Ratgeber: So können Eltern die Schadenfreiheitsklasse übertragen
Für Neulinge lohnt es sich kaum
Eltern können ihre Rabatte bei der Kfz-Versicherung aufs Kind übertragen - wenn sie selbst darauf verzichten wollen. Zu jung sollten die Empfänger aber nicht sein.
Henstedt-Ulzburg - Autofahrer können ihre Schadenfreiheitsklasse auf den Nachwuchs übertragen. Kinder erhalten dadurch höhere Rabatte für unfallfreies Fahren, die Beitragssätze bei der Kfz-Versicherung sinken. Eltern müssen sich jedoch darüber im Klaren sein, dass sie ihren Status dadurch komplett abtreten: "Die Schadenfreiheitsklasse ist personengebunden. Verzichtet ein Autofahrer darauf, bekommt er sie nie wieder zurück", erklärt Bianca Boss vom Bund der Versicherten (BdV).
Für ältere Autofahrer, die ihren Führerschein abgeben wollen, kommt eine Weitergabe der SF-Klasse am ehesten infrage. "Mögliche Empfänger sind Verwandte ersten Grades", sagt Boss. Je nach Versicherung kann die SF-Klasse an Kinder, Geschwister, Enkel oder Lebenspartner übertragen werden.
Den Status "schadenfrei" an Fahranfänger abzugeben, lohnt sich dagegen nicht, weil nur so viele Jahre übertragen werden können, wie der Empfänger einen Führerschein besitzt. Zwar können junge Autofahrer ihren Kfz-Rabatt selbst einfahren. In den seltensten Fällen ist das in den ersten Jahren nach der Führerscheinprüfung aber der Fall.
Fahranfänger versichern oft über die Eltern
Viele Neulinge fahren mit einem Auto, das auf die Eltern versichert ist. Dadurch sammeln sie in der Regel keine Rabatt-Jahre, die von Versicherungen später anerkannt werden. Beim Abschluss ihrer ersten Kfz-Versicherung müssen sie dann Einstiegssätze zahlen, die zwischen 80 und 130 Prozent liegen können, obwohl sie mehrere Jahre unfallfrei gefahren sind.
Um ihren Kindern vergleichsweise günstige Einstiegskonditionen zu ermöglichen, gibt es für Eltern eine Hintertür. Häufig fahren Sohn oder Tochter den Zweitwagen von Vater oder Mutter. Bei mehreren Fahrzeugen gilt: Die SF-Klasse kann für das zweite Auto auf ein Kind übertragen werden, ohne dass der Halter seine Schadensfreiheitsklasse für den Erstwagen verliert. Die Übertragung der SF-Klasse ist grundsätzlich nur auf eine Person möglich. Eltern müssen bei der Versicherung ein Formular ausfüllen, die sogenannte SFR-Abtretung.
dann eben mit Kleinlastwagen anfangen -LKW :-)
is' eben dann ohne PKW -passt auch n' Fahrrad rein
Bei meinem beiden Kinder hat das sehr gut geklappt, allerdings erst ein paar Jahre später (nach FS erwerb) und Ende der Ausbildung.
Seit ein paar Jahren bieten einige Versicherer auch günstige Einstiegskonditionen für die Kinder an, wo ein Elternteil sein KFZ versichert hat und mindestens SF4 der Erstvertrag eingestuft ist (z.B. SF1 oder auch unter bestimmten Votaussetzungen SF3), insbesondere auf kostenloses mitnutzen des Erstfahrzeuges bei FS17 und spätere Anrechnung der schadenfreien Jahre mit dem Elternerstwagen.
Das würde ich nicht so schreiben, weil die Abgabe der SF-Klasse ja an die Eltern des Enkels ja bedeuten kann, dass dieser den Opa samt dessen FS noch gelegentlich als BF17-Berechtigung braucht (die Anforderungen an die BF17-Begleitperson sind ja nicht so hoch, wenn man mal von Mindestalter und -FS-Besitz absieht, was für ältere Leute mit FS i.d.R. kein Problem ist) bzw. die Eltern dann nicht mehr so hibbelig sind, weil eben der Enkel dann den Opa fährt :-)
Außerdem hätte man noch reinschreiben können, dass man den SF-Rabatt verliert, wenn man ihn zu lange nicht mehr benutzt hat. Ist meiner Mutter passiert, hatten eben nur ein Familien-Fahrzeug, weil mein Vater immer mit dem Fahrrad zur Arbeit ist bzw. meine Mutter Hausfrau war.
notting
Ich habe für meinen Wagen SF 34, da ich aber noch einen weiteren SF mit 30 Schadenfreien Jahren habe konnte mein Sohn sich von Führerschein Beginn an darauf freuen das sein Wagen auf mich Zugelassen wurde, für ihn ist es ein Riesenvorteil mit immensen Sparvorteilen und für mich kein Nachteil, OK ich bekomme wenn er mal geblitzt wird seine Knolle aber die bachalt er schon brav selber und die Punkte kassiert er auch selbst!
Wenn mein Sohn seinen Führerschein lange genug hat werden die Rabatte Überschrieben, besser gehts doch kaum😆
Geht auch noch anders: man kauft sich beizeiten ein billiges Motorrad mit günstiger Versicherung (gibts schon für unter 40 EUR p.a.), stellt es in die Garage und kann den Versicherungsvertrag samt den Prozenten später aufs Auto (für Sohn oder Tochter) umswitchen. Motorrad muss nur mind. 180 Tage im Jahr zugelassen sein, damit die Prozente auf den Vertrag runtergehen. Hinzu kommen noch alle 2 Jahre die TÜV-Gebühren.
Da hast Du Recht nur wenn man so wie ich noch den einen oder anderen SF in Ruhestellung hat ist es Billiger, weil kein Moped und kein TÜV etc.
Aber stimmt schon, mit einem Billigen Fahrzeug lassen sich auch Rabatte erzielen Fährt man mit 16 Jahren ein Kleinkraftrad zählen die erfahrenen Rabatte auch dazu!
"Die SF-Klasse kann für das zweite Auto auf ein Kind übertragen werden, ohne dass der Halter seine Schadensfreiheitsklasse für den Erstwagen verliert. "
Das heist, ich könnte für meinen GTI, der als 2. Wagen auf meinen Vater läuft, die SF-Klasse 28
übertragen lassen auf mich und er behält trotzdem seine SF 28 für seinen 1. Wagen?
Ich würde dann ja nur SF 4 bekommen, weil ich den Führerschein 4 Jahre habe, oder?
Der Golf 6 GTI läuft als Vollkasko.
Würde sich das jetzt schon lohnen? Hab zur Zeit SF 1/2 😮
Halter und Versicherungsnehmer können problemlos auch verschiedene Personen sein... ich habe meine Autos schon seit Jahren auf mich selbst zugelassen, während die Versicherung anderweitig geregelt ist.
Als Führerscheinanfänger (1998, Klasse 3) hatte ich Dank Großvater -der mir auch sein damals fast neues, aber aus gesundheitlichen Gründen von ihm selbst stillgelegtes Auto vererbt hat- bereits SF 27 (=30%) und bin inzwischen ohne irgendeinen Haftpflichtschaden lt. letztem vorliegenden Schreiben der Versicherung bei SF 35 (=20%) und sehe nicht ein durch eine Übertragung auch nur eine Stufe der Schadenfreiheitsklasse einzubüßen.
Wobei es während der Probezeit gar nicht schlecht ist, wenn das Auto auf jemand anderen läuft... da kann man im Ernstfall zumindest (versuchen) so manches Knöllchen "anderweitig abzuwickeln", so lange es (bei kleineren Sachen) mit "schnell bezahlen" und die Bußgeldstelle prüft nicht weiter nach erledigt ist - z.B. 2x innerhalb eines Jahres mehr als 20km/h drüber usw.
Motorrad hab ich seit ein paar Jahren auch (A (direkt) und gleich ne 1100er gekauft), bin zwischenzeitlich bei SF 5 (=40%) von anfangs SF 1/2 (=70%)... aber ich wußte nicht, dass man den SF-Rabatt davon aufs Auto übertragen kann. So wie sich das damals von meinem Versicherer angehört hat, wären das 2 unterschiedliche Systeme, wobei es bei den Motorrädern bei weitem nicht so viele SF-Klassen gibt - bei manchen Versicherern ist da bereits bei SF 10 (=20 oder 25%) das Ende der Fahnenstange erreicht (siehe auch http://www.schadenfreiheitsklassen.org/cms/motorrad.php).