Patentstreit um Käfer-Design: Keine Einigung in Sicht

Fünf Millionen Euro für die Lebensleistung

MOTOR-TALK

verfasst am Thu Nov 22 12:17:32 CET 2018

20 Millionen Euro für das 911er-Design verlangte die Tochter des Porsche-Designers Erwin Komenda und blieb erfolglos. Nun versucht sie es erneut - diesmal beim VW Käfer.

Die Nachfahrin des Porsche-Designers Erwin Komenda verklagt Volkswagen auf fünf Millionen Euro als Nachvergütung für den Erfolg des Käfers
Quelle: Picture-Alliance

Braunschweig - Wer ist für das legendäre Design des VW Käfer und seines Nachfolgers New Beetle verantwortlich? Darüber wird seit Mittwoch am Landgericht Braunschweig verhandelt. In einer ersten mündlichen Verhandlung zu dem Urheberstreit wurde klar, dass die juristischen Fronten zwischen dem Autobauer und der Familie des früheren Porsche-Designers Erwin Komenda (1904 bis 1966) verhärtet bleiben.

Gesprächsbereitschaft gibt es, aber Ansätze für eine gütliche Einigung sehen beide Seiten nicht. Mit diesem Ergebnis endete die zweistündige Erörterung der wesentlichen Fragen zum Auftakt. "Meiner Mandantin geht es in erster Linie um eine Anerkennung der Lebensleistung ihres Vaters", sagte ihr Anwalt Peter Lutz. Seinen Worten zufolge geht es in dem Verfahren um fünf Millionen Euro. Das sei ein signifikanter Betrag für die Darstellung der Lebensleistung.

Ingrid Steineck, die Tochter des Designers, fordert einen Fairnessausgleich - gewissermaßen eine Nachvergütung für den großen Erfolg des Kult-Wagens in den vergangenen sieben Jahrzehnten. Richter Jochen Meyer umschrieb das Verfahren mit der Frage, ob eventuell ein Nachschlag für eine möglicherweise zu geringe Vergütung fällig sei.

Volkswagen hält die Klage für unbegründet

Laut Volkswagen überhöhe man die Leistung Komendas, wenn man ihn mit einem heutigen Designer vergleiche, sagte ein VW-Anwalt. Er verwies darauf, dass die Vorgänge "wahnsinnig lang zurückliegen". Unter anderem gehe es um einen Vertrag, der vor mehr als 70 Jahren geschlossen worden sei.

In Europa lief der letzte Käfer im Volkswagen-Werk Emden am 19. Januar 1978 vom Band
Quelle: Picture-Alliance
Eine der zu klärenden Fragen ist, ab wann etwa Modellierungen und Entwicklungen für das Urheberrecht relevant sind. Sind es in diesem Fall Zeichnungen aus dem Jahr 1934 oder der sogenannte Ur-Käfer aus dem Jahr 1939? "Wir sind der Meinung, dass Zeichnungen von 1934 den Käfer das erste Mal dokumentieren", begründete Klägeranwalt Peter Lutz. Danach sei der Wagen weiterentwickelt worden. Außerdem geht es in dem Verfahren auch um die Frage, welche Auswirkungen etwa die Produktion des Autos in Mexiko und der Vertrieb außerhalb Deutschlands haben.

Der letzte Käfer lief im Jahr 2003 in Puebla in Mexiko vom Band. Im September dieses Jahres wurde bekannt, dass Volkswagen im Sommer 2019 die Produktion des Käfer-Nachfolgers VW Beetle einstellt. Als Käfer-Schöpfer gilt der Autokonstrukteur Ferdinand Porsche.

Ende Juli dieses Jahres hatte das Landgericht Stuttgart eine ähnliche Klage von Steineck über das Urheberrecht am Porsche 911 und dem Vorgängermodell Porsche 356 abgewiesen. Dagegen sei aber mittlerweile Berufung eingelegt worden, sagte der Anwalt der Klägerin und zeigte sich für beide Verfahren optimistisch. Wann die Verhandlung in Braunschweig fortgesetzt wird, blieb unklar.

Quelle: dpa