuge des Typen zugunsten der Staatskasse würde mehr wehtun.
Vielleicht wäre der Entzug der Fahrerlaubnis auch gut. Ich denke aber, auch dieses würde vom Beklagten ignoriert werden.
Dass so ein krasser Wiederholungstäter überhaupt noch einen Führerschein hat oder wieder bekommen kann, ist skandalös und typisch für unsere Streichelzoo-Justiz.
Der noch schlimmere Skandal ist aber, dass permanentes Missachten von Tempolimits sich auf unseren Straßen mangels Kontrolldichte zum Normalzustand entwickeln konnte. Man muss schon ausgesprochenes Pech haben, um überhaupt ein solches Vergehensregister wie dieser Kerl hier anzusammeln (jedenfalls als privater Durchschnittsfahrer).
Ehrlich, wie sieht's denn aus hierzulande? Wer z. B. in einer 5 km langen BAB-Baustelle mit 60 km/h Begrenzung seinen Tempomaten auf 65 einstellt, wird spätestens nach dem ersten Kilometer nur noch überholt. Die Geduld reicht eben nicht und hinterherfahren können viele sowieso nicht. Muss eine Art Zwangsneurose sein.
Ähnliches auf dreispurigen 80er-Strecken in Stadtnähe: Wer hier konstant mit <90 fährt, stellt schnell fest, dass er selbst ganz rechts so ziemlich der einzige "Kriecher" ist. Fehlt gerade noch der Stinkefinger. Von ganz links rede ich erst gar nicht.
Tatsache ist, dass man entweder ein gesundes Selbstwertgefühl oder eine gute Portion Wurschtigkeit benötigt, um den kollektiven Vorwärtsdruck auszuhalten und geschwindigkeitstechnisch ein braver Bürger zu bleiben.
Ich sage hier mit Überzeugung: Tempolimits kümmern bis zu +20 km/h die Mehrzahl einen Dreck und für weitere 10 % ist selbst das noch keine Grenze - das ist die täglich erlebbare, traurige Realität im Lande der Rastlosen und Getriebenen. Nicht mal beim Sonntagsausflug bleibt vielen die innere Ruhe für einen gemäßigten Gasfuß. Sowas nenne ich pathologisch.
Ich war Jahrzehnte lang ein leidenschaftlicher Auto- und Motorradfahrer - heute nicht mehr, denn der Spaß war gestern und ich ziehe doch nicht freiwillig in den Krieg.