Hörgerät rechtfertigt keine Beanstandung der Fahrtauglichkeit
Führerscheinbehörde zog zu Unrecht Rückschlüsse
Die Erneuerung seines Führerscheins endete für einen Senior vor Gericht. Die Führerscheinstelle in Ludwigshafen hatte zu Unrecht seine vorgelegten Gutachten beanstandet.
Neustadt/Weinstraße - Nur weil ein 85-jähriger Autofahrer ein Hörgerät trägt, darf die Führerscheinbehörde keine ärztlichen Gutachten über seine Fahrtauglichkeit verlangen. Das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße hat im Falle einer Alterdiskriminierung zugunsten des Seniors entschieden.
Der Autofahrer wollte seinen 1962 erlangten Führerschein, der über die Jahre unansehnlich geworden war, in ein neues Exemplar umtauschen. Als er dafür bei der Behörde vorsprach, stellte eine Mitarbeiterin fest, dass er ein Hörgerät trägt und forderte ihn zur Vorlage eines ärztlichen Attestes zu seinem Hörvermögen auf. Eine Bescheinigung seines ihn regelmäßig behandelnden HNO-Arztes legte der Senior ebenso vor wie eine darüber hinaus verlangte Ergänzung des Attestes. Beeinträchtigungen im Straßenverkehr seien nicht zu erwarten, hieß es in dem ärztlichen Schreiben.
Trotzdem legte die Behörde dem Autofahrer auf, ein weiteres Gutachten beizubringen, diesmal von einem Arzt einer Begutachtungsstelle für Fahreignung. Das tat der 85-Jährige nicht, daraufhin entzog ihm die Behörde die Fahrerlaubnis.
Führerscheinbehörde im Unrecht
Dagegen wehrte sich der Autofahrer mit Erfolg: Das Gericht beschied, dass die Stadt Ludwigshafen ihm zu Unrecht die Fahrerlaubnis entzogen hatte. Schon die Anordnung, das Gutachten eines Arztes einer Begutachtungsstelle für Fahreignung vorzulegen, sei zu Unrecht erfolgt: Es hätten keine Tatsachen vorgelegen, die klärungsbedürftige Zweifel an der Kraftfahreignung des Antragstellers aufwerfen.
Selbst eine hochgradige Schwerhörigkeit oder gar Gehörlosigkeit sei kein Mangel, der generell und allein für das Führen von Fahrzeugen ungeeignet mache, heißt es in einer Gerichtsmitteilung, da die Orientierung im motorisierten Straßenverkehr überwiegend optisch erfolge. Dass bei dem Antragsteller neben der Beeinträchtigung der Hörleistung gleichzeitig andere schwerwiegende gesundheitliche Mängel vorlägen, sei nicht ersichtlich. Es liege daher nahe, dass die Antragsgegnerin allein auf Grund des Alters eine weitere Untersuchung angeordnet habe, so das Gericht. (VG Neustadt/Weinstraße, Az.: 3 L 4/16.NW).
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Prima...
da hat das Gericht mal richtig entschieden....
Traurig das der Willkür per Gericht begegnet werden musste.
Das war wieder mal ein typischer Fall, wo in einem Amt die Gäule durchgegangen sind...
Bürokratie als Selbstzweck.
Die Begründung gefällt mir nicht so ganz. Wenn jmd. gewohnt ist, gut zu hören und momentan bzw. nicht mehr ausreichend hört, verhält der sich IMHO ganz anders als jmd., der gewohnt ist ohne zu hören unterwegs zu sein = deswegen besser kuckt bzw. nicht ab und an in die alte Gewohnheit zurückfällt nach Gehör zu fahren also weniger kuckt.
Bzw. ich finde, dass trotzdem jmd. der (momnentan) (fast) nicht hört eine Anzeige im Auto haben sollte, die z. B. Hupsignale für ihn sichtbar macht. Auch mir ist es schon passiert, dass ich was trotz genauem Kucken jmd. übersehen habe (im toten Winkel von Spiegel _und_ B-Säule, passiert insb. wenn man gerade irgendwo auf eine gelbe oder blaue AB aufgefahren ist und kaum langsamer als die Spur links von einem ist) und es nur dank dem Hupsignal von dem bzw. meiner entspr. Reaktion nicht zu einem Unfall kam.
Oder wenn z. B. ein deutlich breiteres Fahrzeug (z. B. LKW) hinter ihm steht und er deswegen nicht das Blaulichtfahrzeug hinter ihm wahrnehmen kann wg. hellem Tag, das er aufgrund der Gesamtsituation blockiert (ich habe in so einer Situation (Krankenwagen steckte ein paar Fahrzeuge hinter mit fest, weil Mittelinsel bei 1 Spur/Fahrtrichtung innerorts und einige Fahrzeuge weiter vorne rote Ampel) auch schon mal meinen Vordermann kräftig angehupt habe - da steht man meinst so dicht hintereinander, dass man die Lichthupe nicht sieht, wenn das Fahrzeug hinter einem niedriger ist und eben nicht versetzt zu einem steht...
Aber warum die Behörde weitergemacht hat, als die Aussage vom Arzt kam, dass der mit Hörgerät gut hört, ist mir auch ein Rätsel. 02(.xx) und gut (bzw. Ärger wenn er ohne fährt).
notting
Schönes Urteil, bloß keinen CDU-Wähler vergraulen...
Da ja in Rheinland-Pfalz demnächst Wahl ist muss zu jedem noch so kleinen Aufhänger seine politische Meinung kundgetan werden, egal ob nun passende oder nicht. Aber der Wahlkampf muss eben auf allen Ebenen geführt werden!
Schönes Beispiel für ein (vorschnelles) Vorurteil! Es war hier genau umgekehrt. Oder sind jetzt alle Verwaltungsrichter CDU-Mitglieder?
Grüße vom Ostelch
Wie kommst du zu der Annahme?
Wozu sind wohl Hörgeräte gedacht?
Die Entscheidung des Gerichts ist völlig in Ordnung.
Du hast doch gar keine Annahme aus meinem Posting zitiert?!
Du hast rein gar nix von dem verstanden, was ich geschrieben habe 🙄
Begründung des Gerichts:
Und genau auf die Begründung beziehe ich mich, was du natürlich weggelassen hast, hast also meine Aussage aus dem Kontext gerissen 😤
An der Stelle geht's überhaupt nicht um den Fall, dass ein Hörgerät die Hörfähigkeit nahezu zu 100% wieder herstellt, wie es im konkreten Fall offensichtlich der Fall war. Meine Meinung zu dem Teil steht weiter unten im Posting. Ergo ist dein Posting komplett sinnfrei. Gib doch zu, dass du mein Posting überhaupt nicht zu Ende gelesen hast...
notting
Du hast doch diesen Unsinn hier behauptet
Erstens hört der Mann normal (was er ja auch belegt hat), und selbst wenn dem nicht so wäre was hier aber keine Rolle spielt - hat das Gericht der Behörde eindeutig nahegelegt, das die Vorgehensweise per se Diskriminierung ist.
Nun verstanden?
Dein Satz ist übrigens unvollständig
Du hast doch diesen Unsinn hier behauptet
Erstens hört der Mann normal (was er ja auch belegt hat), und selbst wenn dem nicht so wäre was hier aber keine Rolle spielt - hat das Gericht der Behörde eindeutig nahegelegt, das die Vorgehensweise per se Diskriminierung ist.
Nun verstanden?
Dein Satz ist übrigens unvollständig
Ja nee iss klar 😆
Ja drum eben
ymmd
Thema verfehlt! Es geht da nur um die Begründung an sich (die eben auch Aussagen über Varianten enthält, die hier eben nicht zutreffen) bzw. du hast kein Argument geliefert, warum meine Kritik an der Begründung an sich ungerechtfertigt ist. Bzw. auf den konkreten Fall bin ich sowohl in dem ursprünglich von dir kritisierten Posting (ganz am Ende) als auch in der Antwort darauf eingegangen. Aber offensichtlich hast du das nicht gelesen, sonst hättest du spätestens dieses Posting nicht geschrieben.
Ich habe schon verstanden, dass du das ursprüngl. Posting um das es geht immernoch nicht ganz gelesen hast bzw. auch nicht meine entspr. Antwort darauf 😤
Welcher Satz?
notting
Vermutlich wolltest du irgendwas in der Art schreiben:
... Wenn jmd. gewohnt ist, gut zu hören und momentan nicht bzw. nicht mehr ausreichend hört...
Richtig erkannt! Du hast das Thema völlig verfehlt.
Das dir die Begründung des Urteils nicht gefällt, ist dein gutes Recht.
Deine Begründung dazu zeigt aber nur, das du von der Sachlage nichts verstanden hast.
Das Gericht hat nur die Vorgehensweise der Führerscheinstelle juristisch beurteilt.
Das nicht steht ja schon hinter dem Komma, sodass sich daraus das ergibt, was du auch geschrieben hast.
Dein Posting dazu zeigt nur, dass du meine Aussage (eine Meinungsäußerung!) nicht verstanden hast, zumal ich bereits schrieb, dass es mir eben um die Aussagen über Varianten ging, die hier eben nicht zutreffen.
EDIT: Und jetzt hör auf so zutun, als ob ich kritisiert hatte, dass das Gericht kein gegenteiliges Urteil gefällt hat 😤
notting
Nein!
Mach dich nur weiter lächerlich mit irgendwelchen abstrusen Gegenbehauptungen 🙄