Recht: Viele verschneite Verkehrsschilder bleiben gültig
Ganz in weiß und trotzdem gültig
Ein Dreieck, das auf der Spitze steht, ist im Straßenverkehr eindeutig. Es muss beachtet werden, obwohl es verschneit ist. Andere Schilder verlieren die Gültigkeit.
Essen/Hannover - Sie mögen unter einer weißen Schicht verborgen sein, doch gültig bleiben sie trotzdem. Verschneite Verkehrsschilder, deren Bedeutung schon anhand der Form erkennbar ist, müssen beachtet werden. Darauf weist der Tüv Nord hin.
Stoppschilder etwa sind grundsätzlich achteckig und damit für jeden Fahrkundigen selbst unter einer weißen Haube aus Schnee deutlich erkennbar. Auch das "Vorfahrt gewähren"-Schild ist leicht zu identifizieren: ein Dreieck, das auf dem Kopf steht. Anders sieht es bei Verkehrsschildern mit gleicher Form aus. Der Fahrer kann etwa auf einem zugeschneiten Verkehrszeichen zur Geschwindigkeitsbegrenzung nicht erkennen, ob es sich um ein Tempo-30-Schild handelt oder ob 70 km/h zulässig sind.
Gerichte haben daher entschieden, dass verschneite Verkehrszeichen dieser Art ihre Gültigkeit verlieren. Jedoch: Nachweislich ortskundige Fahrer müssen sich weiterhin an die Geschwindigkeitsbegrenzungen halten. Die Richter gehen davon aus, dass die Tempolimits im unmittelbaren Umfeld des Wohnortes bekannt sind. Auch verschneite Parkverbotsschilder bleiben gültig. Hier geht der Gesetzgeber davon aus, dass Autofahrer ihrer Sorgfaltspflicht nachkommen und das Schild zur Not mit der Hand vom Schnee befreien, um sich zu vergewissern, was darauf steht.
Quelle: dpa
Gut zu wissen und auch logisch.
Der ist gut
Wer hat denn die Unterhaltungspflicht für die Infrastruktur? Das ist doch eher eine Aufgabe des Straßenamtes oder des städtischen Bauhofes... zur Not könnte man ja vorübergehend Bürobeamte des Ordnugsamtes dafür abstellen, oder vielleicht die vielgescholtenen Politessen, dann überwachen sie eben nicht nur, dass die Schilder beachtet werden, sondern auch, dass sie erkennbar sind ;-)
Wovon geht der Gesetzgeber als nächstes aus? ... dass Autofahrer ihrer Sorgfaltspflich nachkommen, und aus dem immer mitgeführten Eimer Kaltasphalt Schlaglöcher selbst flicken?
also, Besen (mit ausreichend langem Stiel) in's Auto legen !
Gegen den Schnee auf dem Autodach und auf den Verkehrsschildern.
Das mit der Geschwindigkeit kann so aber irgendwie nicht ganz stimmen.
Erst kürzlich meldete der ADAC einen Fall, indem ein nachweislich 'Nicht Ortskundiger' bei Tempo 30, 50km/h gefahren ist.
Das Schild im Dorf/Klein Stadt Eingang war verschneit, welches darauf hindeutet, dass in allen Nebenstraßen 30 gilt.
Jedenfalls sagte das Gericht als Urteil dazu, wenn man irgendwo hin fährt, wird davon ausgegangen, dass man sich vorher erkundigt. Somit hätte ihm bewusst sein müssen, dass dort 30km/h in allen Nebenstraßen gilt.
Die Ausrede gilt heute in der Regel gar nicht mehr, weil dann das Navi bzw. das Smartphone mit Navi das Limit kennen und anfangen zu plärren. Wer auch das dann noch ignoriert, der hat halt schlechte Karten, wenn er geblitzt wird. Wer spielt, sollte schon auch verlieren können!
Full ACK.
notting
Du kannst aber nicht davon ausgehen, daß jeder ein Navi hat bzw. kartenunterstützt fährt.
Unsinn, Navis/-apps zeigen viel zu oft veraltere TLs oder zu früh oder zu spät an, wenn man es mit den Schildern abgleicht, insb. in Baustellen. Wenn man sich nicht blind auf sein Navi/-app verlässt, sollte das jedem der mehr als wenige km Standard-Strecke fährt und vor allem einen älteren Kartenstand hat auffallen. Aber wie man in den Medien liest, verlassen sich zuviele auf ihr Navi und landen dann auf einer Treppe, im Fluss oder stecken im Wald fest.
notting
Das heißt ja nicht, daß die Schilder nie von Schnee befreit werden. Bei heftigen Schneefällen in der Nacht kann man ja nicht erwarten, daß morgens um 7.00 alle Schilder lesbar sind.
Och, erwarten kann ich viel 😉
Und je mehr von mir erwartet wird, desto mehr erwarte ich im Gegenzug eben auch
Sehr gut geschrieben. Die Justiz scheint mir durch Vetternwirtschaft und Postenvererbung dermaßen festgefahren, das immer mehr solche merkwürdigen Urteile...mit besonders merkwürdigen Begründungen auffallen.
Wieso nicht. Müssen die Mitarbeiter eben früher anfangen. Der Gehweg vorm Haus muß auch frei oder gestreut sein sonst gibt es Bußgeld.
Das ist ja lächerlich, wo kann man sich denn über geltende Tempolimits überhaupt informieren?
Gruß Metalhead
Warum ist es ein Problem, ein bischen Eigeninitiative zu zeigen? Ich breche mir dabei jedenfalls keinen Zacken aus der Krone.