Recht: Daimler muss wegen irreführender Werbung vor Gericht
Führt Daimler die C-Klasse-Käufer in die Irre?
Daimler wirbt mit 90 Prozent weniger Stickoxid-Ausstoß in C-Klasse-Dieseln. Die Deutsche Umwelthilfe sieht das anders, spricht von Verbrauchertäuschung. Nun soll es ein Richter klären.
Stuttgart - Der Autobauer Daimler muss sich wegen angeblich irreführender Werbung für Dieselmotoren vor Gericht verantworten. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) wirft dem Hersteller vor, Verbraucher mit Werbung über saubere Dieselmotoren der C-Klasse in die Irre geführt zu haben. Konkret geht es um die Aussage, die Stickoxid-Emissionen seien durch die Abgas-Nachbehandlung um bis zu 90 Prozent reduziert worden. Daimler weist den Vorwurf der Verbrauchertäuschung zurück.
DUH focht 2016 bereits S Klasse-Werbung an
Bekäme die DUH Recht, müsste Daimler die Aussage zurücknehmen. Vor einigen Jahren setzte die Organisation bereits eine einstweilige Verfügung gegen Werbung für die damals neue S-Klasse durch. Für die nun beanstandete C-Klasse hatte die Umwelthilfe schon im Februar vergangenen Jahres den Entzug der Typgenehmigung gefordert. Das Kraftfahrtbundesamt beanstandete den Wagen bei einer Nachprüfung im April 2016 allerdings nicht, die Genehmigung blieb aufrecht.
Weiterlesen: Zuvor hatte die Umwelthilfe bereits andere Hersteller im Visier.
So langsam nerven die Jungs von der DUH aber richtig. Was ist das für ein Lobbyverein ?
Wenn man mit einer Reduzierung um 90% wird, gibt man ja indirekt zu das die Vorgänger-Motoren die Grenzwerte entsprechend verfehlt haben.
bis zu 90%, und das ist genau der Punkt.
Die Lebenserfahrung in Deutschland zeigt, dass es seit Jahrzehnten normal ist zu werben "ab ... EUR", "bis zu ... % reduziert", "bis zu xxx Kundenvorteil" (!), usw. usw.
Wenn das der Skandal sein soll, dann bitte überall in allen Branchen.
Eben das dachte ich auch
Auch 1% erfüllt bis zu 90% - es steht ja nicht mindestens oder durchschnittlich oder bis zu einschliesslich 90%.
Aber gut die lebensnahe Erwartungshaltung ist sicher höher als 1% 😆 auch wenn das die Aussage eigentlich erfüllt.
Sponsored by Toyota.
Der Verein hat mehr angestellte Anwälte als Mitglieder.
Es geht ums Abschöpfen von EU-Fördertöpfen zum Umweltschutz.
Schon lange lassen die sich von dubiosen Geschäftemachern vor den Karren spannen.
😕
Die Verringerung kann 0,x % bis 90% betragen. Die DUH wirft Mercedes vor, dass die NOx-Werte der C-Klasse bis 2800% über dem Grenzwert liegen. Quelle ist die Untersuchung von TNO. Darauf basierend gibt es auch Klagen in den USA.
Das ist nicht die einzige Baustelle: Mercedes ist vom KBA aufgefordert worden bei Modellen mit Baujahr 2013 bis 2016 R134a gegen R1234yf zu tauschen. Die Übernahme der alten Typzulassung war doch nicht so ganz zulässig.
http://www.fr.de/.../...-steht-am-pranger-fuer-eine-gute-tat-a-1266720
Wenn ich die ersten Aussagen zum heutigen Prozessauftakt lese, ist Nebelluchte's Satz näher an der Wahrheit als der MT Artikel oben. Es geht nicht um die "bis zu 90% sauberer", sondern um das Gesamtbild der Angaben zu einem C-Klasse Bluetec Modell, wobei dieses Gesamtbild als Werbeaussage gilt. Und das würde nicht zum Verhalten in der Praxis passen, daher wird Irreführung vorgeworfen. Das Gericht will das klären.
Viel erschütternder finde ich eigentlich diese Aussage. Die Autoindustrie führt seit Jahren seine Kunden an der Nase herum und diese müssen das nun demnächst ausbaden. Kein Hersteller wird es interessieren, wenn der Kunde mit Fahrverbote belegt wird, oder sein gebrauchter Diesel dann weniger und weniger Wert ist. Da stellt sich dann noch einer hin und behauptet die DUH nervt, da sieht man mal wieder wie verkehrt die Welt in manchen Köpfen ist.
Mal anders herum gedacht ? Vielleicht "nervt" die DUH auch einfach nur, weil es so viele Fälle gibt in denen es nicht mit rechten Dingen zu geht.
Ja ja immer die" böse "DUH, kennt man doch ;-)
Welcher Grenzwert? Es gibt und gab keinen Grenzwert für den Realbetrieb der auf der Straße überschritten werden könnte.
Mit dubiosen nicht reproduzierbaren Zyklen lassen sich leicht Werte erzeugen die man gewinnbringend nutzen kann.
Ist trotzdem ein Täuschungsversuch.
Klar muss man so wie sich die Realität darstellt, also voller Betrüger,
die Abmahnanwalt-Sprachkorrektur ständig im Kopf mitlaufen lassen.
Die 90% sollen trotzdem nicht 1% suggerieren und damit zählt es schon als Versuch,
dass der Versuch nicht zählen soll würde ich empfehlen sich als Forderung nochmal zu überlegen,
irgendwann bist Du nicht aufmerksam genug und auf Seite 28 von 30 in Kleindruck
dunkelgrau auf hellgrau entgeht Dir etwas, was alles aufhebt was man so versprach.
Wirst Dich dann ärgern dass Du bei anderer Gelegenheit das Prinzip verteidigt hast
dass Dir gerade zum schweren Nachteil wird.
Ich versteh's auch nicht. Da versucht wenigstens ein Verein, etwas zu unternehmen, was in etwas in die gleiche Richtung geht wie die Verbraucherinteressen, aber die Verbraucher erkennen's nicht mal und wissen es folglich nicht zu würdigen. Solche Kunden (Fans mit Scheuklappen) wünsch ich mir auch mal.
Wie heißt es so schön: es ist viel einfacher jemanden zu täuschen als jemanden klar zu machen, dass er getäuscht wurde.