Recht: Notorische Falschparker können Führerschein verlieren
Führerscheinentzug wegen 161 Parkverstößen
Ein uneinsichtiger Parksünder musste seinen Führerschein abgeben und klagte. Doch 161 Parkverstöße waren auch für die Richter zu viel.
Mannheim - Notorische Falschparker können auch mit dem Entzug der Fahrerlaubnis bestraft werden. Laut einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg in Mannheim rechtfertigen auch geringfügige Verkehrsverstöße einen Zweifel an der Fahreignung, wenn sie regelmäßig begangen werden.
161 Parkverstöße in 6 Jahren
Die Richter lehnten damit den Antrag eines Parksünders ab, der gegen den Entzug seiner Fahrerlaubnis geklagt hatte. Der auch wegen anderer Verkehrsvergehen auffällig gewordene Mann war wegen mindestens 161 Park-Verstößen innerhalb von sechs Jahren von den Behörden zu einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) aufgefordert worden. Als er die gesetzte Frist verstreichen ließ, wurde ihm die Fahrerlaubnis entzogen.
Das Gericht betonte, dass Bedenken gegen die Fahreignung ausnahmsweise auch durch die langjährige und hartnäckige Begehung von reinen Ordnungswidrigkeiten entstehen können. Zumindest dann, wenn sich in Verbindung mit einschlägigen Eintragungen in das Verkehrszentralregister eine verfestigte gleichgültige Grundeinstellung gegenüber Verkehrsvorschriften jedweder Art offenbare. (VGH Baden-Württemberg, Az.: 10 S 1883/14)
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Sachen gibt's! 🙄
Bei 161 Parkverstößen plus einer nicht genannten Anzahl an weiteren Verstößen innerhalb von nur 6 Jahren frage ich mich ernsthaft, warum es so lange gedauert hat, bis ene MPU verlangt wurde.
Gruß Michael
Für das Verfahren dürfen nur Verstöße berücksichtigt werden, die nicht länger als 2 Jahre zurückliegen. Eine Verwendung älterer Verstöße ist unzulässig, eine längere Speicherung ebenso. Hier sollte sofort Anzeige wegen Verstoß gegen Datenschutzvorschriften erhoben werden.
es werden also doch kleine verstöße die zwar nicht in flensburg mit punkten bedacht werden, zentral gespeichert, und gesammelt. und das über längere zeit als die punkte. wäre mal interessand wo und was da alles noch gesammelt wird.(falschparken zb)
"das hat nichts damit zu tun , daß der mann zur mpu sollte, das war begründet".
Nicht richtig und jegliche Akten bei deutschen Behörden müssen zumindest 5 Jahre aufbewahrt werden...
Die entsprechende Vorschrift kannst du uns hier sicherlich nennen.
Das ist nun mal völliger Unsinn, aber Hauptsache was gesagt, nicht wahr?
Natürlich. Im Gegensatz zu Dir kann ich meine Aussagen alle belegen (Punkt 3.1.13):
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=5320130816141251173
http://www.lexsoft.de/.../niedersachsen_recht.cgi?...
http://www.derwesten.de/.../...i-jahre-lang-gespeichert-id2360567.html
Drei Jahre Aufbewahrungsfrist gilt nur für Bußgelder.
Es steht doch aber auch
Das heisst doch die Aufbewahrungsfristen sind eher nur Angaben für die Aufbewahrung im "Tagesschrank" vor Ort?
Also mindestens x Monate bis 1-2 Jahre vor Ort und danach bis zu unendlich auf Abruf in Archiven? Was im digitalen Zeitalter vermutlich ja nur noch ein Eintrag in einem Feld des Datensatzes ist ob "vor Ort" oder "Archiv" 😊
Aus dem Archiv darf aber nicht mehr ohne weiteres abgerufen werden. Hier findet man die Stellungnahme des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, der bis zwei Jahre nach Verfahrensabschluss noch als rechtmäßig bezeichnet:
http://www.verkehrsportal.de/.../index.php?...
Also wenn Du hier schon zitierst, dann solltest Du das aber auch komplett und im Zusammenhang machen. Und nicht nur die Passage, die Dir am besten passt! Wenn man sich die Mühe macht und den ganzen Text aus Deinem Link liest, dann geht daraus klar hervor, dass es zulässig ist, Owi's auch über einen längeren Zeitraum zu speichern und zu nutzen! Die Bedingungen dafür stehen auch in dem Text.
Und wer ist schon der Datenschutzbeauftragte für bla bla bla? Hat der Mann gesetzgebenden Charakter? Oder doch eher nur "Ich bin wichtig und tröte einfach mal raus"-Charakter?
Nichts für ungut. Aber ich finde es richtig, dass, wie in diesem Fall, die Daten vorhanden waren und genutzt wurden.
Beste Grüße
SM