Urteil: Mithaftung bei Unfall mit geparktem Auto
Falschparker haftet bei Unfall mit
Ein parkendes Auto kann keinen Schaden anrichten? Nun ja: Ein Gericht entschied, dass ein Autofahrer, der im Halteverbot parkt für Schäden an seinem Auto mithaften muss.
Frankfurt/Main - Im Halteverbot zu parken kostet bekanntlich Bußgeld, wenn man erwischt wird. Wird das dort abgestellte Auto von einem anderen Verkehrsteilnehmer erwischt, kann es allerdings noch teurer werden. Der Parkende muss unter Umständen für Schäden an seinem eigenen Auto mithaften, wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt. Sie verweist auf ein Urteil des des Amtsgerichts Frankfurt.
Im konkreten Fall parkte ein Mann sein Auto im eingeschränkten Halteverbot und entfernte sich. Ein Motorrad-Fahrschüler touchierte das Auto und verursachte einen Schaden. Von diesem wollte die Versicherung nur 75 Prozent begleichen. Der parkende Autofahrer bestand auf der kompletten Summe.
Das blieb vor Gericht ohne Erfolg: Eine Mithaftung von 25 Prozent sei legitim aufgrund der Betriebsgefahr des Autos und des Verstoßes gegen das Parkverbot. Denn im eingeschränkten Halteverbot sind lediglich das Ein- und Aussteigen und das Be- und Entladen zulässig. Das Auto sei so zu einem Hindernis für den fließenden Verkehr geworden, was zu einer typischen Gefahrensituation geführt habe. Ein Autofahrer darf sich beim Halten nicht so weit vom Auto entfernen, dass er keinen Einfluss mehr auf das Fahrzeug nehmen kann, sagt Rechtsanwalt Christian Janeczek vom DAV.
Quelle: dpa
Richtig so. Ich hätte ihn zu 50% Teilschuld verdonnert.
Eigentlich ein alter Hut.
Das ist die Regelung der StVO generell und trotzdem meinen nicht all zu wenige, sie sich zurecht zu drehen.
Wie hätte die Mithaftung ausgesehen, wenn gerade ein Be- u. Entladevorgang vonstatten gegangen wäre? Oder hätte man dann die Kollision verhindern können?
😕
Keine? Er hätte dann ja den Platz so genutzt, wofür er gedacht war.
Es hätte dann wohl keine Mithaftung gegeben, wobei der Sinn des Parkverbots mehr mit dem Räumen bei Behinderungen zu tun hat und weniger mit der reinen Unfallvermeidung, im Gegensatz zum Halteverbot, wo es durchaus auch um eine Unfallvermeidung geht.
Die Mithaftung dürfte sich daraus begründen, dass der Unfall nicht passiert wäre, wenn er richtig geparkt hätte.
ich hätt ihn auf dem ganzen Schaden sitzen lassen. Und die Motorradschülerin auf den Schäden am Moppet.
Begründung:
Hätte er nicht Verbotswidrig dort geparkt, hätte der Schaden nicht eintreten können, also hat er die Ursache des Schadens gesetzt, und wer den Schaden verursacht, der zahlt.
Da Moppetmädel muss sich "nur" vorhalten lassen, eine noch zu schwierige Situation nicht erkannt zu haben (und deshalb nicht angehalten hat (Fahrlässigkeit).
Fahrschüler haften natürlich nicht für während der Schulung entstandene Schäden. Der Fahrschüler ist nicht der Fahrzeugführer, sondern der Fahrlehrer. Also haftet der Fahrlehrer bzw. seine sicher vorhandene Versicherung
Gruß Michael
Das stimmt so nicht . Ist jedenfalls nicht immer der Fall .
Es gibt Situationen , bzw . ab einer gewissen Ausbildung ist der Fahrschüler verantwortlich für seine
Handlungen . Da gibt es ausreichende entsprechende Urteile . Hat sich nur noch nicht herumgesprochen, auch bei Fahrlehrern nicht .
Giovanni.
Das ist der Knackpunkt, die Anwesenheit des Autos war dort gar nicht verboten,
nur die vereinfacht gesagt längere Anwesenheit.
Wäre er also nicht um (erfundene Uhrzeiten jetzt) 11:30 angekommen und wäre bis 12:00 (angenommener Unfallzeitpunkt) dort geparkt, sondern wäre um 11:59 angekommen
und wäre beim Entladen um 12:00 erwischt worden,
dann wäre er in der Denke/Begründung des Richters gar nicht (mit)schuld.
Absurd die 30 Minuten zu betrachten die irrelevant für das Unfallgeschehen sind,
um 12:00 steht da so oder so ein Auto und ob man das legal oder illegal ausruft,
es ändert kein µm etwas an seiner Anwesenheit.
Und dann auch noch das Gefasel von der Betriebshaftung, als ob das Auto los-gerollt
oder in Brand geraten wäre, also wofür die Haftung des Fahrzeugs ohne Fahrer drin gedacht war, damit nicht vollkommen Unschuldige die davon ein Schaden erleiden es nicht selbst blechen müssen.
Was wäre eigentlich wenn es ein abgestelltes Polizeiauto gewesen wäre ?
Würden wir dann auch wie ein Papagei "Betriebshaftung!" rufen wenn einer rein-rast ?
Ja ja ich weiß auch, wenn ich so explizit frage heißt es schnell „selbstverständlich“,
die Praxis ist trotzdem eine ganz andere.
Was noch lustiger ist (also surreal lustig mit Tränen in Augen wohlgemerkt),
ist die Tatsache dass illegales sprunghaftes Betreten der Fahrbahn
aber nicht automatisch bedeutet dass wer rein fährt unschuldig ist.
Die wagen es also festen Hindernissen (bzw. Besitzern selbiger) die man auch idr. umfahren kann wenn man nicht wie der letzte gestochene Irre unterwegs ist, etwas aufzulasten an Haftung
(!= Bußgeld, das kann es ja trotzdem geben für Falschparken),
aber sich bewegenden Hindernissen die darauf pfeifen ob man es schaffen kann
vor ihnen zu bremsen, ein Freibrief zu geben.
Irrenhaus Schland im Jahre 2016, mehr kann ich dazu nicht sagen.