Führerschein mit 17: Was sollte die Begleitperson beachten?
Fragen und Antworten zum begleiteten Fahren
Das "Begleitete Fahren ab 17" soll Fahranfängern früh Routine vermitteln. Doch das Modell birgt auch Konfliktpotenzial, gerade wenn ein Elternteil als Beifahrer fungiert.
Berlin - Unfallstatistiken zeigen, dass gerade junge und unerfahrene Autofahrer besonders häufig in tödliche Unfälle verwickelt sind. An diesem Punkt soll das "Begleitete Fahren ab 17" ansetzen. Fahranfänger, die schon ein Jahr früher als üblich ans Steuer dürfen, sollen von einer Begleitperson unterstützt werden. Dabei stellt das Modell nicht nur die Verkehrsneulinge, sondern auch die routinierten Beifahrer - in der Regel ist das ein Elternteil - vor Herausforderungen.
Die erste Tugend des Begleiters sollte Zurückhaltung sein, rät Simon Wagner von der Deutschen Verkehrswacht in Berlin: "Er ist eine Begleitperson und kein Fahrlehrer, auch kein Hilfsfahrlehrer." Sich in Zurückhaltung zu üben, ist offenbar etwas, das vor allem Eltern oft erst einmal verinnerlichen müssen. Verunsichernde Sprüche sind tabu, ebenso der Griff ins Lenkrad oder gar der Versuch, irgendwie ans Bremspedal heranzukommen.
Fahranfänger profitieren von der Erfahrung
Vereinzelt bieten Fahrschulen Kurse an, um den Begleiter vorzubereiten. "Durch eine ruhige Begleitung entsteht Routine", sagt der Vorsitzende der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände (BVF) Gerhard von Bressensdorf. Unabhängig davon hat der begleitende Erwachsene einen disziplinierenden Effekt. Bei Fahranfängern sitzen oft Freunde im gleichen Alter mit ihm Auto, die den Führerscheinneuling anstacheln. Sobald ein erwachsener Begleiter mitfahre, fielen keine Sprüche mehr wie: "Das hättest du schneller machen können."
"Wir wissen, dass jugendliche Fahranfänger viel umsichtiger fahren, wenn sie nicht alleine oder mit Gleichaltrigen unterwegs sind, sondern mit einem erwachsenen Begleiter", sagt Constantin Hack vom Auto Club Europa (ACE). Doch allein damit ist es nicht getan. Denn Fingerspitzengefühl ist keine schlechte Eigenschaft, wenn es darum geht, jungen Fahrern Sicherheit zu vermitteln. Im Auto funktioniert das in erster Linie mit Passivität und Unterstützung.
"Der Begleiter soll als Berater zur Verfügung stehen und auf kritische Situationen hinweisen", sagt DVW-Referent Wagner. Das könne sein, erst einmal die Bedienung von Radio oder Klimaanlage zu übernehmen oder darauf hinzuweisen, dass auf längeren Fahrten wegen drohender Müdigkeit eine Pause nötig ist. "Jugendliche am Steuer erkennen noch nicht, wenn sie etwas überfordert", sagt der Experte.
Auf der anderen Seite muss der Begleiter darauf achten, dass er seinen Schützling, der rechtlich als vollverantwortlicher Fahrer gilt, nicht überfordert. "Tipps, wie man sein Fahrverhalten verbessern kann, sollten nicht während der Fahrt gegeben werden. Das setzt zu sehr unter Stress", sagt Wagner. Dieser Ratschlag betreffe "kleinere Fahrfehler" - wenn zum Beispiel das Einfädeln auf die Autobahn oder der Spurwechsel im Großstadtverkehr nicht ganz flüssig gelingen. In akut gefährlichen Situationen sollte sich der Begleiter dagegen sofort zu Wort melden.
Übung macht den Meister
Um dem Fahranfänger möglichst viel Routine zu vermitteln, empfiehlt von Bressensdorf, möglichst oft ins Auto zu steigen. Mit anderen Worten: Es ist für den Minderjährigen empfehlenswert, bereits mit Vollendung des 17. Lebensjahres startklar zu sein, um das volle Jahr des Programms auszuschöpfen.
Wo der Begleiter dabei im Auto sitzt, ist vom Gesetz nicht vorgeschrieben. Pädagogisch sinnvoll kann es laut DVW-Experte Wagner sein, wenn der Begleiter zunächst auf dem Beifahrersitz Platz nimmt und sich bei späteren Fahrten nach hinten setzt - sich also mehr im Hintergrund aufhält und auf diese Weise das Verantwortungsbewusstsein stärkt.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Eindeutig vorgeschrieben ist: Die begleitende Person muss 30 Jahre oder älter sein, mindestens seit fünf Jahren und zu jedem Zeitpunkt während der Begleitphase Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B sein und darf keinem Fahrverbot unterliegen, wie der ACE erläutert.
Nur unter diesen Voraussetzungen kann er sich von der Behörde als Begleitperson in der Prüfbescheinigung des Minderjährigen eintragen lassen. Anders als jeder andere Beifahrer darf der Begleiter nicht mehr als 0,5 Promille Alkohol im Blut und nicht mehr als einen Punkt in Flensburg haben, sobald der Minderjährige die Fahrerlaubnis beantragt. Um auf Nummer sicher zu gehen, empfiehlt der Verkehrspsychologe Karl-Friedrich Voss: "Interessierte Begleiter sollten sich bei der Fahrerlaubnisbehörde erkundigen, ob sie die Voraussetzungen erfüllen."
Und ansonsten gilt: "Der Begleiter sollte vom Fahranfänger jederzeit ansprechbar sein", sagt Wagner von der Verkehrswacht. Dösen ist damit genauso wenig erlaubt wie der besserwisserische Griff ins Lenkrad.
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Soweit sind alle Vorschläge richtig :
Allerdings sollten die Begleiter mal ein wenig die Augen auf machen .
Wenn die Ausbildung gut war , dann kann der Begleiter sich von dem Anfänger noch einiges abgucken .-
Der junge Fahrer braucht nicht alles schnell und routiniert zu machen , sondern er muss in seine Rolle hineinwachsen . Er muss , wenn er mit Freunden fährt ,stabil genug sein, die Regeln auch gegen schlecht gemeinten Rat einhalten.
Zur Begleitung wäre evtl. noch anzumerken :
Es sollte zu verschiedenen Tages -und Nachtzeiten und unterschiedlichen Wetterverhältnissen und soviel wie möglich gefahren werden .
Die gefahrenen Kilometer sind wichtig ,nicht die Monate .
Sicher ist B17 ist ein Erfolgsrezept ohne Beispiel .
Giovanni.
Wr haben es praktiziert und wie ich vermute mit Erfolg.
Meine Tochter hat in dem begleiteten Jahr auch unseren Wohnwagen in den Urlaub gezogen, erst ab der polnischen Grenze habe ich das Steuer übernommen 😊 Wir haben sie eigentlich außer in Polen im Urlaub immer ans Steuer gelassen, wenn sie mitfuhr.
Vor einem jahr hat sie zum 18. Geburtstag meinen Volvo V40 T4 mit 200 PS bekommen und wenn ich mir nicht so sicher wäre, daß sie mit 200 PS umgehen kann, dann hätte sie den nicht bekommen 😉
Ich finde die PS Debatte auch total überbewertet. Mein Fahrschulauto war ein 193PS starker BMW 1er, und der ist nicht wirklich schwer zu fahren. Als Fahranfänger traut man sich sowieso nicht sooo viel zu, da fährt man schon vorsichtig.
Ich fahre dank der EU hier schon mit 17 alleine, ganz legal. Habe einen normalen eingetragenen Führerschein der Klasse B. Ich fühle mich eigentlich immer sicher, habe aber auch sehr viele Fahrstunden hinter mir. Also bitte nicht alle Jungen fahre über einen Kamm scheren, auch als Begleiter kann man sich auch gerne mal als Zuschauer üben.
Letzteres stell ich mir ziemlich "abenteuerlich" vor (!), womöglich wäre in manchen Fällen der Begleiter vorab auch mal zu schulen/unterweisen.
Oder ist gar um so ungeeigneter (allg. schlechter Beifahrer) in solcher Funktion, als der frische Fahranfänger zu seinem Tun...😉
In dieser Debatte gibt es kein Patent-Rezept für die Verhaltensweise der Begleitperson. Es hängt in erster Linie von den Fähigkeiten des Neulings ab.
Ich habe den FS mit 18 gemacht und war nie in einer Situation, in der mir ein Begleiter hätte helfen können bzw. ich auf den Rat einer anderen Person angewiesen gewesen wäre. Ich hatte aber auch nur 11 Fahrstunden.
Meine Schwester hat nach dem FS mehrfach an Kreuzungen fast Unfälle gebaut, mitten auf der Straße abgewürgt und und und. Den FS hat sie erst im zweiten Anlauf gepackt. Sie bräuchte eher noch einen Fahrlehrer mit eigener Pedalerie als einen Begleiter, aber da es den nicht gibt, fährt sie seit über 2 Jahren nicht mehr.
Mein Bruder fährt ähnlich wie ich, hat aber hier und da auch schon auf die Kacke gehauen (als Rechtsabbieger fast Kind angefahren, in Rechtskurve knapp an Randstein, beinahe Unfall verursacht, auf der Kreuzung den Rückwärtsgang statt den 1. eingelegt...) Wenn ich bei ihm mitfahre kann ich nie ganz abschalten, weil ich ihm nicht ganz vertraue. Und diese Vertrauensbasis gilt es zwischen Begleiter und Fahrer zu schaffen. Doch der Weg dorthin ist variabel.