Ratgeber: Was muss man beim Carsharing beachten?
Fünf Fallen beim Carsharing
Carsharing-Autos sind praktisch und flexibel, doch damit man keine bösen Überraschungen erlebt, hilft es, einige der Haken zu kennen. Wir haben fünf Fallen aufgelistet.
Berlin - Carsharing gehört im Moment zu den Lieblingsthemen der Branche. Daimler und die Deutsche Bahn legen ihre Fahrzeugflotten zusammen, der Konkurrent DriveNow expandiert in Europa und den USA. Doch ob Hardcore- oder Gelegenheits-Carsharer: Nutzer sollten einige Regeln kennen, damit es bei der geborgten Mobilität keine unangenehmen Überraschungen gibt.
Knöllchen müssen bezahlt werden
Knöllchen und Bußgelder werden vom Carsharing-Anbieter an den jeweiligen Nutzer weitergegeben. Zusätzlich fällt eine Bearbeitungsgebühr an. So berechnen die größten Anbieter des stationsunabhängigen Carsharings DriveNow und Car2Go beispielsweise 10 Euro bei Parkverstößen. Müssen die Anbieter das Auto umparken, kostet das 50 Euro. Bei Flinkster, dem stationsgebundenen Carsharer der Deutschen Bahn, kostet die Bearbeitung von Bußgeldern fünf Euro.
"Der Nutzer ist dafür verantwortlich, dass das Auto ordnungsgemäß abgestellt ist", sagt Michael Fischer von DriveNow. Allerdings gilt bei temporären Halteverboten laut den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Drivenow und Car2Go eine 48-Stunden-Regel. Demnach ist der Nutzer aus der Verantwortung, wenn das Verbot erst 48 Stunden nach dem Abstellen des Fahrzeugs in Kraft tritt.
Null-Promille-Grenze
Wer sich alkoholisiert ans Steuer eines DriveNow- oder Car2Go-Autos setzt und erwischt wird, muss mit denselben Konsequenzen rechnen, wie im eigenen Auto - Bußgeld, Punkte, Fahrverbot. Darüber hinaus gilt bei Car2Go und DriveNow eine Null-Promille-Grenze. "Die wird von uns durchgesetzt. Das ist ein Verstoß gegen die AGB, und der Nutzer kann ausgeschlossen werden", sagt DriveNow-Mann Fischer. Neben dem Ausschluss aus den Carsharing-Programmen droht Alkohol-Sündern bei einem Unfall unter Alkoholeinfluss außerdem der Verlust des Versicherungsschutzes.
Ausloggen ist Pflicht beim Free-Floating-Carsharing, sonst tickt die Uhr weiter, und es kann teuer werden. Immerhin können Nutzer in Einzelfällen auf Kulanz hoffen, wenn die Miete nicht ordnungsgemäß beendet wurde. "Es lässt sich ja nicht immer aufklären, ob es ein technisches Problem gab", sagt Fischer. Allerdings sei das in der Praxis kaum noch der Fall.
Auch bei Car2Go sind technische Fehler selten. "Bei uns wird der Nutzer inzwischen 15 Sekunden nach dem Abstellen des Fahrzeugs automatisch ausgeloggt", erklärt Andreas Leo von Car2Go. Zudem bekämen Kunden eine Nachricht, wenn die Miete nicht ordnungsgemäß beendet wurde.
Privatgelände ist tabu
Laut den AGB der Carsharer müssen die Autos auf einem Parkplatz im öffentlichen Verkehrsraum und im Geschäftsgebiet abgestellt werden. Privatgelände oder nicht frei zugängliche Parkhäuser erkennt das System nicht. Nutzer, die das Fahrzeug dort abstellen, müssen die Gebühr für das Umparken zahlen und bekommen eine Verwarnung. Wer wiederholt auf Privatgelände parkt, muss mit dem Ausschluss rechnen.
Andreas Leo von Car2Go beruhigt schusselige Carsharer: "Hier fragen wir im Zweifel: Wie ist das passiert? War das nur ein Versehen, weil nicht erkennbar war, dass das Auto dort nicht zugänglich ist?" Aber er sagt auch: "Wenn wir das Fahrzeug umparken müssen, dann ist das natürlich mit Kosten verbunden, die wir dem Nutzer in Rechnung stellen."
Fahrverbot für Freunde
Nur registrierte Kunden dürfen die Autos von Car2Go oder DriveNow fahren. "Es gilt nun mal die Halterhaftung, und deshalb müssen wir wissen, wer da fährt", sagt Andreas Leo. Michael Fischer präzisiert: "Wir können sonst nicht nachvollziehen, ob der Fahrer einen Führerschein hat. Wenn es zum Unfall kommt, geht die Haftung auf uns über."
Bei Flinkster, das sich als stationsgebundenes System eher für längere Fahrten anbietet, dürfen auch andere Fahrer die Autos steuern. "Das darf allerdings nur einem Führerscheininhaber erlaubt werden", sagt Mathias Tank von der DB Services GmbH, dem Betreiber von Flinkster. Außerdem muss der Fahrzeugmieter anwesend sein, der in jedem Fall die volle Verantwortung trägt.
Nutzerzahlen steigen, Fahrzeugflotte wächst nur leicht
In Deutschland ist die Zahl der Carsharing-Nutzer gestiegen. Laut Bundesverband Carsharing (BCS) waren zum 1. Januar 2015 mehr als eine Million Fahrberechtigte registriert, ein Plus von gut 37 Prozent gegenüber Januar 2014. Weniger schnell wächst die Zahl der Fahrzeuge. Insbesondere bei den stationsunabhängigen Angeboten, dem sogenannten Free-Floating-Carsharing. Hier sind die Nutzer-Zahlen um 51 Prozent auf 660.000 gestiegen, während nur 150 Autos hinzugekommen sind (plus 2,4 Prozent).
Gunnar Nehrke vom Bundesverband Carsharing (BCS) glaubt nicht, dass es ernsthafte Engpässe für die Nutzer von DriveNow oder Car2Go und Co. gibt. "Wir gehen eher davon aus, dass die Anbieter an ihrer Auslastung arbeiten", sagt der BCS-Sprecher. Für die Nutzer muss das nicht bedeuten, dass sie seltener ein Auto erwischen.
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Die aufgelisteten Punkte sind eigentlich Selbstverständlichkeiten, ohne die ein reibungsloser und rechtssicherer Betrieb nicht möglich sind. Daher würde ich sie nicht als "Fallen" deklarieren.
Gut das ich nicht in einer der größeren Städte wohne.
Hier bei uns im Ort wird der Nachbar (der gerade zu Haus ist) gefragt, wenn aus bestimmten Umständen kein Auto da sein sollte und man muß wichtige Sachen (wirklich nur ganz wichtige) erledigen.
ÖNAV kannst Du bei uns vergessen.
IMHO fehlt da einiges:
- Offenbar die wenigsten CS-Anbieter erlauben BF17-Fahrer! Gab mal hier auf MT einen Thread dazu, wo jmd. verzweifelt gesucht hat. Mich wundert es, dass da noch nicht wg. Altersdiskriminierung geklagt hat. Jmd. der früher am 18. Geburtstag seinen PKW-FS bekommen hat, hat genausoviel Fahrerfahrung wie jmd. der gerade den BF17 bekommen hat - nur das erster durchaus die Möglichkeit hat, hier und da einen (kleineren/schwächeren) Mietwagen zu bekommen.
- Einige CS-Anbieter sind bei längeren Mieten (ca. 1 Tag oder mehr) oft teurer als normale Mietwagenanbieter im selben Ort.
- Wie ist das, wenn z. B. ein Kind die Polster verdreckt hat? Gibt sicher Reinigungsgebühren? Und was ist bei Steinschlägen? Normalerweise ein TK-Fall, wo die SB fällig wird. Alles kostet, was die Leute bei der Auswahl des CS-Anbieters (im Vergl. zum eigenen Auto) wohl meist nicht beachten.
notting
Erst das Schreckgespenst Leasing und nun das gefährliche Carsharing. Was lernen wir daraus? Kauft eure Wagen bar, sonst seid ihr eures Lebens nicht mehr froh. 😆🙄
finde Car-Sharing zwar eine gute Idee,
aber die Umsetzung ist mangelhaft.
Möchte gar nicht wissen, wie oft die Autos desinfiziert werden,
bzw. wer vor mir mit einer offenen Schuppenflechte, Herpes oder sonst einer ansteckenden Krankheit
das Lenkrad angefasst hat, oder es nach dem Glutamat-reichen Essen beim Chinesen nicht mehr auf die Toilette geschafft hat.
Da stellen sich bei mir die Nackenhaare auf.
Wieso willst du noch mehr MRE?! Spülmittellösung etc. reicht i.d.R. Und hast du mal deine eigene Tastatur, Smartphone-Display etc. auf Keime untersuchen lassen? Du wirst überrascht sein...
notting
Im ÖPV wird auch nichts desinfiziert, was keine Probleme macht.
Lieber lecke ich das Gummiband der Rolltreppe ab, als esse das, was in meiner Tastatur liegt. So sehe ich das auch bei Leihfahrzeugen.
In der Regel sind die Autos sauber und man will gar nicht wissen was alles so in den Polstern des eigenen Wagens schlummert.
Bevor man sich über mangelnde Hygiene Gedanken macht, sollte man sich in Erinnerung rufen, daß eine gewisse Keimbelastung im Alltag erforderlich ist, damit das eigene Immunsystem nicht auf Grund fehlender Belastung verkümmert.
Alle reden von Carsharing. Nur wo finde ich das? Hier auf dem oberbayerischen Land (südöstlichster Zipfel Deutschlands) hat quasi jeder Erwachsene seinen Wagen. Führt zwar in der Nachbarschaft schon zu Parkplatzproblemen, weil die Kinder groß werden, aber sonst kann man hier halt nicht mit den anderen Dumpfbacken mithalten. Gerade Kerle (besser, die die sich dafür halten) müssen unbedingt einen Wagen fahren, der vorn 4 Ringe dran und möglichst viele Pferde unter der Haube hat. Egal wie alt. Mit einem Japaner (außer vielleicht Nissan GTR) oder Franzosen wird der "Kerl" nicht für voll genommen.
Also mit anderen Worten: der durchschnittliche männliche deutsche Autofahrer!
Meistens in größeren Städten, wo die Vorhaltung eines eigenen Kraftfahrzeuges entweder wegen eines gut ausgebauten ÖPNV sinnfrei ist oder wegen hoher Parkkosten zu kostspielig.
Genau meine Meinung. 😉
Und das gibt es auch dort, wo man es brauchen kann, z.B. in Wohngebieten? Oder nur eher im Zentrum, wo die ganzen Hipster wohnen wollen, um die halbe Nacht noch etwas zu trinken zu bekommen oder bei lauter Musik abzuhängen? 😉