Versicherung: Angaben beim Kfz-Diebstahl
Falschangaben haben rechtliche Konsequenzen
Versicherungsbetrug gilt manchen Autobesitzern als Kavaliersdelikt. Doch wer bei der Schadensmeldung nicht bei der Wahrheit bleibt, riskiert Ärger.
Hamburg - Wer seinem Kfz-Versicherer einen Fahrzeugdiebstahl meldet, muss sich vor falschen Angaben hüten. "Stellt sich später heraus, dass beispielsweise der Kilometerstand nicht stimmt, riskiert der Versicherte seinen Kaskoschutz und obendrein ein Strafverfahren wegen versuchter Täuschung", erklärt die Hamburger Rechtsanwältin Daniela Mielchen.
"Dabei hilft es Ihnen auch nicht unbedingt, wenn Sie die fehlerhaften Angaben aus Nachlässigkeit gemacht haben." Unstimmigkeiten können etwa dann auffallen, wenn das gestohlene Fahrzeug wieder auftaucht oder Angaben in der Polizei-Anzeige von denen in der Versicherungsmeldung abweichen.
"Überlegen Sie sich gut, was sie zu Protokoll geben", empfiehlt Mielchen. Das gelte auch für den Zeitraum, in dem sich der Diebstahl ereignet hat: "Die Sachverständigen der Versicherer können bei einem wieder aufgetauchten Auto anhand der im Fahrzeug gespeicherten Daten nachvollziehen, wann mit dem Wagen gefahren wurde - das kann dem Bestohlenen unter Umständen zum Verhängnis werden, wenn seine Angaben dazu unstimmig sind."
"Beim geringsten Verdacht der Täuschung wird eine Versicherung erst einmal alle Leistungen verweigern", sagt die Verkehrsrechtsexpertin. "Das kommt gar nicht so selten vor. Der Versicherte muss dann einen sogenannten Vollbeweis erbringen, was nahezu unmöglich ist. Man braucht dazu zum Beispiel Zeugen für den Diebstahl."
Auf eine Strafanzeige verzichten die Versicherer laut Mielchen meistens, wenn sich der Kunde damit abfindet, dass er leer ausgeht und zum Beispiel für Schäden an seinem wiedergefundenen Auto selbst aufkommen muss.
Quelle: dpa
Wie kann man nur so dumm sein.
Es war schon immer so: Lügen haben kurze Beine.
Seelze 01
wie groß darf den die 'Abweichung' sein? Ich schreibe sie mir bei jeder Tankfüllung (max. 600 km) auf, wäre das noch im Rahmen?
Ich will mal behaupten, wenn du es nicht genau weißt, einfach solch eine Spanne eingeben oder bei der Versicherung anrufen und Fragen. Dann weiß die Versicherung auch, dass es dazwischen sein muss und man ist sauber aus der Sache raus.
Grüße
Forster
Ich würde es entweder so angeben: 14.423 km am 18.01.2014 oder im Formular steht sowieso das Feld für die Kiolmeter gefolgt von ".000" d.h. es würde eine Angabe auf volle Tausend genügen.
(Zudem war ich heute in der Waschanlage und hab den Kilometerstand notiert, da könnte ich sogar ganz aktuelle Kilometer angeben 😉 )
Ein paar (Hundert) Kilometer mehr oder minder machen den Kohl nicht fett.
Es geht darum, dass man der Versicherung nicht erzählen darf, der Wagen hatte nur 20.000km runter, obwohl er 100.000km runter hatte.
Dabei geht es schlicht um die Wertermittlung.
Wenn ich da wissentlich falsche Angaben mache könnte die Versicherung mir arglistige Täuschung unterstellen (falsche Angaben mit Bereicherungsabsicht). Und schon ist sie leistungsfrei.
Wenn ich angebe, dass der Wagen irgendwas zwischen 95.000 und 98.000km runter hat ist das für die Versicherung i.d.R. vollkommen ausreichend.
Ein weiterer Punkt ist die Prämie. Gebe ich nur 6tkm p.a. an, aber aufgrund der Schadenmeldung (mit dem richtigen Kilometerstand) lässt sich ableiten, dass ich deutlich mehr gefahren bin so droht unter Umständen eine Vertragsstrafe. Leistungsfrei ist eine Versicherung da aber i.d.R. nicht.
So wirklich neu ist diese Meldung übrigens nicht.
Wer sich schonmal seine Versicherungsbedingungen (nicht nur fürs KFZ!) durchgelesen hat, der weiß, dass es quasi schon immer so war:
Falsche Angaben gefährden den Versicherungsschutz.
Bei Vorsatz oder arglistiger Täuschung fällt der Versicherungsschutz grundsätzlich weg.
Hilfreich kann es auch sein, wenn man vor kurzem in der Werkstatt war und diese dort zum Reparaturauftrag oder zum Service den KM Stand mit Datum hinterlegt haben.
Dieses kann man sich auch nochmal bestätigen lassen, sofern man nicht ohnehin eine Rechnung mit Datum und km-Stand vorliegen hat.
In der Meldung kann man dann z.B. auch schreiben: Tagesgenauer km-Stand ist mir nicht bekannt, aber vor zwei Wochen am xxx war er laut beigefügtem Dokument der Werkstatt bei km ....