Porsche-Prozess: Staatsanwaltschaft legt Revision ein
Freispruch für Härter und Wiedeking wird geprüft
Das Verfahren um Wendelin Wiedeking und Holger Härter könnte weitergehen. Die Staatsanwaltschaft will den Freispruch für die Ex-Porsche-Vorstände prüfen.
Stuttgart - Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft hat Revision eingelegt. Mit den Freisprüchen im Porsche-Prozess gegen den früheren Vorstandschef Wendelin Wiedeking und den früheren Finanzvorstand Holger Härter will sie sich offenbar nicht zufrieden geben. Ein Behördensprecher bestätigte am Montag einen entsprechenden Bericht der "Stuttgarter Nachrichten" (Dienstag).
Den beiden Managern war Marktmanipulation bei der VW-Übernahmeschlacht 2008 vorgeworfen worden. Damals schwankte der VW-Börsenkurs, Anleger verloren Milliarden. Laut Urteil vom Freitag ließen sich die Angeklagten aber nichts zu schulden kommen.
Die nun eingelegte Revision ist eher ein formaler Schritt, die Frist für die Rechtsmittel wäre Ende März abgelaufen. Es gehe zunächst einmal um die Fristwahrung und darum, sich die Revision vor dem Bundesgerichtshof offenzuhalten, sagte der Sprecher. Wohl bis Anfang Juni liegt die schriftliche Urteilsbegründung der Stuttgarter Richter vor. "Wir möchten erstmal die schriftliche Urteilsbegründung prüfen", sagte der Sprecher der Ankläger. Nach Zustellung des Urteils haben die Ankläger einen Monat Zeit, um definitiv über ihren Revisionsantrag zu entscheiden.
Der Anwalt von Wiedeking, Hanns Feigen, sagte am Montag, er hoffe, dass die Staatsanwaltschaft nach Lektüre der Urteilsbegründung endlich Einsicht zeige und von weiteren Schritten absehe.
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...beeindruckend...!
Eine Revision ist im Prinzip nichts anderes als eine Überprüfung, ob entscheidungsrelevante Verfahrensfehler vorliegen. Nur wenn das der Fall sein sollte, wird das Verfahren neu aufgerollt und zur Neuverhandlung an die letztentscheidende Instanz zurückverwiesen.
Eine Neu-Beurteilung ist gerade in diesem Fall sicherlich berechtigt und sinnvoll....
Volle Zustimmung ...
Aber: Hast Du meinen vorigen Beitrag gelesen?
Wenn das Verfahren korrekt im Sinne der StPO abgelaufen ist, aber das Gericht nur zu einer Entscheidung gelangt ist, die nicht wirklich „im Namen des Volkes“ ist, ist das über eine Revision nicht zu kippen.
Hier ein sehr detaillierter Artikel zu den Hintergründen:
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-139341916.html
Prozessbeobachter kritisieren im übrigen die Taktik des Staatsanwalts.
OHJE.. das dumme Geschwätz des Spiegels.. editiert, Wortwahl, Zimpalazumpala, MT-Moderator
Das ist natürlich Richtig, Korrekt => Klar, es schreibt ja der Spiegel und der ist ja was ganz anders als Bild der Frau..
Wieso dummes Geschwätz? Der Artikel ist doch sehr sachlich formuliert. Oder siehst du das anders? Meinst du nicht, dass die Sache so gelaufen ist? Erhelle mich.
Es geht nicht nur um Verfahrensfehler, sondern um Rechtsfehler generell. Was nicht mehr geprüft wird, sind Tatsachenfragen. Was eine Entscheidung sein soll, die "nicht wirklich" "im Namen des Volkes" ergangen ist, weiß ich nicht. Jedes Urteil lautet darauf.
Grüße vom Ostelch
Solange keine Details aus der Urteilsbegründung bekannt sind, gleichen alle diesebezüglichen Diskussionen sowieso nur dem berühmten Stochern im Nebel...