Diebstahl des Führerscheins im Ausland zur Anzeige bringen
Führerscheindiebstahl: Anzeige kann vor Bußgeld schützen
Wer seinen Führerschein nicht vorzeigen kann, muss mit einem Bußgeld rechnen. In vielen Ländern wird das teuer. Wird der Lappen gestohlen, kann eine Anzeige helfen.
München - Wem der Führerschein im Ausland gestohlen wird, sollte das besser immer der örtlichen Polizei melden. Die Diebstahlsanzeige kann laut ADAC helfen, bei Kontrollen ein Bußgeld zu vermeiden. In Österreich etwa droht ohne Führerschein in der Regel ein Bußgeld von 36 Euro und in Italien ab 86 Euro. In Deutschland kann das 10 Euro kosten.
Ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Führerschein drohe den Autofahrern nicht, da die Fahrerlaubnis an sich ja auch nach dem Verlust des Dokuments bestehen bleibt. Ein neues oder ein Ersatzdokument kann aber weder die Polizei im Ausland noch die Botschaft oder das Konsulat ausstellen. Das gilt auch bei einem verlorenen Führerschein. Ein neues Dokument ist bei der Führerscheinstelle des Heimatortes zu beantragen.
Quelle: dpa
Wer trägt denn eigentlich die Kosten für die Neuausstellung des Führerscheines im Falle eines, mittels polizeilicher Anzeige dokumentierten, Diebstahls?
Es verlangt ausschließlich der Staat, dass ich meinen Führerschein immer mit mir führe und damit erst das Risiko eines Diebstahls erzeuge und eingehe.
Denn von mir aus könnte ich diesen sicher zu Hause verwahren und bei Bedarf (nach einer Kontrolle) bei der örtlichen Polizeiwache vorzeigen, denn unterwegs brauche ich den Führerschein auf Grundlage keines realistisch-logisch begründbaren Arguments. Von High-Tech á la "einfach den Status im Computer nachschauen" fange ich lieber gar nicht erst an.
Gute Frage.
Beim Personalausweis funktioniert es schließlich auch.
Dann lass das Ding doch zu Hause, wenn du in Deutschland fährst. 10,- € Verwarnungsgeld sind erstens wenig und wann bist du das letzte Mal kontrolliert worden? Ohne Anlass bei mir noch nie, mit Anlass (Lasermessung) einmal vor ca. 8 Jahren.
Und wenn du nett und freundlich bist, fragen die Beamten kurz über Funk nach und weisen dich darauf hin, dass du den Lappen bitte mitzuführen hast.
Das letzte mal ist bei mir wenige Monate her, weil ich Sonntagmorgens unterwegs war und eben zur passenden Uhrzeit den Streifenwagen erwischt habe.
Wie auch immer, ich verstehe nicht, wieso man gegen eine Regel verstoßen sollte, nur weil man sie hinterfragt.
Klar, das sehen andere anders, wie man tagtäglich beobachten kann, nur nachvollziehen kann ich es beileibe nicht und mit der recht niedrigen Strafe begründen schon gar nicht.
Du sollst ja nicht gegen die Regel verstoßen. Doch wenn Ycon1 Angst haben sollte, dass der Schein gestohlen werden könnte, muss er ihn entweder zu Hause lassen oder das Risiko eingehen.
Ich hab die Angst nicht und nehme meinen Schein (zusammen mit Perso, Fahrzeugschein, EC-Kreditkarte und ein paar Euro) immer mit.
Die Fragestellung ist ja eine andere.
Wieso besteht für den Führerschein eine Pflicht, ihn mitzuführen?
Weil es dem Gesetzgeber gefallen hat, die Nichtmitnahme mit einem Verwarnungsgeld zu belegen. Stell dir einfach mal vor, unsere Bürokraten könnten ihre Existenzberechtigung durch immer neue Vorschriften nicht beweisen.
Das ist eine rhetorische Frage, oder?
Oha, gleich noch eine rhetorische Frage.
@FWebe schrieb am 3. Juli 2017 um 21:36:39 Uhr:
Weil das zentrale Fahrerlaubnisregister erst im Aufbau ist. Alte graue Lappen oder gar ausländische Führerscheine (ja: auch schon aus der Ex-DDR) sind nicht vollständig erfasst. Also keine Online-Abfrage möglich.
Ist zusätzlich auch kein Ausweis dabei, kann sich jeder als sein Opa ausgeben und behaupten, alle Führerscheine anno 1933 gemacht zu haben.
Wie soll der Polizist also wissen, ob der Fahrer (ohne mitgeführten Führerschein) fahren darf oder an Ort und Stelle die Weiterfahrt zu verhinden ist (es dürfen schließlich keine Straftaten geduldet werden)?
U.a. darum ja auch der kommende Zwangsumtausch.
Und auch den Personalausweis/Reisepaß würde ich als "nichtarischer" Deutscher lieber mitführen um ggf. skeptische Polizisten zu beruhigen. Ansonsten geht's evtl. erst auf die Wache. Zwar ohne Strafe, aber mit Unannehmlichkeiten.