Führerschein kann auch im Ausland eingezogen werden
Führerscheinentzug im Ausland möglich
Nachdem ein deutscher Autofahrer in Polen mit zu viel Alkohol im Blut erwischt wurde, zogen die deutschen Behörden seinen Führerschein ein. Der Mann klagte, ohne Erfolg.
Münster - Wer unter Alkoholeinfluss Auto fährt, kann den Führerschein verlieren - natürlich auch im Ausland. Voraussetzung ist allerdings, dass die Tat gemessen an deutschen Rechtsgrundsätzen und Ermittlungsmethoden auch hinreichend nachgewiesen ist. Das berichtet die Fachzeitschrift "Neue Juristische Wochenschrift" (Heft 4/2015) unter Berufung auf einen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster (Az.: 16 B 694/14).
Ein Autofahrer hatte vergeblich gegen den sofortigen Entzug seines Führerscheins durch die deutschen Behörden geklagt. Der Mann war in Polen bei einer Polizeikontrolle mit einer Atem-Alkohol-Konzentration von 1,03 Milligramm pro Liter Atemluft aufgefallen und deswegen verurteilt worden. Als er sich weigerte, in Deutschland ein medizinisch-psychologisches Gutachten vorzulegen, zog die Führerscheinbehörde die Fahrerlaubnis ein.
Das OVG wertete dieses Vorgehen als rechtmäßig. Die Richter ließen insbesondere den Einwand des Autofahrers nicht gelten, die Messmethode der polnischen Behörden sei fehlerhaft gewesen. Das werde im weiteren Prozessverlauf geklärt. Da der Autofahrer jedoch in jedem Fall unter Alkoholeinfluss gefahren ist, dürfe der Führerschein zum Schutz anderer Verkehrsteilnehmer einbehalten werden. Unerheblich ist, dass die Tat in Polen passiert ist.
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Eigentümlich ist wohl, was hat die polnische Polizei gemacht? Eigentlich
hätte Diese den Führerschein schon einziehen müssen/sollen. Es wirkt so,
als hätten die Polen Ihn weiterfahren lassen und hätten die Strafsache
nach Deutschland weitergeleitet.
Wäre der Beschuldigte schlau gewesen, hätte Er nicht so eine große
Fresse gehabt, sondern eine MPU gemacht und deren Ergebnis eingereicht,
wäre Er wahrscheinlich glimpflicher davon gekommen. Der Bericht läßt sowas
denken.
Da aber der Beschuldigte wahrscheinlich dachte, man könne Ihm Nichts tun,
wurde Er so eines Besseren belehrt. Nun kann Er um seinen Führerschein
kämpfen und die Wiedererlangung wird weitaus schwerer sein und länger
dauern, als wenn Er zugänglicher gewesen wäre.
Hier wäre Er den Führerschein gleich losgeworden. Ein Bier wäre für mich
tolerabel, aber Alles was darüber hinaus geht, muß nicht sein,wenn man
Autofahren möchte. Gruß aus B................
Na herrlich wer mit 2 Atü aufm Kessel noch Auto fährt scheint aber eher ein anderes problem zu haben.
Da ist von Gewohnheitsmässigen Alkohol genuss auszugehen... Mit 2 Promille fährt kein normaler Mensch mehr Auto...
Der Entzug ist da schon richtig.
Irgendwie ist der Artikel total widersprüchlich. Nach dt. Rechtsgrundsätzen wäre bei zuviel Atemalkohol (vermutl. müsste man die mg/l noch umrechnen) IIRC eine (ggf. erzwungene) Blutprobe fällig, wovon garnix im Artikel steht. Soll schon Fälle gegeben haben, wo jmd. einen kritischen Atemalk.-Wert hatte aber so gut wie nix im Blut, weil er nur Alk.-Dämpfe inhaliert hat (z. B. in Labors etc.).
notting
Sorry,aber wo hast Du "2 atü" gelesen? In dem Artikel ist von 1,03 atü die Rede.........
Zu dem anderen Kommentar, wenn in Polen die Messung mittels Blasegerät,
gesetzlich annerkannt wird, muß das in Deutschland hingenommen werden,
da der Verstoß in Polen begangen wurde, gilt auch das dortige Recht. Gruß.......
Beispiel: Wenn ich in den Niederlanden am Straßenrand parke und die gelbe
Linieam Rand mißachte, kostete Dies dort 80 Gulden, wenn der Verstoß nach
Deutschland zum eintreiben geschickt wird, kann ich auch nicht sagen hier kostet
sowas nur 30€ und deshalb weniger bezahlen. Beispiel hinkt,aber der Sinn stimmt.
Nö 1,03 Milligramm pro Liter entspricht 2 %mille ! Sprich 2 ATÜ salopp gesagt 😊
1,03 mg/Liter Atemluft entsprechen etwas 2,1 mg/g Blut, also 2,1 Promille.
In welcher Zeit lebst du???
Wahrscheinlich in der Zeit, wo Maßangaben noch in "atü" gemacht werden.
cheerio
Was soll diese Spitzfindigkeit, er hat einmal für 80 Gulden falsch geparkt und nach Einführung des Euro nicht mehr, ist also ein vorbildlicher Verkehrsteilnehmer.
nafob
Nachdem Ihr Euren Spass hattet, ist trotzdem Fakt, erwischt mit 1,03 Volt,
und Das in Polen, wird Ihm Hier in D, auf Grund Verweigerung der MPU,
unbefristet der Führerschein entzogen.
Meine Meinung dazu, steht im Ersten Kommentar, also Recht so.................
Gruss aus B................
"Kostet dies", er hat in der Gegenwart geschrieben. Deshalb. Hätte er geschrieben, dass es ihm mal passiert ist, hätte ich nichts gesagt.
Er verwendete ein szenisches Präsens, um uns seine Geschichte lebhafter zu machen.
Was meint ihr wohl,wie ich darauf gekommen bin, doch nichts desdo trotz,
Ihr habt Stoff zum diskutieren. Zeitlich habt Ihr selbstverständlich Recht.
Darum weiterhin viel Spass dabei.....................
Na ja, mal wieder etwas missverständlich geschrieben, den Lappen haben sie ihm nicht abgenommen, weil er in Polen betrunken gefahren ist, sondern weil er hier die MPU verweigert hat. Fürs erstere gibt es wohl (meine ich) wirklich kein staatenübergreifendes Abkommen.
Die MPU kann aber immer angeordnet werden, wenn begründeter Verdacht auf Alkoholmissbrauch besteht, dafür reicht dann auch die Meldung aus Polen.