Verkehrsrecht: Nach Unfall gilt Anspruch auf Nutzungsausfall
Geld, solange das Auto steht
Urteil: Ist klar, wer an einem Unfall schuld ist, besteht Anspruch auf Nutzungsausfall. Und zwar, solange das Auto nicht fahrbereit ist, nicht nur für den Zeitraum der Reparatur.
Berlin - Können Autohalter ihren Wagen nach einem Verkehrsunfall nicht benutzen, muss der Unfallverursacher sie für den Ausfall finanziell entschädigen. Das gilt auch, wenn sie keinen Mietwagen brauchen - und nicht nur für die Dauer der Reparatur.. Entschädigt wird der gesamte Zeitraum, in dem der Wagen nicht fahrbereit ist. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) hin. Sie beruft sich auf eine Entscheidung des Amtsgerichts Hamburg-Harburg (Az.: 648 C 422/13).
Ein Lkw-Fahrer hatte bei einem von ihm verschuldeten Unfall ein Auto stark beschädigt. Das Sachverständigengutachten lag drei Tage nach dem Unfall vor. Die Versicherung bekam es am Tag darauf. Gleichzeitig teilte der Autofahrer ihr mit, dass er die Reparaturkosten nicht vorfinanzieren könne und eine Deckungszusage brauche. Er ließt das Auto eine Woche später reparieren, nachdem die Versicherung nichts von sich hören ließ und verlangte einen Nutzungsausfall für den gesamten Zeitraum bis zum Ende der Reparatur, jeweils 59 Euro pro Tag.
Die Versicherung zahlte zunächst nur 590 Euro - ausschließlich für die Reparaturdauer laut Sachverständigengutachten. Vor Gericht verlangte der Mann daraufhin weitere 2.596 Euro plus Rechtsanwaltskosten. Das Amtsgericht gab ihm Recht: Der Nutzungsausfall gelte auch für die Zeit, bis das Gutachten fertig ist. In diesem Fall habe der Autofahrer mit der Reparatur warten dürfen, weil er die Reparaturkosten nicht vorzustrecken konnte.
Versicherungen sind echt richtige Gauner. Probieren kann man es ja.^^
Verstehe nur ich diesen Satz nicht??
und den hier:
Nö. Anspruch auf Nutzungsausfall besteht nach einem Unfall mit mehr als einem Beteiligten eigentlich immer. Fragt sich nur für wen. 😉 Eigentlich steht in dem Artikel nichts Neues. Aber das passiert im Sommerloch ja öfter. Da zaubert jeder was aus dem Stehsatz, damit es keine weißen Flecken gibt.
Grüße vom Ostelch
Ich meinte eigentlich das schlechte Deutsch...
Mal eine konkrete Frage kann man nutzungsausfall auch noch 4 Monate nach dem Unfall geltend machen?
Es geht um fiktive Abrechnung nach einem Totalschaden und ich hab gelesen das manche Versicherungen da rumzicken wenn das Neue Auto erst so spät 4 Monate danach gekauft wurde.
ja...
dazu hast du 3jahre nach ende des jahres, in dem der schaden passiert ist zeit.
Gut so. Somit sind die Versicherungen gezwungen schneller Entscheidungen zu treffen.
Wie verhält sich das eigentlich bei einem Diebstahl wenn die Zusage von der Versicherung ewig dauert?
Es geht um fiktive Abrechnung nach einem Totalschaden und ich hab gelesen das manche Versicherungen da rumzicken wenn das Neue Auto erst so spät 4 Monate danach gekauft wurde.
Bei den Lieferzeiten, die in Deutschland für Neufahrzeuge teilweise üblich sind, dürften sich die Versicherungen hier aber ziemlich schnell auf's Glatteis begeben.
Ein neuer gebrauchter.
Hi,
in den Gutachten steht meistens drin wie lange es dauert einen gleichwertigen Gebrauchtwagen am Markt zu finden. In der Regel (also kein Exot) sind das 10 Werktage.
Einen viel längeren Nutzungsausfall kriegt man da kaum durch. Bei einem Neuwagen der so beschädigt wurde das ein neuer bestellt wird mag das anders aussehen.
Gruß Tobias
Ne ein alter gebrachter 15 Jahre wurde beschädigt aber bis jetzt 3 Monate her wurde noch kein neuer gekauft.
Soll aber bald.
Hi,
du erwartest ja nicht allen ernstes einen Nutzungsausfall für 3 Monate.
Ob die Versicherung dir unterstellt das du ja kein Auto gebraucht hast wenn du so lange keins gekauft hat und sich daher auch um die ~10 Tage Nutzungsausfall drücken will steht auf einem anderen Blatt.
GRuß Tobias
Ich ja sowieso nich 😊
Ja genau um die 10 Tage geht es.