"Korinthenkackerei" ist keine Beleidigung
Falschparker gegen Beamten
Korinthenkackerei sei zwar keine niveauvolle Bemerkung, jedoch keine Beleidigung. Das entschied der Amtsrichter im Prozess zwischen einem Autofahrer und einem Beamten.
Emmendingen - Ein Falschparker darf seinem Ärger über einen Strafzettel auch mal Luft machen, ohne gleich wegen Beleidigung belangt zu werden. Das entschied jetzt das Amtsgericht Emmendingen. Ein Richter bestätigte am Dienstag einen Bericht der "Badischen Zeitung" zu einem Fall, in dem ein Verkehrswächter als "Korinthenkacker" beschimpft worden sein soll.
Ein Fall, zwei Versionen
Zum Prozessauftakt sah sich der Amtsrichter mit zwei Versionen des Zusammentreffens konfrontiert. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch: der Angeklagte wolle den Beamten schließlich nicht beleidigen, sondern ihn lediglich auf sein Verhalten hinweisen. Die Staatsanwaltschaft hingegen forderte eine Geldstrafe von 600 Euro wegen Beleidigung.
Version 1
Der Angeklagte parkte, um zwei Überweisungen zu tätigen, sein Auto kurz vor einem Zebrastreifen. Als der pensionierte Arzt beim Verlassen der Bank sah, wie ein Gemeindevollzugsbeamte einen Strafzettel ausstellte, fragte er, ob der Beamte nicht ein Auge zudrücken könne.
Die Antwort des Beamten: "Wer so ein Auto fahren kann, der kann auch einen Strafzettel zahlen". Der Falschparker, erbost über den flapsigen Kommentar des Beamten, antwortete: "Das ist doch Korinthenkackerei."
Daraufhin drohte der Beamte mit einer Anzeige. "Ich habe die Feinfühligkeit vermisst", zitiert die "Badische Zeitung" den Angeklagten. Den Strafzettel über 15 Euro habe er umgehend gezahlt und auch das Vergehen, falsch geparkt zu haben, gebe er zu.
Version 2
Der Beamte schildert die Abläufe anders: Es habe ein klarer Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung vorgelegen, das parkende Auto habe die Sicht auf den Zebrastreifen behindert.
Deshalb habe der Beamte auf dem Strafzettel bestanden. Der pensionierte Arzt habe ihm daraufhin gedroht: mit einer eMail an ehemalige Kollegen. Wenn der Beamte einmal krank sei, würde ihn kein Arzt mehr behandeln. Nach Aussage der Staatsanwaltschaft sagte der Angeklagte: "Wissen Sie was Sie sind? Sie sind ein Korinthenkacker".
Der 38-Jährige Beamte fühlte sich beleidigt und bestand deshalb auf einer Anzeige.
Ein Richter mit Nachsicht
Die Staatsanwaltschaft beantragte ein Strafmaß von 10 Tagessätzen zu je 60 Euro. Sie wertete den Ausdruck "Korinthenkacker" als Beleidigung. Bei der Urteilsverkündung entschied der zuständige Richter Thomas Ullenbruch anders:
Es sei zwar keine niveauvolle Bemerkung, aber strafrechtlich nicht relevant. Es gelte die freie Meinungsäußerung, vor diesem Hintergrund müsse man Klagen wegen Beleidigung sehen. Auch wegen der womöglich "problematischen Ermittlungen" entschied sich der Richter, dem Angeklagten zu glauben.
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Quelle: dpa
Deutschland hat ja sonst keine Probleme...
Da hat es wohl von beiden Seiten eskaliert...(!)
Tja, normalerweise sollte man sich nicht mit deutschen Beamten anlegen. Vor Gericht hat man eigentlich keine Chance als Normalbürger.
Schön, dass es noch Richter mit Realitätssinn und Gefühl für Verhältnismässigkeit gibt.
Kein Wunder, dass so keine Zeit bleibt, Vergewaltiger rechtzeitig abzuurteilen.
M. D.
du spielst auf die überlange u-haft des einen in bayern an (?), das ist wahrlich....(!!!)
vorm Zebrastreifen parken ist aber schon ziemlich assi..nur um bissel Geld abzuheben..ich kann den beamten in dem fall verstehen
Aus der Serie Begriffe die aussterben: Korinthenkacker. Muss schon ein ziemlich alter Arzt gewesen sein.
Wenn selbst ernannte "Halbgötter in Weiß" auf einfache Beamte treffen, dann sprühen die Funken! Amtsarzt verbindet dann beide Welten, meist zum Negativen.
BTW was soll der Auktionator-Holzhammer auf dem Foto? Gehört ebenso wenig zur Ausstattung deutscher Amtsgerichte wie die 12 Geschworenen...
ups.
Hier noch etwas Hintergrundinfos: In Südbaden gelten die PKW-Fahrer, die ein EM-Kennzeichen haben, als diejenigen, die am ehesten dämlichen Scheiß machen, also z. B. auf der AB bei gut fließendem Verkehr mit 60 ohne zu kucken von der Einfädelspur auf die rechte Spur (wo LKW so 80-90km/h fahren) und von dort aus auch wieder ohne zu kucken sehr schnell auf die linke Spur (wo meist so 110-130km/h gefahren werden). Auch allgemein ist der Ausdruck "Der gehört nach Emmendingen!" ein Synoym für "Der gehört ins Irrenhaus!", weil's mal die Emmendinger Heil- und Pflegeanstalt gab, wovon heute nur noch ein Museum übrig ist.
notting
Da kann sich ja der, wegen der überlasteten Justiz freigesprochene Vergewaltiger, bei denen Beiden bedanken.
kein kommentar ;-)
Zu dem Vorfall möchte eher nichts sagen, da hier ja zwei deutlich gegensätzliche Darstellungen aufeinanderprallen und man nicht weiß wer da (mehr) zu seinen Gunsten an der Wahrheit gedreht hat.
Aber ich habe den Verdacht, dass diese Meldung (wie leider oft bei MT) lausig recherchiert und frei von Sachkenntnis gebracht wurde.
Die städtischen Verkehrsüberwacher sind heutzutage nur noch sehr selten Beamte sondern städtische Angestellte. Vielleicht sind die Autoren des Beitrags auch nur so einfach strukturiert dass für sie jeder der eine hoheitliche Tätigkeit ausübt ein Beamter sein muss. Allerdings kann man durch die falsche oder ungeprüfte Behauptung es handele sich bei einem Behördenmitarbeiter um einen Beamten sehr gut die Sympathie beim Leser in eine bestimmte Richtung lenken, da weite Teile der Bevölkerung ja an der unverrückbaren Überzeugung festhalten, dass Beamte arrogant, inkompetent, faul, überbezahlt und mit unverdienten Privilegien überhäuft sind.
Ein Schulterschluss mit dem "Opfer" des Beamten findet bei jenen fast automatisch statt.
Und, ist es nicht so? 😆
Wegen überlasteter Justiz werden keine Leute freigesprochen 😉
Sich über sich selber Ärger, weil man erwischt worden ist, ist legitim.
Die die aber ihrer Arbeit nachgehen anzupflaumen zeugt von niederm Niveau.