Gestohlenen Führerschein im Ausland sofort der Polizei melden
Führerschein-Diebstahl schon im Urlaub melden
Wem die Fahrerlaubnis im Ausland abhanden kommt, der sollte das möglichst schnell der Polizei melden. Das kann einem bei einer Kontrolle das Bußgeld sparen.
München - Da will man sich auf Reisen entspannen und dann das: Der Führerschein ist nicht mehr auffindbar. Offenbar gestohlen. Auch wenn es nervt: Das sollte man im Ausland möglichst umgehend der Polizei melden, wie der ADAC rät. Zwar riskiert man ohne Führerschein keine Strafe wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Denn die bleibt natürlich auch ohne "Lappen" gültig. Doch es droht ein Bußgeld, wenn man das Dokument nicht dabei hat. In Deutschland kostet das zehn Euro.
Einen neuen Führerschein, etwa vom Konsulat oder der Botschaft, bekommt man nicht und man muss diese auch nicht informieren. Doch die Diebstahlanzeige bei der Polizei kann laut ADAC helfen, ein Bußgeld zu umgehen. Das liegt allerdings im Ermessensspielraum der kontrollierenden Beamten.
Einen neuen Führerschein bekommt man nur nach der Rückkehr nachhause. Man muss sie bei der Führerscheinstelle am Wohnsitz beantragen. Dabei muss man die Diebstahlanzeige vorlegen.
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Quelle: dpa
In dem Zusammenhang wäre ein Hinweis/Link sinnvoll, ob noch graue/rosa Lappen etc. ausgegeben werden (ich glaube es nicht) bzw. was man beachten muss, wenn man auf die aktuelle Variante umstellt.
notting
Wirklich brauchbarer Tipp um 10€ Strafe (in der Regel aber nur eine Verwarnung) zu umgehen
Ist aber im Ausland vllt. höher...
notting
in diesem Fall sollte man die Zauberworte besitzstandswahrung aussprechen!
es Bewirkt das alle alten, Erlaubten Klassen die man führen durfte auch im neuen Lappen eingetragen werden!
das geht z.B. nicht mehr wenn man einen alten Lappen abgenommen bekommt (z.B. Trunkenheit) und dann einen neuen Beantragt, dann gibts nur noch das äquivalent, also alter 3 gegen neuen B und nicht die C-Klassen!
C bekommt man nur wenn man freiwillig umtauscht + Besitzstandswahrung will! Hatt man den neuen C eingetragen gibts denn auch immer wieder zurück!
IANAL, aber du meinst doch sicher, dass man nur das bekommt was man dann neu macht? Sprich man hat einen alten PKW- und LKW-FS und macht nach Abnahme wg. Trunkenheit nur noch B, sprich man darf obwohl man einen alten LKW-FS hate keine LKW mehr fahren (nur halt das, was sonst noch in B drin ist). Weil ich verstehe das was du geschrieben eben so, dass man dann weil man mal einen richtigen LKW-FS hatte, den nach der Trunkenheit doch wieder zusammen mit dem PKW-FS bekommt, aber nur die "Grundklassen", wo dann eben ignoriert wird, dass man mit dem alten PKW-FS mal Sachen fahren durfte, die heute als LKW gelten.
Aber man muss dann "plötzlich" alle 2 Jahre rechtzeitig zum Gesundheitscheck?
notting
bei LKW weis ich nicht, dürfte aber analog sein.
Fakt ist das du mit dem Bx keine Autos/LKW/Gespanne mit 7,49 Tonnen fahren darfst, mit dem alten 3 schon, darauf wollte ich hinaus.
Und der Gesundheitscheck ist alle 5 Jahre für eine unterart des Cx ( ich glaube gespanne bis 15 meter => das war im alten 3 mit drinn!)
wenn der check nicht gemacht wird ab 55 lenzen ruht dieser Teil der Erlaubnis, er verfällt nicht!
Tja.
Die Besitzstandswahrung ist nicht so einfach. Seit dem Euro-Plastikschein ab ca. 1999 sind alle Fahrerlaubnisklassen zentral registriert, vorher war das wohl pro Behörde. Da kanns bei Verlust dann auch sein, dass die deine alten Klassen nicht mehr nachvollziehen können. Vorteil Plastikkarte.
Der Satz mit der Trunkenheit zählt wohl auch; also Pappe weg = auch alte "Boni" weg (die CE-Klassen und was beim B eben alles nicht mehr dazugehört gegenüber dem alten "Dreier"). Vorteil Plastikkarte.
Neu gibt es übrigens keinen der oben gezeigten mehr - das "aktuelle" Modell ist randlos designt 😉 Es gilt übrigens nur noch 15 Jahre. Was aber fast keinen Nachteil bringt, da die bisherigen nationalen und unbefristeten Scheine ab 2033 ebenfalls ihre Gültigkeit verlieren und getauscht werden müssen. Nachteil Plastikkarte bzw. Gleichstand.
Das mit dem Gesundheitscheck ist (ich musste mich nicht damit befassen, aber 3 meiner Kollegen haben sich intensiv damit auseinandergesetzt) wohl auch so, dass mit altem FS der LKW-Lappen ab 50 genauso wie beim neuen erstmal nicht mehr gilt, die Verlängerung (mit Check) aber nur mit dem Scheckkartenführerschein gültig ist. Vorteil Plastikkarte.
Man kann nun also sein altes Dokument aus Nostalgiegründen behalten und halt riskieren, dass man nach Abnahme oder Verlust desselben weniger darf als vorher - und man auch ne gewisse Lauferei haben kann... von daher sind das schon brauchbare Argumente für den freiwillgen Eintausch.
Es kostet halt einmal 40€.