Urteil im Porsche-Prozess: Wiedeking und Härter sind nicht schuldig
Freispruch für Wiedeking und Härter
Im Prozess um mögliche Marktmanipulationen der ehemaligen Porsche-Vorstände ist ein Urteil gefallen. Das Stuttgarter Landgericht sprach Wiedeking und Härter frei.
Stuttgart - Im Porsche-Prozess sind die Ex-Vorstandschef Wendelin Wiedeking (63) und sein früherer Finanzvorstand Holger Härter (59) freigesprochen worden. "An den Vorwürfen der Stuttgarter Staatsanwaltschaft ist nichts dran, nichts - weder vorne, noch hinten, noch in der Mitte", urteilte der Vorsitzende Richter Frank Maurer am Freitag am Stuttgarter Landgericht.
Damit erlitt die Staatsanwaltschaft Schiffbruch. Sie hatte eine Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren für Wiedeking und zweieinviertel Jahren für Härter gefordert. Die Angeklagten hatten stets ihre Unschuld beteuert.
Anleger verloren Milliarden
In dem Strafprozess ging es um die juristische Aufarbeitung der Übernahmeschlacht zwischen Porsche und Volkswagen 2008. Damals war der VW-Börsenkurs heftigen Schwankungen ausgesetzt, Anleger verloren Milliarden. Die Staatsanwaltschaft hatte Wiedeking und Härter vorgeworfen, ihre Pläne verschleiert oder über diese nur mangelhaft informiert zu haben. Beide Manager hatten das stets bestritten - dieser Ansicht folgte das Gericht nun in seinem Urteil.
Porsche hatte 2008 versucht, den viel größeren Volkswagen-Konzern zu schlucken. Die Angeklagten hatten ein entsprechendes Vorhaben lange bestritten. Erst Ende Oktober 2008 wurde die Übernahmeabsicht bestätigt. Daraufhin stieg der Wert einer VW-Aktie binnen zwei Tagen etwa um das Fünffache. Investoren, die auf fallende Kurse gesetzt hatten, verloren riesige Summen.
Zeugen und Gutachter entlasteten Ex-Porsche-Vorstände
Laut Staatsanwaltschaft manipulierten Wiedeking und Härter damals den Kapitalmarkt und wollten den VW-Kurs zu ihren Gunsten steuern. Dieser Auffassung folgte das Gericht in Stuttgart jedoch nicht. Die Porsche-Dachgesellschaft Porsche PSE muss zudem kein Bußgeld zahlen.
Im Verlauf des fünfmonatigen Verfahrens mit 22 Prozesstagen wurden zahlreiche Banker und Rechtsberater als Zeugen sowie ein Gutachter vorgeladen. Keiner von ihnen konnte die Vorwürfe der Ankläger wesentlich stützen. Dies hatte selbst Staatsanwalt Heiko Wagenpfeil eingeräumt. Nach seiner Auffassung war die Indizienlage aber so erdrückend, dass Wiedeking und Härter dennoch schuldig seien. Die Verteidigung warf Wagenpfeil "Hirngespinste" vor.
Dumm gelaufen, wenn man auf Rot setzt kann auch Schwarz kommen.
Absolut richtig. Diese Zocker noch als bedauernswert hinzustellen ist die echte Unverschämtheit.
Wirklich Geld verloren haben doch nur die, die auf fallende Kurse spekuliert und entsprechende Papiere gekauft haben. Wer mit der Hoffnung auf riesige Renditen dermaßen mit Geld spielt, verdient es nicht anders, als alles zu verlieren!
Der normale Aktienbesitzer dagegen hat ja damals sogar von den Vorgängen profitiert.
Schön, dass es selbst im Ländle noch Richter gibt, die das auch so sehen und ebenso klar ausdrücken. Ein solcher Freispruch erster Klasse ist damit auch die logische Konsequenz.
Endlich offiziell durch 😊
Meinen herzlichen Glückwunsch euch beiden!
=> Das wahr ehrlich gemeint, Porsche wäre nicht das was sie heute sind, wenn Wiedeking nicht wäre.
😊😊😊
+1
Ja, das vergessen viele, dass er Porsche wieder wettbewerbsfähig gemacht hat...die Übernahme von VW war einer seiner weniger guten Ideen...
So steht die Geschichte heute im Spiegel, von wegen Freispruch erster Klasse. Ich würde sagen Sonderschule ist noch angenehm ausgedrückt, die beiden haben mehr Schwein als Verstand.
"Größenwahnsinnig war der Plan von Wiedeking und Härter dennoch. Dass sie sich damit zumindest zeitweise auch jenseits des rechtlich Zulässigen bewegten, zeigt die Tatsache, dass Härter bereits 2013 wegen Kreditbetrugs zu einer Geldstrafe von 630.000 Euro verurteilt wurde. Der Finanzvorstand hatte nach Überzeugung der Richter in Kreditverhandlungen mit der Großbank BNP Paribas verschwiegen, dass Porsche 45 Millionen Verkaufsoptionen für Porsche besaß.
Solche Optionen waren Teil des hochriskanten Modells, mit dem Porsche die Übernahme stemmen wollte. Es sicherte Porsche gegen steigende VW-Kurse ab, sah umgekehrt aber Ausgleichszahlungen an die Banken vor, falls die Kurse sinken sollten. "
Edit: Hier kann die ganze Story gelesen werden, Nieten in Nadelstreifen
http://www.spiegel.de/.../...ch-fuer-die-porsche-zocker-a-1083046.html
Die Staatsanwaltschaft hat keine Revision angekündigt? 😱
Ausnahmsweise mal ein korrektes Urteil.
Was Wiedeking nicht geschafft hat, machen jetzt die AMIS und der Rest der Welt.
Ich bin mal gespannt, wie das weitergeht.
wedeking hat es anfang der 90ger geschafft auch unter einsatz eigenen geldes, porsche von pleite zu erfolg und gewinn zu bringen. er hätte dem bürokratisch verkrustetem vw konzern wesentlich mehr gebracht als piech und co. nicht vergesen auch vw stand schon mal wesentlich schwächer da.
Dat kannste nich' glooben, wa?
Du hast umsonst die schweren geschmiedeten Ketten und die Eisenkugel für Wiedeking bestellt.
Aber deine Hoffnung stirbt zuletzt. Vielleicht ist was für WiKo oder Piech zu gebrauchen! 😆
Vielleicht ein Profi, der weiß, dass ein Revisionsankündigung unmittelbar nach dem mündlichen Urteil nur eine Shownummer ist 😉
Revisionsantrag stellt man weder bei der Presse, noch bei dem "aktuellen" Gericht, sondern dort, wo die Revision auch läuft und auf Basis der schriftlichen Urteilsbegründung, und bis die da ist und dann geprüft werden kann, dauert es noch ein paar Wochen.
Was man gleich vor Ort verbindlich erklären kann, ist ein Revisionsverzicht, dann wäre das Urteil auch sofort rechtskräftig.
Grundsätzlich halte ich für richtig, dass bei einem schon nur geringen Verdacht auf eine Wirtschaftsstraftat mit entsprechender Größenordnung auch ein Rechts-Verfahren durchgeführt wird. Das ist die einzige Möglichkeit, dass die Sachumstände von entsprechenden Profis neutral ermittelt und überprüft werden.
Rein als Abschreckungsmaßnahme, um sich nicht zu Handlungen hinreißen zu lassen, nur weil man glaubt, dass der Andere es aufgrund seiner zu geringen Sachkenntnis auch schlucken muss.
Muß es nicht eher heißen, "Spekulanten, die auf [...]"?
Investoren verwenden Verkaufsoptionen meines Wissens nur, um ihren Bestand an tatsächlich vorhandenen Aktien gegen fallende Kurse abzusichern.
Habe keine Meinung zum Urteil, aber auch kein Mitleid mit den Geschädigten. Zocken darf man eben nur mit Geld, dessen Verlust man auch verschmerzen und abhaken kann.
Der wurde aber offenbar nicht erklärt. Sonst hätte es mit Sicherheit in der Presse gestanden.