Mann gibt Führerschein bei der Polizei ab - und fährt davon
Führerschein? Den hat doch die Polizei
Eigentlich lässt das Wort Fahrverbot nur eine Deutung zu: Fahren verboten. Ein 30-jähriger Mann sah das anders. Er gab den Führerschein ab, stieg ins Auto und fuhr davon.
Heiligenstadt - Ein 30-jähriger Mann hat bei der Polizei in Thüringen seinen Führerschein abgegeben - und ist danach mit seinem Auto davongefahren. Gegen ihn war ein einmonatiges Fahrverbot verhängt worden, wie die Polizei am Dienstag in Heiligenstadt mitteilte. Ordnungsgemäß habe der Mann am Montagabend den Beamten seine Papiere ausgehändigt und sei "ausdrücklich" belehrt worden, dass damit bereits das Fahrverbot gelte.
Davon ließ sich der Mann aber nicht abschrecken: Laut Polizei stieg er auf der Beifahrerseite in seinen Wagen. Als sich das Auto in Bewegung setzte, sahen die Beamten, dass darin nur eine Person saß. Daraufhin setzten sich die Beamten ebenfalls ins Auto und verfolgten den 30-Jährigen - und konnten ihn stellen. Nun wartet auf ihn eine Anzeige. Die Polizei spricht von einem "besonders dreisten und unbelehrbaren Mann".
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Ab zur MPU...
Er durfte doch mit seinem Auto zur Polizei fahren.
Das wird also keine Weltreise gewesen sein.
Warum durfte er dann nicht wenigstens wieder nach Hause oder das Auto zu einem Stellplatz fahren?
Er war auf der Hinfahrt fahrtauglich, da wird sich doch wohl nach Abgabe des Führerscheins nichts dran geändert haben.
Wau sensationell.
So etwas passiert bestimmt jeden Tag in Deutschland!!
Er durfte doch mit seinem Auto zur Polizei fahren.
Das wird also keine Weltreise gewesen sein.
Warum durfte er dann nicht wenigstens wieder nach Hause oder das Auto zu einem Stellplatz fahren?
Er war auf der Hinfahrt fahrtauglich, da wird sich doch wohl nach Abgabe des Führerscheins nichts dran geändert haben.
Ab einem bestimmten Zeitpunkt muss doch das Fahrverbot greifen und das ist nun mal nach Abgabe des Führerscheins bei der Polizei.
Fahrtauglich ist er auch die Tage danach.
Auf der Beifahrerseite eingestiegen.....hhhmmm, evtl. hat er ja schon ein autonomes Fahrzeug ;-)
@Ventox: Das ist jetzt nicht ernst gemeint ?
@BerlinUser: Joh/seufz, gibt ja auch solche, die betrunken dorthin fahren...
Es könnte eine Erklärung geben für sein Verhalten.
So kann der Mann einen Widerspruch gegen das Fahrverbot eingelegt haben und ist mit seinem Auto zur Polizei gefahren um seinen Führerschein in die Verwahrung zu geben. Die Polizei nimmt nun den Führerschein und klärt über die Folgen eines Zuwiderhandelns auf. Da aber ein Widerspruch eingelegt wurde, ist zwar der Führerschein abgegeben, aber das Fahrverbot noch nicht rechtskräftig.
Der Mann kann also seine Heimfahrt antreten, da das Fahrverbot noch nicht gilt und er höchstens eine Ordnungswidrigkeit begeht, weil er den Führerschein nicht bei sich führt.
Zuhause angekommen, schickt er ein Fax an die Behörde und nimmt seinen Widerspruch zurück, das Fahrverbot erlangt Rechtskraft und das Fahrverbot fängt an zu zählen...
@8502.....jetzt weiß ich endlich woher der begriff Rechtsverdreher herstammt.
Ich bin zwar nur Laie, aber ich denke man hat eine gewisse Widerspruchsfrist gegenüber irgendeiner Behörde oder einem Gericht. Nur in dieser Zeit kann er Widerspruch eingelegt haben. Hat er diese Frist überschritten, und ich denke das hat er - ohne den Fall jetzt näher zu kennen - dann ist das Fahrverbot rechtsgültig.
Außerdem: Was für eine Art von Widerspruch soll das denn sein, wenn er auf der Polizeidienststelle auftaucht und seinen Führerschein abgibt, und anschließend auf der Beifahrerseite seines Fahrzeugs einsteigt?
Der Widerspruch muss vor Abgabe des Führerscheins erfolgen, sonst gibt man sich mit dem Fahrverbot einverstanden.
Das ist genauso wenn du ein Knöllchen bezahlst. Im Nachhinein kann man dagegen keinen Widerspruch einlegen, sich allenfalls darüber beschweren.
Oder ein anderes (doofes) Beispiel: Du bezahlst ein Eis mit drei Kugeln, leckst einmal daran, knabberst an der Waffel, und dann stellst du es wieder hin und sagst "War nur Spaß, ich hätte gerne mein Geld zurück."
@Ascender:
Du kannst jederzeit Deinen Führerschein bei der Polizei in Verwahrung geben, das heißt aber nicht, dass Du ein Fahrverbot hast. Und Natürlich musst Du den Widerspruch vorher einlegen, damit das Fahrverbot nicht rechtskräftig wird.
Die Polizei hat jedoch keine Kenntnisse über die Rechtskraft der Maßnahme, erfüllt aber seine Aufgabe und nimmt den Führerschein an.
Theoretisch müsste man nicht mal am selben Tag den Widerruf zurücknehmen, jedoch beginnt das Fahrverbot dann erst mir der Rücknahme.
@armin-g:
Naja, Rechte werden hier nicht verdreht, sondern ehr bis zum letzten genutzt.
Man könnte dem Vorgehen eine gewisse Spitzfindigkeit vorwerfen...
Nicht nur unbelehrbar, sonder auch noch selten dämlich, wenn man das Auto direkt vor der Polizeiwache parkt.
Wenn gegen dich ein Führerscheinentzug angeordnet ist, kannst du den Führerschein nicht einfach abgeben und nach Belieben wieder abholen. Mit der Abgabe sind alle laufenden Einsprüche einzustellen.
https://www.polizei.bayern.de/.../602 2.4
Also, bleiben wir beim Beispiel "Eis".
Ich will ein Erdbeer-Eis. Der Verkäufer gibt mir aber ein Vanille-Eis. Wenn ich es bezahle und annehme, dann erkläre ich mich damit einverstanden. Ich könnte natürlich, nachdem ich es halb aufgeschleckt habe, versuchen zurückzugeben, unter dem Hinweis, dass ich ja eigentlich ein Erdbeer-Eis haben wollte. Dazu ist der Verkäufer aber nicht verpflichtet. Ich kann mich allenfalls beschweren, meinen Kauf also nicht widersprechen. Denn mit Bezahlung habe ich mich bereits einverstanden erklärt, dass er mir ein Vanille-Eis gibt anstatt eines Erdbeer-Eis.
Analog gilt das auch für einen gerichtlichen Beschluss. Bezahle ich das Bußgeld, kann ich rechtlich gesehen nicht mehr dagegen vorgehen. Ich kann mich beschweren, das ist aber kein Widerspruch. Ein Widerspruch, oder eine Berufung, muss mit dem zuständigen Gericht oder der nächst höheren Instanz geklärt werden.
Wenn das Urteil rechtskräftig ist, dann kann ich nicht mehr dagegen vorgehen. Die Polizei, als Exekutive, hat dann das Recht den Führerschein in Verwahrung zu nehmen. Sie tun das mit dem gerichtlichen Beschluss, den er sicherlich vorgelegt haben muss. Die Polizei weiß nicht weshalb er den Führerschein abgeben musste, das tut aber auch nichts zur Sache. Es ist nur wichtig, dass er ein Fahrverbot hat. Für die Rechtssprechung und die Annahme von Widersprüchen ist die Polizei nicht zuständig - und das ist auch gut so.
Führerschein abgegeben = Fahrverbot akzeptiert.
Da kann er sich nicht mehr rausreden. Es war ganz klar ein Fehlverhalten, und da kann man sich rechtlich auch nicht mehr winden. Das ist ein Fall für die MPU, denn der Zeitgenosse scheint nicht verstanden zu haben weshalb er das Fahrverbot bekommen hat, noch zeigt er Reue, oder den Willen sich an eine richterliche Anordnung und an Gesetze zu halten. Für mich hat er somit nicht die geistigen Fähigkeiten ein Fahrzeug sicher zu führen.
Echt selten dämlich! Der darf jetzt zurecht zusehen, wie er durch den Idiotentest kommt! Wird für ihn nicht einfach werden 😆
@8502
Wo hast du denn die kruden Infos her??? Ich bin mir sicher, die Polizei hat Besseres zu tun als wahllos irgendwelcher Leute Führerscheine einzubehalten und herauszugeben. "Hallo Herr Wachtmeister, ich möchte bitte zum Aldi fahren und meine Tochter vom Klavier abholen. Ich bringe Ihnen den Führerschein danach wieder."
Ich glaub, da verwechselst du was. Der Lappen ist nur in behördlicher Verwahrung, wenn aktuell ein Fahrverbot läuft. Was nicht heißt, dass kein Fahrverbot läuft, wenn man den Führerschein hat! Hätte der Kerl ihn per Post geschickt, dann hätte er ihn vor Ablauf der Frist zurück erhalten, wiederum mit dem Vermerk über die Dauer des Fahrverbots. Vermutlich wäre die Briefmarke billiger gewesen als der Sprit zu den Cops, Zeit gespart hätte er ebenfalls und wahrscheinlich wäre er nicht erwischt worden.
Widerspruch kannst eigentlich gegen alles einlegen. Nutzt nur wenig, wenn's rechtmäßig gelaufen ist 😆